Fünf bis acht Millionen Dosen für die Influenzasaison 2021/22

BMG beschafft wieder zusätzliche Grippeimpfstoffe

Stuttgart - 09.02.2021, 13:45 Uhr

Fünf bis acht Millionen Grippeimpfstoffdosen will das BMG für die kommende Grippesaison 2021/22 beschaffen. (Foto: IMAGO / Fotostand)

Fünf bis acht Millionen Grippeimpfstoffdosen will das BMG für die kommende Grippesaison 2021/22 beschaffen. (Foto: IMAGO / Fotostand)


Auch in der nächsten Grippesaison 2021/22 will das Bundesgesundheitsministerium wieder für etwa fünf bis acht Millionen zusätzliche Grippeimpfstoffdosen durch den Bund sorgen, da sich die Bevorratung nach Ansicht des BMG in diesem Winter bewährt hat.

In weiser Voraussicht bestellte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Frühjahr des vergangenen Jahres eine nationale Reserve von sechs Millionen Grippeimpfstoffdosen. Man wollte damit das Gesundheitssystem entlasten, wenn Influenza- und SARS-CoV-2-Welle in den Wintermonaten 2020/21 parallel verlaufen. In der Tat war der Wunsch nach Grippeimpfungen in dieser Saison besonders ausgeprägt, sodass es erst zu lokalen Engpässen kam – als die nationale Reserve sodann verfügbar war, schien der Hochpunkt der Impfmotivation allerdings überschritten.

Nationale Reserve an Grippeimpfstoffen war sinnvoll

Doch hat sich die Beschaffung „rückblickend als sinnvoll erwiesen“, ist das BMG überzeugt, weswegen der Bund auch für die kommende Grippesaison zusätzliche Grippeimpfstoffe beschaffen wird, „damit auch in der kommenden Grippesaison ausreichend Grippeimpfstoff zur Verfügung steht“, heißt es im gestern vom „Corona-Kabinett" getroffenen Beschluss. 

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BMG beschafft weitere Grippeimpfstoffe

Nun will das BMG rasch in Aktion treten und Angebote der Grippeimpfstoffhersteller einholen – die Uhren der Bestellfristen für Influenzavakzinen ticken. Geplant sind laut BMG – je nach Verfügbarkeit – fünf bis acht Millionen Dosen Grippeimpfstoff. Finanziert werden die Vakzinen im Bundeshaushalt 2022.

Ärzte sollen 30 Prozent mehr Grippeimpfstoffe beschaffen können

Zusätzlich will die Bundesregierung umsetzen, dass Ärzt:innen auch in der Grippesaison 2021/2022 um bis zu 30 Prozent mehr saisonale Grippeimpfstoffe beschaffen können. Eine entsprechende Regelung findet sich für die laufende Saison in § 106b Abs. 1a SGB V: „Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe gilt eine angemessene Überschreitung der Menge gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich. Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich“. Zusätzlich war 2020 dem Paul-Ehrlich-Institut etwas Spielraum eingeräumt worden. Es konnte die Bestellungen der Vertragsärzte statt um 10 Prozent sogar um 30 Prozent aufstocken (§ 132e Abs. 2 SGB V).

Diese 30 Prozent-Regel soll also in Bälde auch für die kommende Saison gesetzlich verankert werden – und zwar mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Für dieses „Ominbusgesetz" ist am kommenden Freitag der erste Durchgang im Bundesrat geplant. Es könnte im Mai dieses Jahres in Kraft treten. Bis dahin wären allerdings die Vorbestellfristen der Ärzte vorbei.

Hochdosierter Grippeimpfstoff wird Kassenleistung

Anders als in der aktuellen Saison werden 2021/22 spezielle Grippeimpfstoffe für Ältere auf dem Markt sein: der hochdosierte Eflulda® (Sanofi-Pasteur) und der adjuvantierte Fluad® Tetra (Seqirus). Erst vor wenigen Tagen änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Schutzimpfungs-Richtlinie dahingehend, dass künftig hochdosierte Grippeimpfstoffe für Ältere ab 60 Jahren Kassenleistung werden. Das BMG muss dieser Änderung noch zustimmen, dann tritt sie am 21. April in Kraft. In diesem Jahr behalf man sich mit einem Import, dem US-amerikansichen Pendant von Efluelda: Fluzone High Dose Quadrivalent.

Auch im nächsten Winter noch: Corona

Keiner rechnet wohl damit, dass SARS-CoV-2 bis zum nächsten Winter verschwunden sein wird. So sollen die Maßnahmen während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht am 31. März 2021 enden: Das Bundeskabinett soll am 10. Februar einen Gesetzentwurf beschließen, der dafür sorgt, dass die in den vergangenen Monaten geschaffenen besonderen Pandemie-Regeln weiter gelten.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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