Bund-Länder-Beschluss

Was bedeutet die österliche „Ruhezeit“ für Apotheken?

Berlin - 23.03.2021, 13:55 Uhr

Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen. (Foto: IMAGO / Eibner)

Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen. (Foto: IMAGO / Eibner)


Bis tief in die Nacht hinein rangen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder um den jüngsten Corona-Beschluss. Was sollten sie den Bürger:innen für die Ostertage bescheren? Nun steht fest: Es wird wohl der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemie – zumindest über fünf Tage. Der Beschluss nennt es etwas zahmer „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“. Selbst für die Apotheken ist noch nicht klar, ob sie am Gründonnerstag und dem Samstag vor Ostersonntag normal öffnen können. Das letzte Wort werden die Länder haben.

Angesichts drastisch steigender Corona-Infektionszahlen wird der seit mehr als drei Monaten geltende Lockdown nochmals bis 18. April verlängert. Und über Ostern – von Gründonnerstag bis Ostermontag – sogar nochmals verschärft. So sieht es der Beschluss vor, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder vergangene Nacht vereinbart haben. „Wir haben das Virus noch nicht besiegen können, es lässt nicht locker“, begründete Merkel am frühen Dienstagmorgen die harten Maßnahmen. Deutschland sei in einer sehr ernsten Lage mit exponentiell steigenden Fallzahlen, einer steigenden Belastung der Intensivstationen in den Kliniken und der Ausbreitung ansteckenderer Coronavirus-Varianten.

Die Apotheken interessiert derzeit vor allem die Frage, was die Oster-Regelungen für sie bedeuten. Im Beschluss heißt es, dass der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 „zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“)“. Damit gelte an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit stark eingeschränkt – aber was bedeuten die Ruhetage für das Arbeitsleben? Dazu sagt der Beschluss:


Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.“

Beschluss nach der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 


Was ein Ruhetag ist, ist nicht allgemein und auch nicht im Beschluss definiert. Restaurants legen solche etwa ganz selbstbestimmt ein. Aber wenn ein Ruhetag nun mit einem Sonn- und Feiertag gleichgesetzt wird, bedeutet dies, dass auch Apotheken schließen müssten – sofern sie nicht für den Notdienst eingeteilt sind. Ob das wirklich so ist, beschäftigt den Berufsstand und die Standesorganisationen seit den frühen Morgenstunden. Schließlich waren die Apotheken während der gesamten Pandemie geöffnet. Sie erfüllen einen Versorgungsauftrag, einige betreiben Testzenten. Was Letzteres betrifft, macht der Beschluss immerhin eine klare Aussage: „Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen“, heißt es.

BLAK: Kammer ist primär zuständig für Öffnungszeiten der Apotheken

Aber sonst? Ein Regierungssprecher antwortete auf die Frage, ob auch Apotheken von den beiden zusätzlichen Ruhetagen betroffen sind, sehr knapp: „Das Bundesministerium des Inneren prüft jetzt die Umsetzung des Beschlusses.“

Doch die Apotheken wüssten natürlich gerne so schnell wie möglich Bescheid, was sie erwartet. DAZ.online hat bei der Bayerischen Apothekerkammer (BLAK) nachgefragt, wie man dort den jüngsten Bund-Länder-Beschluss wertet. Klaus Laskowski, stellvertretender Geschäftsführer und Justitiar der Kammer, verweist darauf, dass die Apotheken-Öffnungszeiten in Bayern grundsätzlich durch Allgemeinverfügungen geregelt sind. Die BLAK sei hier die primär zuständige Stelle zur Regelung der Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken in Bayern. Und die „Pandemie“-Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2020 würde dann auch für Ostern gelten. Das heißt: Sie dürften sogar Ostersonntag und Ostermontag von 12 bis 18 Uhr öffnen. Gründonnerstag und Karsamstag sowieso.

„Daher gehen wir im Moment davon aus, dass Apotheken, gerade im Hinblick auf deren Versorgungsrelevanz, auch für die Zeiten der geplanten sogenannten Ruhetage weiterhin geöffnet sein dürfen“, so Laskowski gegenüber DAZ.online. Dies ergebe auch grundsätzlich Sinn, zumal neben der wichtigen Aufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zumindest teilweise auch Corona-Schnelltests von Apotheken durchgeführt würden.

Nun sind die Landesregierungen gefragt

Allerdings muss der Kammerjustitiar auch einräumen, dass die Frage der Öffnungsmöglichkeit von Apotheken an Gründonnerstag und Ostersamstag noch nicht abschließend beantwortet werden könne. Man müsse nun abwarten, wie konkret die gestrigen Beschlüsse von den Gesetz- und Verordnungsgebern umgesetzt werden. „Wir haben aber bereits den Kontakt mit unserem Gesundheitsministerium aufgenommen und auf unsere derzeitige Lesart im Hinblick auf die von uns erlassenen Allgemeinverfügungen hingewiesen und um Rückmeldung gebeten, falls der Landesgesetzgeber dies abweichend von den Bestimmungen der Allgemeinverfügungen regeln möchte“, so Laskowski.

Dass nun erst einmal die Länder am Zug sind, erklärte heute auch der Hauptgeschäftsführer der Hessischen Landesapothekerkammer, Ulrich Laut, bei der online abgehaltenen Kammerversammlung. Die Landeskabinette müssten noch die entsprechenden Verordnungen beschließen, sagte Laut. Er sei optimistisch, dass man noch diese Woche mehr erfahren werde.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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8 Kommentare

Tätigkeiten 01. des Monats

von Jan Kusterer am 24.03.2021 um 9:02 Uhr

Hilfsmittelbelieferungen, Monatsbestellungen von Pflegeheimen, REZEPTABRECHNUNG und Abholung...das funktioniert nicht mit Apotheke zu am 01. des Monats...ansonsten kommt eh der StressSupergau am Dienstag dem 06.04...

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Ehrliches Wort eines Juristen und Anwalts

von Andreas Grünebaum am 23.03.2021 um 21:44 Uhr

Volker Bouffier, Hessischer MP, hat es heute klar in seiner Ansprache dargelegt. Sinngemäß sagte er: "Ein Feiertag ist eine Sache der Ländergesetzgebung (mit Ausnahme des 3. Oktober). Aufgrund der vielen juristischen Fragen und Gegebenheiten, wolle man daher die beiden Tage (Gründonnerstag und Kar Samstag) als "Ruhetage" definieren. Was der Jurist Bouffier verschweigt, ist dass es gar keine Definition für einen solchen behördlich verordneten "Ruhetag" gibt. Das überlässt man anschließend lieber wieder einmal den Gerichten, welche in Zukunft über Jahre beschäftigt sein werden.
P.S.: ich wüsste jetzt vor allem gerne einmal die Randbedingungen für die Karwoche: Ansturm am Mittwoch oder Landunter am Samstag? Oder sogar Lockdown bis Dienstag - Gott bewahre!

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Klarer Fall

von Dominik Müller am 23.03.2021 um 18:59 Uhr

Es steht doch ganz klar in der Verordnung. Alles hat zu. Warum sollen wir denn aufmachen? Alle Praxen sind zu und freuen sich darüber, nur die Apothekerschaft möchte unbedingt arbeiten!!! Einfach mal genießen. Ich freue mich über einlanges Wochenende. Die Ärzte machen nur Notdienst und wir haben auch genau dafür einen Notdienst. Danke an alle Kollegen, die uns das ermöglichen. Danke,danke,danke.

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AW: Ist der Fall so klar?

von Andreas Grünebaum am 23.03.2021 um 21:49 Uhr

Wie handhaben Sie dann die undefinierten "Ruhetage"? Bekommen die Mitarbeiter, welche im Urlaub sind die Urlaubstage gut geschrieben? Was ist dagegen mit den Mitarbeitern, welche am Gründonnerstag zusätzlich eingeplant waren? Bekommen die ihre "Überstunden" gut geschrieben? Oder gilt für alle die "Adexa Musterwoche", für welche wir uns im Team zur Berechnung von Freizeit und Fehltage entschieden haben? Das ganze auch noch, wenn es möglichst erst ein oder zwei Tage vor dem Einsatz entschieden wird?

AW: Klarer Fall

von Sven Larisch am 24.03.2021 um 8:16 Uhr

Genau was der Herr Grünebaum geschrieben hat, beschäftigt auch mich. Wie ist die gesetzlich korrekte Regelung für "Ruhetage" ohne Definition bei den Urlaubstagen der Mitarbeiter. Der Samstag ist mir mal ganz egal- ich "darf" da den Notdienst machen, wie viele andere Kollegen über die eigentlichen Feiertage auch. Gründonnerstag und Karsamstag sind keine Feiertage. Also Arbeitstage. Jetzt sind es behördlich verordnete Ruhetage. Bekomme ich dann einen Ausgleich für Verdienstausfall ? Ehrlich- sich nur blauäugig auf ein langes Wochenende freuen kann ich gerade nicht. Rechtssicherheit wäre schön.

Das eigentliche Desaster

von J.M.L. am 23.03.2021 um 18:39 Uhr

Das eigentliche Desaster ist, dass auf EU-Ebene zu wenig Impfstoff geordert wurde und im nationalen Alleingang ebenfalls zu wenig Impfstoff bestellt wurde. Alles was diesen zwei krassen Fehlentscheidungen jetzt folgt dient der Beschwichtigung und Ablenkung. Wir haben Biontech mit Sitz in Deutschland und exportieren fast alle Chargen, während wir im Gegenzug ernsthaft überlegen Sputnik V zu importieren. Das ist an krassem politischem Versagen nur schwer zu toppen und wiegt m.E. weitaus schwerer als alles was ich in den vergangenen Jahrzehnten in der Politik erleben musste, gerade zu lachhaft im Vergleich die Putzfrauen-Affäre von Rudolf Scharping...

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Desaster

von Karl Friedrich Müller am 23.03.2021 um 14:49 Uhr

und Chaos wie immer. Die Regierenden haben gar keine Ahnung oder Vorstellung davon, was sie mit den Beschlüssen anrichten. Welche Auswirkungen sich im Detail ergeben.
Schon die Einführung eines neuen Vokabulars stiftet Verwirrung: "Ruhetag". Ja, was denn nun? Kann sich wieder jeder aussuchen, was das zu bedeuten hat? Für die einen im Homeoffice: arbeiten. Für andere: eingesperrt, die nächsten MÜSSEN arbeiten?
Was soll das mit dem Gründonnerstag?
Seit Beginn hält sich sowieso kaum jemand an die Regeln? Angefangen von den Landesregierungen? Die einen fahren in Urlaub. ja, das geht? Die anderen zu den Verwandten,, die nächsten haben sich überhaupt noch nie um regeln gekümmert. AUCH Firmen. das wird vertuscht, geschwiegen und infiziert.
Die Leidtragenden in diesem Durcheinander sind diejenigen, die krank werden,, pleite gehen, vereinsamen, wegen ein paar EGOISTEN und einer Regierung, die überhaupt nichts auf die reihe bekommt.
Seit dem kurzen Aus des AstraZenca Impfstoffs ist es in BW (und Bayern?) nicht möglich, Impftermine zu bekommen. Das Portal einfach geschlossen. ZUMUTUNG!
Wir können alles außer impfen? Oder: eigentlich können wir gar nichts, bloß angeben?
Diese Zustände sind überhaupt nicht mehr vermittelbar und ich hab eine Stinkwut, auch weil man selbstverständlich Apotheken wieder vergessen hat. Wir existieren nicht in der Welt der Politik und "investigativen" Journalisten, nur, wenn es gilt, draufzuhauen.
Vergessen hat man auch die Pflegenden, die wohl massenhaft daran denken, den Job zu kündigen.
Die Missstände sind ellenlang, unfassbar.

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AW: Desaster

von Karl Friedrich Müller am 23.03.2021 um 15:05 Uhr

überhaupt scheint der Sinn und Zweck der Verordnungen (und auch Gesetze) nur darin zu liegen, nicht etwa für Klarheit zu sorgen, sondern für größtmögliche Unverbindlichkeit und Verwirrung, damit jeder ...... Egoist unter den Politikern und Konzernen, die geschützt werden müssen, sich sein Ding rauslesen kann.
Seit Jahrzehnten bekommen wir diese Zumutungen vorgesetzt ,seit Corona ist die Grenze weit überschritten. Es gibt mit dem Virus nichts zu verhandeln. Kein Politiker rumgeeiere mehr! Auf die Wissenschaft hören, die seriösen, nicht die Möchtegerntalkshowlaberer. Es muss weg, sonst killt es uns, die Gesellschaft.

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