Änderungen zum 1. April

Neue und geänderte Festbeträge – auch für wichtige Biologicals

Kiel - 05.03.2021, 16:15 Uhr

Um mögliche Lagerwertverluste durch Preisänderungen wegen neuer oder geänderter Festbeträge auszugleichen, sollten Apotheken ihre Lager optimieren. (Foto: refresh(PIX) / stock.adobe.com)

Um mögliche Lagerwertverluste durch Preisänderungen wegen neuer oder geänderter Festbeträge auszugleichen, sollten Apotheken ihre Lager optimieren. (Foto: refresh(PIX) / stock.adobe.com)


Neue Festbeträge für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zum 1. April werden außerdem die Festbeträge für die folgenden Festbetragsgruppen der Stufe 1 mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angepasst: 

  • Ambroxol (Gruppe 2, inhalative Darreichungsformen)
  • Cromoglicinsäure (Gruppe 2, nasale Darreichungsformen)
  • Pyridoxin (Gruppe 2, parenterale Darreichungsformen)

Zusätzlich wird ein Festbetrag der Stufe 3 für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel angepasst. Dies betrifft die Festbetragsgruppe „H1-Antagonisten, weitere Antihistaminika“, Gruppe 9B, mit topischen Darreichungsformen der Wirkstoffe Bamipin, Chlorphenoxamin, Clemastin, Dimetinden und Tripelennamin. 

Aufgehobene Festbetragsgruppen

Die Festbetragsgruppen für zwei Gruppen verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden aufgehoben. Als Grund nennt der GKV-Spitzenverband die niedrigen Besetzungszahlen dieser Gruppen. Dies betrifft Theophyllin (Gruppe 4, Ampullen) und hochpotente Neuroleptika (Gruppe 4, parenterale Darreichungsformen) mit den Wirkstoffen Benperidol und Fluphenazin.

Drohende Folgen für Apotheken

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass sich aus Preisänderungen als Folge der neuen oder geänderten Festbeträge Lagerwertverluste für Apotheken ergeben können. Die Hersteller seien nicht verpflichtet, diese Verluste auszugleichen. Apotheken sollten daher darauf achten, ihr Lager zu optimieren, rät der Verband.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Festbetragsgruppen mit vier TNF-alpha-Inhibitoren

Ab 1. April: Neue und geänderte Festbeträge

Änderungen zum 1. Oktober

Neue und angepasste Festbeträge

Lagerwertverluste vor allem bei Lenalidomid möglich

Neue Festbeträge

Vorsicht, Lagerwertverlust

Drei neue Festbetragsgruppen

Vier TNF-alpha-Inhibitoren als pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe

G-BA plant neue Festbetragsgruppe

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.