Stellungnahme der ABDA

Treuhandkonten-Pflicht für Abrechner könnte Kosten für Apotheken erhöhen

Berlin - 09.04.2021, 13:15 Uhr

Die ABDA begrüßt die Absicht, die geplante Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren. (Foto: Schelbert)

Die ABDA begrüßt die Absicht, die geplante Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren. (Foto: Schelbert)


Zweifel an Nutzen einer Treuhandkonten-Pflicht

Was den Nutzen einer Treuhandkonto-Pflicht für Abrechner betrifft, hat Werner Dick vom Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) allerdings eine andere Meinung als die ABDA: Im Interview mit DAZ.online wies er im Dezember des vergangenen Jahres auf den Unterschied zwischen offenen und verdeckten Treuhandkonten hin. Während nach aktueller Gesetzeslage verdeckte Konten den Apotheken keine erkennbar größere Sicherheit böten als bisher, sei das Einführen offener Konten mit Blick auf den organisatorischen Aufwand „absolut unrealistisch“. Sein Vorschlag: „Die andere Alternative aus unserer Sicht ist die gesetzliche Verankerung, dass verdeckte Treuhandkonten im Fall einer Insolvenz grundsätzlich ausgesondert werden können.“

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob die Pflicht zur Abrechnung über Treuhandkonten ein Problem wie bei der AvP-Insolvenz hätte verhindern können. Diese Hoffnung stützt sich auf die Erkenntnis, dass bei AvP Abrechnungsgelder und eigene Gelder des Unternehmens offenbar vermischt wurden. Eine offene Flanke, auf die in einem DAZ-Beitrag auch die beiden Juristen Daniel Trowski und Sascha Borowski im Oktober 2020 hinwiesen: „Allerdings besteht bei Treuhandkonten jedweder Art das Risiko, dass eine Vermischung der Treugelder, vorliegend mit dem Vermögen von AvP, den Treuhandcharakter zerstört und das Guthaben mithin der Insolvenzmasse zugeordnet wird“, so die Experten.

Im Fall der AvP-Pleite hatte Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos bereits kurz nach Übernahme seiner Aufgabe berichtet, dass er keine Treuhandkonten vorgefunden habe. Somit können die Gelder nicht sicher voneinander getrennt werden. Doch selbst wenn eine eindeutige Zuordnung möglich gewesen wäre, hätte die erfolgte Vollabtretung der Forderungen an AvP einer Aussonderung entgegengestanden.

Zweiter Geschäftsführer für Factoring-Institute soll Pflicht werden

Neben der Treuhandkonten-Pflicht im GVWG will der Gesetzgeber übrigens noch an einer zweiten Stellschraube drehen: Im Entwurf eines sogenannten Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes ist vorgesehen, dass Anbieter von Factoringleistungen oder Finanzierungsleasing einen zweiten Geschäftsführer bestellen müssen. Geplant ist eine Änderung von § 33 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser sieht bereits jetzt vor, dass Kreditinstitute und bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute mindestens zwei Geschäftsleiter haben müssen, die nicht nur ehrenamtlich tätig sind.

FDP-Finanzexperte Schäffler: Vollzugs- statt Regelungsdefizit

Diese Vorschrift soll künftig auf einen größeren Kreis von Finanzdienstleistern ausgedehnt werden: auf Anbieter von Factoring und von Finanzierungsleasing. Dem liegt gemäß Gesetzesbegründung die Annahme zugrunde, dass ein zweiter Geschäftsleiter die Kontrolle erhöhe und „dolose Handlungen“ seitens eines Geschäftsleiters erschwere. Zudem verringere ein zweiter Geschäftsleiter „die personengebundene Abhängigkeit eines Unternehmens von der Geschäftsleitung“. Die AvP-Insolvenz wird in der Begründung nicht erwähnt, eine solche Vorschrift hätte aber auch für AvP gegolten. Apothekenrechenzentren und andere Abrechnungsunternehmen, die kein Factoring anbieten, werden davon nicht betroffen sein. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler äußerte sich gegenüber DAZ.online kritisch zur geplanten Neuregelung. Schäffler erklärte: „Der Bundestag darf jetzt nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Es gibt weniger ein Defizit an Regeln, sondern ein Vollzugsdefizit. Bei AvP haben die Wirtschaftsprüfer und die BaFin zu lange weggeschaut oder zu langsam agiert.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Aus Sicht der Bundesregierung muss bei der Bewältigung der AvP-Insolvenz nicht viel mehr passieren

Sonderprüfungen: BaFin setzt auf Wirtschaftsprüfer

Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz als Reaktion auf die AvP-Insolvenz

Künftig mindestens zwei Geschäftsleiter pro Factoringinstitut

Sonderprüfungen bei Rechenzentren

Wirtschaftsprüfer sollen BaFin zuarbeiten

Die ABDA befürwortet dies, Abrechner lehnen es ab

Abrechner sollen Treuhandkonten einrichten

Kommmentar zur ABDA-Stellungnahme zur Treuhandkonten-Pflicht

Genug getan?

Apothekenrechenzentren sollen Abrechnungsgelder treuhänderisch verwalten

Bundesregierung für Treuhandkonten

1 Kommentar

AVP? Da war doch noch was.

von Thomas Eper am 09.04.2021 um 15:30 Uhr

Bei der Gelegenheit:
Die AVP-Pleite und die knapp 3.000 geschädigten Apotheken sind in Vergessenheit geraten, oder wird es einfach totgeschwiegen?
Interessiert sich noch jemand dafür?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.