Schnelltests für Lockerungen nutzen

FDP schlägt Corona-„Tagespass“ vor

Berlin - 24.02.2021, 14:30 Uhr

Andrew Ullmann (FDP) wirft Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, bei Corona-Selbsttests auf die Bremse gedrückt zu haben.  (Foto: IMAGO / Future Image)

Andrew Ullmann (FDP) wirft Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, bei Corona-Selbsttests auf die Bremse gedrückt zu haben.  (Foto: IMAGO / Future Image)


Jeden Tag ein Selbsttest pro Person

Auch solle der Bund gemeinsam mit den Ländern einen Stufenplan zum Ende des Lockdowns ausarbeiten und darin Antigenschnelltests zur Selbstanwendung integrieren. „So ist gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit vom Lockdown betroffene Lebensbereiche (wie Restaurants, Hotels, Kulturveranstaltungen, Theater, Kinos, Sportanlagen, Fitnesscenter etc.) mit dem Nachweis von negativen Testergebnissen und unter Hygienekonzepten wieder geöffnet werden können“, ist in dem Antrag zu lesen. Ein fälschungssicheres negatives Testergebnis, schlagen die Abgeordneten vor, könne zum Beispiel als „Tagespass mit 24 Stunden Gültigkeit“ dienen. „Dabei muss sichergestellt werden, dass das negative Testergebnis von der Person stammt, die den Tagespass nutzt.“

Darüber hinaus sollte ein Ziel sein, durch Verhandlungen mit Herstellern von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung Kontingente für den deutschen Markt zu sichern, damit jede Person täglich einen solchen Test durchführen kann. Und: „Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.“ Nach den Vorstellungen der FDP soll zudem die Corona-Warn-App um ein digitales Meldeverfahren für Antigenschnelltests zur Selbstanwendung weiterentwickelt werden. Die nötigen Mittel könnten aus dem Bundeshaushalt stammen. „Gemeinsam mit u. a. Herstellern, Verbänden und dem BfArM soll schnellstmöglich ein unbürokratisches Verfahren entwickelt werden, wie Testergebnisse via CoronaWarn-App an die Gesundheitsämter gemeldet werden können.“ Positive Testergebnisse müssen aus Sicht der Abgeordneten zur Quarantäne beziehungsweise Isolation und einer Überprüfung des Testergebnisses via PCR-Test führen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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