Beratungsleitfaden

Antigentests in der Apotheke – was Apotheker jetzt wissen müssen

Stuttgart - 24.02.2021, 17:50 Uhr

Das BfArM hat mittlerweile die ersten Laien-Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 zugelassen. Auch Apotheken sollen die Tests abgeben. Auf welche Fragen sollten Apotheker vorbereitet sein? (Foto: IMAGO / photonews.at)

Das BfArM hat mittlerweile die ersten Laien-Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 zugelassen. Auch Apotheken sollen die Tests abgeben. Auf welche Fragen sollten Apotheker vorbereitet sein? (Foto: IMAGO / photonews.at)


Sind Laien-Abstriche so gut wie die von geschultem Personal?

Zu dieser Frage wurde im Januar 2021 eine Arbeit von Wissenschaftler:innen der Berliner Charité als Preprint veröffentlicht. „SARS-CoV-2 patient self-testing with an antigen-detecting rapid test: a head-to-head comparison with professional testing“. 146 symptomatische Erwachsene führten nach grafischer und schriftlicher Anweisung einen Antigenschnelltest mit Selbstabstrich der vorderen Nase durch, gleichzeitig entnahm medizinisches Personal einen tiefen Nasopharynxabstrich ebenfalls für einen Schnelltest und einen kombinierten Mund-Nasen-Rachenraumabstrich zur Kontrolle mittels PCR. Das Ergebnis: Die Antigentests lieferten zuverlässige Ergebnisse, unabhängig von der Art der Probennahme, vor allem dann, wenn die Viruslast hoch war. Die Übereinstimmung lag bei 91,4 Prozent. Die professionell abgestrichenen Tests detektierten im Vergleich eine SARS-CoV-2-Infektion mehr (40 von 146 Patienten waren PCR-positiv, durch Selbstabstrich wurden 33 erkannt, durch professionellen Abstrich 34). Eine weitere Studie wurde bereits im Juli 2020 eine Arbeit im „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht: „Swabs Collected by Patients or Health Care Workers for SARS-CoV-2 Testing“. Etwa 500 Patienten wurden entweder von medizinischem Fachpersonal abgestrichen (Nasenrachenabstrich) oder entnahmen sich selbst beidseitig vordere Nasenabstriche und Abstriche der mittleren Nasenmuschel. Die Proben wurden allerdings anschließend mit PCR ausgewertet und nicht auf einen Antigenschnelltest aufgebracht. Auch waren die Patienten symptomatisch. Dennoch zeigten die unterschiedlich entnommenen Proben eine gute Übereinstimmung.

Antikörpertests – nicht zum Nachweis einer akuten Infektion

Neben dem Nachweis einer akuten Infektion mittels Antigentest, lassen sich auch durchgemachte Infektionen durch Antikörpertests nachweisen. Allerdings lässt der serologische Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern laut RKI keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder dem Immunstatus des Getesteten zu. „Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern schließt die Infektiosität eines Patienten nicht aus“, erklärt das Robert Koch-Institut. Bei der Mehrzahl der Infizierten finden sich Antikörper im Blut zwei Wochen nach Symptombeginn – für eine Akutdiagnostik eignen sich Antikörpertests folglich nicht.

Positiver Antikörpertest: Bin ich sicher immun?

Ob bei einem positiven Antikörpertest die vorhandenen Antikörper vor einer zweiten Infektion und einer erneuten Erkrankung schützen, ist nicht abschließend geklärt. Es gibt zwar Studien zu neutralisierenden Antikörpern, die darauf hindeuten, dass diese zu protektiver Immunität beitragen können, doch wie lange und wie robust nach SARS-CoV-2-Infektion messbare Antikörpertiter vorliegen, ist derzeit unklar. Denn es gibt laut RKI zahlreiche asymptomatische Personen oder solche mit mildem COVID-19-Verlauf, die eine robuste T-Zell-Antwort entwickelten, selbst wenn bei diesen Personen keine Antikörper nachweisbar waren, und die T-Zell-Antwort vor einer rekurrenten, schweren COVID-19-Episode schützen könnte.

Zudem besorgen die bereits aufgekommenen Variationen von SARS-CoV-2, mit denen man sich potenziell auch nach durchgemachter Infektion mit dem „ursprünglichen“ Coronavirus infizieren kann. Auch ist nach Informationen von DAZ.online nicht klar, ob die verfügbaren Antikörpertests auch Antikörper bei mutierten Viren detektieren.

Auch bei positivem Antikörpertest sollten folglich AHA plus L-Regeln eingehalten werden.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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7 Kommentare

Beratung als Dienstleistung

von Jan Kusterer am 25.02.2021 um 8:52 Uhr

Eine Beratung zu einem bei einem Discounter gekauften Schnelltest erfolgt kostenpflichtig. Pharmazeutische Dienstleistung. Beratung mit Vorkasse.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

AW:Und

von Reinhold Wirth am 25.02.2021 um 7:58 Uhr

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .

von Thomas Eper am 25.02.2021 um 10:18 Uhr

...oder die Kassiererin bei Lidl.

Und

von Karl Friedrich Müller am 24.02.2021 um 19:19 Uhr

Was muss der Discounter beachten?
Dort sollen sie doch verkauft werden laut Spahn. Die Apotheken sind gar nicht vorgesehen.
Nur, wenn’s mal wieder nicht funktioniert

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Und

von Thomas Kerlag am 24.02.2021 um 19:31 Uhr

Ständig alles kostenlos zu beraten ist dann irgendwann komplett unter der Würde

AW: Und

von Max Ohlendorf am 25.02.2021 um 9:31 Uhr

Zum Glück Beraten wir eben NICHT alles kostenlos, sondern werden durch hunderte beratungs-un-intensive RX-Packungen quersubventioniert. So funktioniert unser System. Niederschwellig, direkt, unkompliziert für den Patienten. Es gibt immer Ausnahmen, aber Patienten die sich in der Apotheke gut aufgehoben und beraten fühlen werden auch bezahlte Dienstleistungen vor Ort wahrnehmen.

AW: Und

von Ekkehard Rücker am 01.03.2021 um 15:08 Uhr

Seit ich mich für Politik interessiere war immer klar, dass im deutschen Gesundeitswesen die Apotheken die Gelackmeierten sein sollen. Seehofer hat es in einem Interview sogar einmal zugegeben!
Wir brauchen uns also gar nicht zu wundern, aber wir sollten zusehen, dass unsere Kinder Berufe mit Zukunft ergreifen!

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