Schnelltests für Lockerungen nutzen

FDP schlägt Corona-„Tagespass“ vor

Berlin - 24.02.2021, 14:30 Uhr

Andrew Ullmann (FDP) wirft Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, bei Corona-Selbsttests auf die Bremse gedrückt zu haben.  (Foto: IMAGO / Future Image)

Andrew Ullmann (FDP) wirft Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, bei Corona-Selbsttests auf die Bremse gedrückt zu haben.  (Foto: IMAGO / Future Image)


Am 3. März beraten Bund und Länder über den Schnelltests-Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Schon jetzt ist klar: Viele vermissen noch eine Strategie hinter der Ausgabe von Corona-Heimtests und der für die Bürger:innen kostenlosen Testung durch geschultes Personal. Jetzt legt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag vor, in dem sie konkrete Vorschläge macht.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute die ersten drei Schnelltests für die Heimanwendung zugelassen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann seiner Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestags, Andrew Ullmann, freut sich zwar, „dass die ersten Corona-Selbsttests endlich in die Läden kommen“. Allerdings fehlt im das Verständnis, dass dies in Deutschland so lange gedauert hat, während die Laientests in anderen Staaten längst zum Alltag gehörten. „Jens Spahn hat bei der Zulassung der Selbsttests auf die Bremse gedrückt", findet Ullmann. „In Deutschland müssen die Selbsttests vor der Zulassung ein bürokratisches Prüfverfahren durchlaufen, wie in normalen Zeiten. Das dauert vier bis acht Wochen. Österreich handelt deutlich schneller. Mit einer Selbstverpflichtung für die Unternehmer ist ein vorzeitiger Verkauf der Selbsttests möglich“. 247 Selbsttests gebe es im Nachbarland bereits. Ullmann meint: „Wenn Jens Spahn nicht im Laufe des Tages weitere 244 Testanbieter findet, hat er heute keinen Erfolg zu verzeichnen.“ 

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Um das österreichische Modell auch in Deutschland zu ermöglichen, hat die FDP-Bundestagsfraktion nun einen Antrag vorgelegt, der am morgigen Donnerstag im Plenum diskutiert werden soll. Unter dem Titel „Schneller, einfacher, freier − Mit Corona − Selbsttests zurück in die Normalität“, wird zunächst das österreichische Verfahren erläutert: „Wenn das Konformitätsbewertungsverfahren über die benannten Stellen noch nicht durchgeführt wurde, können die Hersteller mit einer Selbstverpflichtung bestätigen, dass bei Eigenanwendung ein Sicherheits- und Leistungsniveau erreicht wird und dass die Funktionstauglichkeit und die Einsatztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet ist.“ Mit einer entsprechenden Selbstverpflichtung können die Hersteller ihre Selbsttests laut FDP dann vertreiben.

Die Fraktion verweist zudem darauf, dass die Alpenrepublik die Lockerungen im Lockdown mit negativen Testergebnissen verknüpfe. „Beispielsweise ist ein Friseurbesuch nur mit Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Test möglich“, schreibt sie mit Verweis auf einen Bericht auf DAZ.online. „Dabei handelt es sich jedoch um Tests, die in Teststraßen oder Apotheken durchgeführt werden, noch nicht um Selbsttests.“ Wissenschaftler überlegten bereits, wie mit der flächendeckenden Anwendung von Selbsttests der Lockdown beendet und eine Rückkehr ins gesellschaftliche Leben ermöglicht werden könne.

Aus Sicht der Liberalen gilt es nun, das Inverkehrbringen von minimal invasiven Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung zu erleichtern. Sie fordern: „Die Hersteller müssen über eine einfache und unbürokratische Selbstverpflichtung bestätigen, dass bei Eigenanwendung ein entsprechendes Sicherheits- und Leistungsniveau erreicht wird und dass die Funktionstauglichkeit und die Einsatztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet ist.“ Die so auf den Markt gebrachten Tests müssten anschließend schnellstmöglich ein Post-hoc-Zulassungsverfahren mitsamt einer Konformitätsbewertung durch die benannten Stellen durchlaufen.

Jeden Tag ein Selbsttest pro Person

Auch solle der Bund gemeinsam mit den Ländern einen Stufenplan zum Ende des Lockdowns ausarbeiten und darin Antigenschnelltests zur Selbstanwendung integrieren. „So ist gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit vom Lockdown betroffene Lebensbereiche (wie Restaurants, Hotels, Kulturveranstaltungen, Theater, Kinos, Sportanlagen, Fitnesscenter etc.) mit dem Nachweis von negativen Testergebnissen und unter Hygienekonzepten wieder geöffnet werden können“, ist in dem Antrag zu lesen. Ein fälschungssicheres negatives Testergebnis, schlagen die Abgeordneten vor, könne zum Beispiel als „Tagespass mit 24 Stunden Gültigkeit“ dienen. „Dabei muss sichergestellt werden, dass das negative Testergebnis von der Person stammt, die den Tagespass nutzt.“

Darüber hinaus sollte ein Ziel sein, durch Verhandlungen mit Herstellern von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung Kontingente für den deutschen Markt zu sichern, damit jede Person täglich einen solchen Test durchführen kann. Und: „Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.“ Nach den Vorstellungen der FDP soll zudem die Corona-Warn-App um ein digitales Meldeverfahren für Antigenschnelltests zur Selbstanwendung weiterentwickelt werden. Die nötigen Mittel könnten aus dem Bundeshaushalt stammen. „Gemeinsam mit u. a. Herstellern, Verbänden und dem BfArM soll schnellstmöglich ein unbürokratisches Verfahren entwickelt werden, wie Testergebnisse via CoronaWarn-App an die Gesundheitsämter gemeldet werden können.“ Positive Testergebnisse müssen aus Sicht der Abgeordneten zur Quarantäne beziehungsweise Isolation und einer Überprüfung des Testergebnisses via PCR-Test führen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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