Viertes Bevölkerungsschutzgesetz

Kontroverse um „Bundes-Notbremse“

Berlin - 16.04.2021, 17:10 Uhr

Kanzlerin Angela Merkel:„Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen. Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“ (Foto: IMAGO / Future Image)

Kanzlerin Angela Merkel:„Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen. Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“ (Foto: IMAGO / Future Image)


Kritik aus der Opposition, Zweifel von Juristen

Trotz kritischer Haltung versicherte auch FDP-Chef Christian Lindner der Koalition Zustimmung für eine größere Rolle des Bundes. „Es ist richtig, dass nun bundeseinheitlich gehandelt wird“, sagte er. Mit Blick auf die geplanten Ausgangsbeschränkungen kündigte Lindner Vorschläge an, das Gesetz „verfassungsfest“ zu machen. Die FDP werde vors Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn auf die Bedenken nicht eingegangen werde

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel sprach von einem Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte und einer „Notstandsgesetzgebung durch die Hintertüre“. „Sie misstrauen den Bürgern, deshalb wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren“, sagte sie. Die Regierung nutze die Corona-Krise, um sonst unmögliche Eingriffe durchzusetzen.

Grüne und Linke warfen der Regierung außerdem vor, das Wirtschaftsleben in dem Gesetz nicht ausreichend zu berücksichtigen. In der Wirtschaft gebe es faktisch null Beschränkung, kritisierte der Linken-Politiker Klaus Ernst. Linksfraktions-Chef Dietmar Bartsch warf der Regierung Scheitern vor. „Wir haben seit November einen permanenten Halb-Lockdown, und Sie sind immer nach der Welle.“ Bartsch stellte raschere Fortschritte beim Impfen wie in den USA und eine nationale Teststrategie als Lösungen dagegen. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) entgegnete: „Das ist an Linkspopulismus nicht zu überbieten.“

Kritik gab es auch bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss, die am Nachmittag stattfand. Vor allem die Regelung zur Ausgangssperre halten Juristen in der jetzigen Form für bedenklich und angreifbar. Das gilt auch für den Umstand, dass das Gesetz keine Ausnahmen für Geimpfte vorsieht, Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags meldet bei diesen beiden Punkten ebenfalls Bedenken an.

Nun muss sich zeigen ob und wie die Fraktionen an dem Gesetzentwurf nachfeilen. Bereits am kommenden Mittwoch (21. April) ist die zweite und dritte Lesung im Bundestag eingeplant. Am 24. April soll es in einer Sondersitzung vom Bundesrat beschlossen werden.



Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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