Versorgung der Arztpraxen

Auch AEP darf nun COVID-19-Impfstoffe an Apotheken liefern

Berlin - 21.04.2021, 10:50 Uhr

AEP liefert fortan auch COVID-19-Impfstoffe aus. (Foto: AEP)

AEP liefert fortan auch COVID-19-Impfstoffe aus. (Foto: AEP)


„Weitere Verzögerungen helfen nur dem Virus“

Die Pflichten für die Großhändler richten sich ebenfalls nur an die PHAGRO-Mitglieder. Doch das ist seit gestern anders: Am 20. April wurde die Allgemeinverfügung erneut im Bundesanzeiger veröffentlicht – diesmal werden neben den PHAGRO-Mitgliedsunternehmen auch „Partnergroßhändler“ genannt.

Zum Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung heißt es nun:


Die Bestimmungen dieser Allgemeinverfügung gelten für Apotheken und die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO) und ihre Tochterunternehmen, die über eine Großhandelsbetriebserlaubnis verfügen. Sie gelten des Weiteren für vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen mit einem Marktanteil von über 1 Prozent, die über eine Großhandelserlaubnis verfügen und eine Koordinations- und Kostenteilungsvereinbarung mit dem PHAGRO getroffen haben („Partnergroßhändler“).“

Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen, Stand 20. April 2021. 


Unter diese Definition des „Partnergroßhändlers“ fällt nur ein einziges Unternehmen: AEP. Auch Arnegger bekräftigt gegenüber DAZ.online: „Die Änderung zielt ausschließlich auf die AEP.“ Nach der ursprünglichen Allgemeinverfügung habe sich AEP ebenso wie ihre Kunden natürlich gefragt, warum AEP als vollversorgender Großhandel außen vor bleiben sollte. „Wir haben in den letzten Wochen daher sehr intensiv mit dem BMG gesprochen, und jetzt wurde mit der neuen Version die Verteilung der Impfstoffe auf breitere Basis gestellt“, so Arnegger.

Die in der Verfügung genannte Koordinations- und Kostenteilungsvereinbarung mit dem PHAGRO steht allerdings noch nicht. Doch die AEP sei „gestern unmittelbar auf den PHAGRO zugegangen“. Arnegger ist überzeugt: „Wenn alle Beteiligten tatsächlich guten Willens sind und es wirklich ausschließlich um die nationale Aufgabe der COVID-19-Impfstoffdistribution geht, kann diese Vereinbarung sicherlich sehr kurzfristig geschlossen werden. Weitere Verzögerungen helfen nur dem Virus.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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