Impfverordnung und GMK-Beschluss

Neues zur COVID-19-Impfung

Berlin - 11.03.2021, 17:45 Uhr

Die Coronavirus-Impfverordnung ist erneut angepasst worden. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Die Coronavirus-Impfverordnung ist erneut angepasst worden. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


GMK-Vorschläge für den Impfstart in Arztpraxen 

Parallel hierzu haben gestern Abend die Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder – im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsminister – einen Beschluss gefasst, der in der zweiten Phase der Impfkampagne eine dezentrale Verimpfung vorsieht. Das heißt: Niedergelassene Ärzt:innen und Betriebsärzt:innen sollen stärker einbezogen werden. Die Impfzentren und mobilen Impfteams sollen aber beibehalten werden. Dieser Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wird „der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den  Regierungschefinnen und Regierungschefs  der Länder“ empfohlen. Regierungssprecher Steffen Seibert hat bereits mitgeteilt, dass Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident:innen der Länder zeitnah über die Empfehlungen entscheiden wollen.

In dem Beschluss heißt es unter anderem, dass für einen planbaren Betrieb die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Impfdosen beliefert werden. In den Folgemonaten soll es mehr werden. Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, soll dann an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft werden. „Ziel ist es, frühestmöglich, jedoch spätestens in der KW 16 damit zu starten“. Die Länder können aber bis zum 19. März 2021 gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium ein „Opt-out“ erklären, nämlich dass sie im April noch nicht an der routinemäßigen Impfung in den Arztpraxen teilnehmen wollen.

Etablierte Strukturen nutzen

Die Belieferung der Praxen erfolgt laut GMK-Beschluss – wie bei anderen Schutzimpfungen auch – über die Apotheken. Diese werden über die etablierten Strukturen des pharmazeutischen Großhandels beliefert. Der Großhandel wiederum wird direkt aus dem Zentrallager des Bundes oder vom Hersteller beliefert. Die Kosten des Großhandels und der Apotheken werden durch Festzuschläge gedeckt, die der Bund trägt.

Weiterhin heißt es, dass das Bundesgesundheitsministerium mit den Verbänden der Vertragsärzte, der Apotheker und des pharmazeutischen Großhandels ein Konzept vereinbart, dass eine möglichst gleichmäßige, bevölkerungsbezogene Verteilung der Impfstoffmenge über das Bundesgebiet sicherstellt. Dazu gehöre neben der notwendigen Transparenz und Nachvollziehbarkeit über den gesamten Distributionsweg mittels eines Warenwirtschaftssystems anfangs auch eine Obergrenze für die Bestellmenge je Arztpraxis. Das Konzept selbst behalten die Beteiligten bislang aber noch für sich.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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