Reaktion auf AvP-Pleite

Gesetzentwurf sieht künftig mindestens zwei Geschäftsleiter für Factoringinstitute vor

Süsel - 26.03.2021, 11:45 Uhr

Der Begründung des Gesetzgebers liege die Annahme zugrunde, dass ein zweiter Geschäftsleiter die Kontrolle erhöhe und „dolose Handlungen“ seitens eines Geschäftsleiters erschwere. (Symbolbild) (Foto: motortion / stock.adobe.com)

Der Begründung des Gesetzgebers liege die Annahme zugrunde, dass ein zweiter Geschäftsleiter die Kontrolle erhöhe und „dolose Handlungen“ seitens eines Geschäftsleiters erschwere. (Symbolbild) (Foto: motortion / stock.adobe.com)


Regel hätte auch für AvP gegolten

In der Begründung heißt es dazu, die Maßnahme habe „das Ziel, die Governance der beaufsichtigten Factoring- und Leasinginstitute zu verbessern“. Dem liege die Annahme zugrunde, dass ein zweiter Geschäftsleiter die Kontrolle erhöhe und „dolose Handlungen“ seitens eines Geschäftsleiters erschwere. Außerdem verringere ein zweiter Geschäftsleiter „die personengebundene Abhängigkeit eines Unternehmens von der Geschäftsleitung“.

Mehr zum Thema

AvP-Insolvenz

Abrechnungsdienstleister

AvP-Insolvenz

Die AvP-Insolvenz wird in der Begründung nicht erwähnt, aber eine solche Vorschrift hätte auch für AvP gegolten. Ob sie die Insolvenz verhindert hätte, muss offenbleiben. Allerdings bezieht sich die geplante Neuregelung nur auf Factoringinstitute und Anbieter von Finanzierungsleasing. Apothekenrechenzentren und andere Abrechnungsunternehmen, die kein Factoring anbieten, werden davon nicht betroffen sein.

FDP-Finanzexperte Schäffler sieht Vollzugsdefizit

Zudem bleibt die Frage, ob im Fall von AvP die vorhandenen Regeln wirklich umgesetzt und ausgeschöpft wurden. In diesem Sinne äußert sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler gegenüber DAZ.online kritisch zur geplanten Neuregelung. Schäffler erklärt: „Der Bundestag darf jetzt nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Es gibt weniger ein Defizit an Regeln, sondern ein Vollzugsdefizit. Bei AvP haben die Wirtschaftsprüfer und die BaFin zu lange weggeschaut oder zu langsam agiert.“ Schäffler wird auch in der heutigen Bundestagsdebatte zum Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz sprechen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz als Reaktion auf die AvP-Insolvenz

Künftig mindestens zwei Geschäftsleiter pro Factoringinstitut

Überwachung von Apothekenrechenzentren

Die überschätzte Rolle der BaFin

Aus Sicht der Bundesregierung muss bei der Bewältigung der AvP-Insolvenz nicht viel mehr passieren

Sonderprüfungen: BaFin setzt auf Wirtschaftsprüfer

Welche Regeln gelten bei der Finanzdienstleistungsaufsicht?

Rechenzentren: Laufende Überwachung ist nicht vorgesehen

Sonderprüfungen bei Rechenzentren

Wirtschaftsprüfer sollen BaFin zuarbeiten

Vertrauliches Dokument zur AvP-Insolvenz

Hat die BaFin „geschlafen“?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.