Knowledge Panels bei Google

Wort & Bild kämpft weiter für Meinungsvielfalt

Dillingen/Stuttgart - 17.02.2021, 17:00 Uhr

Der deutsche Google-Standort München, wo auch das Landgericht München I die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Suchmaschinendienstleister vorerst auf Eis legte. (Foto: IMAGO / Lackovic)

Der deutsche Google-Standort München, wo auch das Landgericht München I die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Suchmaschinendienstleister vorerst auf Eis legte. (Foto: IMAGO / Lackovic)


Auch wenn die prominent platzierten und BMG-gespeisten Infoboxen derzeit nicht bei einer Google-Suche nach Krankheitsbildern erscheinen: Der Wort & Bild Verlag geht weiter gegen die Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums mit Google vor. Nach dem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin hat er jetzt auch bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein die Untersagung der Knowledge Panels beantragt. 

Der Wort & Bild Verlag geht auf mehreren Wegen gegen die im vergangenem November gestartete Koopraton des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Google vor. So hat das Baierbrunner Unternehmen jetzt eine Stellungnahme bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) eingereicht. Es beantragt die Beanstandung und Untersagung der hervorgehobenen Präsentation und damit pauschalen Priorisierung von Inhalten des Internetportals www.gesund.bund.de auf der Google-Suchergebnisseite bei Eingabe bestimmter krankheitsbezogener Suchanfragen. 

Mehr zum Thema

Staatlicher Informationsauftrag vs. Pressefreiheit

Burda klagt gegen BMG-Google-Kooperation

Möglicher Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

BMG und Google – eine unheilvolle Verbindung

Die kritisierten BMG-Infoboxen werden derzeit ohnehin nicht mehr auf der Google-Suchergebnisseite hervorgehoben ausgespielt. Nach Urteilen des Landgerichts München I vergangener Woche, mussten die Knowledge Panels von gesund.bund.de bei Google vorerst verschwinden.

Es sei wichtig, dass auch die Landesmedienanstalt das Vorgehen wegen Verstoßes gegen den Medienstaatsvertrag beanstande und untersage, hieß es dazu bei Wort & Bild. Denn der Medienstaatsvertrag solle genau vor derartigen Beeinträchtigungen durch Medienintermediäre wie Google schützen. Ein entsprechendes Verfahren war im vergangen Dezember eingeleitet worden.

Angriff auf journalistische Meinungsvielfalt

Die priorisierte Anzeige von Knowledge Panels, die exklusiv aus staatlichen Informationen des BMG gespeist wurden, stelle eine ganz offene Diskriminierung der privatwirtschaftlich organisierten Presse dar, so die Kritik des Verlags. Daneben liege auch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, denn dass über diese Infoboxen nicht etwa die relevantesten Suchergebnisse, sondern ausschließlich Inhalte von gesund.bund.de über die Knowledge Panels ausgespielt wurden, ließen die Infoboxen für den Verbraucher nicht erkennen. Auch die mangelnde Transparenz der Kriterien des Infokastens stelle einen Verstoß gegen die Regelungen des Medienstaatsvertrags dar, was sich zusätzlich gegen die Interessen der Leser richte.

„Dieser Angriff auf die journalistische Meinungsvielfalt und pluralistische Informationsgesellschaft ist völlig inakzeptabel und muss deshalb auch aus dem Blickwinkel des Medienstaatsvertrags und durch die zuständigen Landesmedienanstalten geprüft, beurteilt und untersagt werden“, sagt Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags.

Heftige Kritik im Vorfeld

Das Landgericht München I hatte in dem Fall am 10. Februar zwei Entscheidungen gefällt – eine gegen Google Ireland Ltd. und eine gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das BMG (Az. 37 O 15721/20 und 37 O 15720/2). In der Konsequenz hat die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts dem BMG und Google vorläufig eine Kooperation untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Knowledge Panels mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals „gesund.bund.de“ des BMG gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind.

Die Zusammenarbeit zwischen Google und dem BMG hatte für viel Kritik gesorgt. Insbesondere die Verlagsbranche sorgte sich um Wettbewerbsnachteile und die journalistische Meinungsvielfalt. Heftige Kritik kam auch von der Opposition, den Arzneimittelherstellern und dem Bund der Steuerzahler. Die Münchner Urteile wurden deshalb von der Medienbranche als Sieg für die freie Presse gewertet.

Weiteres Verfahren anhängig

Unabhängig vom Antrag bei der MA HSH auf Untersagung der Knowledge Panels, hat der Wort & Bild Verlag bereits im Dezember 2020 beim Landgericht Berlin ein Verfahren zur Untersagung der pauschalen Priorisierung von Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de eingeleitet. Eine Entscheidung des Berliner Gerichts steht aktuell noch aus. 



Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Möglicher Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

BMG und Google – eine unheilvolle Verbindung

Google-BMG-Kooperation: Landesmedienanstalt leitet Verfahren ein

Eine unheilvolle Verbindung

Streit um staatliche Gesundheitsinformationen

Google zieht Berufung gegen Burda zurück

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags

Spahn verstößt mit Google-Kooperation gegen Pressefreiheit

Staatlicher Informationsauftrag vs. Pressefreiheit

Burda klagt gegen BMG-Google-Kooperation

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.