Gutscheine für Kleinkinder

Rätselraten um Masken-Voucher im Briefkasten

Berlin - 01.02.2021, 09:15 Uhr

Masken-Voucher für Kinder und junge Gesunde: Wissen die Kassen etwas, das ihre Versicherten nicht wissen? (Foto: IMAGO / Cord)

Masken-Voucher für Kinder und junge Gesunde: Wissen die Kassen etwas, das ihre Versicherten nicht wissen? (Foto: IMAGO / Cord)


Senioren und chronisch Kranke erhalten derzeit Gutscheine für FFP2-Masken oder Schutzmasken vergleichbarer Qualität auf Kosten des Staates. Doch manchmal bekommen auch junge Leute oder Eltern für ihre Kinder die Coupons – und können sich den Erhalt nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

Die Ausgabe der Schutzmasken an Risikopatient:innen und Senior:innen hält die Apotheken auf Trab. Warum dabei gelegentlich auch junge Menschen ohne Vorerkrankungen und sogar Kleininder bedacht werden, verwundert. Auf den ersten Blick ist häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt auch ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

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Eine Sprecherin der AOK Bayern in München erläutert den Hintergrund: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst ist, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt hat, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspricht. Dies könnte dann auch Kinder betreffen. „Uns sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt“, sagt AOK-Sprecherin Vedrana Romanovic zu dem Gutscheinversand.

Und auch bei der PKV weiß man von nichts. „Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtet ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung verweist wegen Fragen des Versands an die einzelnen Kassen der Empfänger.

Versand aufgrund ärztlicher Diagnosen

Zu den Krankheiten, die zum Bezug der Maske berechtigen, zählen Lungen-, Herz- und Nierenleiden. Menschen mit Demenz oder und Krebs stehen ebenso auf der Liste wie Typ-2-Diabetiker und Frauen mit einer Risikoschwangerschaft. Insgesamt ging das Ministerium zunächst von etwa 27 Millionen Berechtigten aus, später war sogar von 34 Millionen die Rede. Hinzu kommen bald etwa fünf Millionen Empfänger der Grundsicherung.

Die bayerische AOK erläutert, dass für die Bestimmung der Empfänger die Abrechnungsdaten der behandelnden Ärzte, die den Krankenkassen vorliegen, herangezogen würden. Eine Diagnose, die häufig bei Kindern gestellt wird und zum Gutscheinversand führt, sei zum Beispiel Asthma bronchiale.

Auswahl anhand des Namens?

Manche Empfänger der Maskengutscheine vermuten auch, dass sie vielleicht nur aufgrund eines altertümlich klingenden Vornamens den Brief erhalten. Dies geht auf eine Panne bei Impf-Informationsbriefen in Niedersachsen zurück.

Dort hatte das Sozialministerium zunächst die Deutsche Post mit der Ermittlung der Adressen und dem Versand der Briefe beauftragt. An mehr als 13.000 Menschen, deren Alter die Post nicht kennt, wurden alleine aufgrund des Vornamens die Impfbriefe verschickt. Der Versand der Maskengutscheine hat allerdings damit nichts zu tun.



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5 Kommentare

Woher bekomme ich FFP2 Kindermasken

von K. K.-D. am 03.02.2021 um 18:46 Uhr

Auch ich habe für mein Kind Berechtigungsscheine erhalten. Aber nun geht das Gerenne los, denn die ortsansässigen Apotheken führen keine FFP2 Masken in Kindergröße. Auch unsere Apotheke an der Uni-Kinderklinik nicht! Daran hätte man auch denken können, denn ich weiß nicht, wo ich diese herkriegen soll.

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Auswahl anhand des Namens?

von Andreas P. Schenkel am 02.02.2021 um 10:44 Uhr

Wenn man aufgrund eines selten gewordenen Vornames bevorzugt mit Schutzausrüstung versorgt wird, dann ist das doch schon mal was!

Sonst ruft doch vor allem die Enkeltrick-Mafia bei den Waltrauds und Wunibalds an, davon ausgehend, dass schon länger außer Mode gekommene Vornamen hauptsächlich von Senioren getragen werden.

Ach ja: Wenn ich mir jetzt den Künstlernamen "Engelbert" zulege, bekomme ich dann bald meinen Impftermin im Kreisimpfzentrum?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kein Rätselraten!

von Thomas Kreusch am 01.02.2021 um 10:25 Uhr

Jetzt kommt es ans Tageslicht, was alles so diagnostiziert und abgerechnet wird. Der gesetzlich Versicherte sieht ja nicht, was der Arzt so abrechnet. Als Privatversicherter sind mir schon einige falsche Abrechnungen zugesendet worden. Ob die Krankenkassen dem nachgehen?
Wir hatten mal den Kinderarzt gewechselt; es war nach monatelangem Gezacker und nur mit Einschaltung der KV möglich, an die Befunde und Behandlungsdaten unsere Kinder ranzukommen. Es gibt in der Abrechnung keine Kontrolle.

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AW: Kein Rätselraten

von Marcel Kindermann am 01.02.2021 um 14:56 Uhr

Ihre Aussage, dass die KV ihre Daten nicht einsehen könne, ist falsch. Es wissen nur die wenigsten KV, dass man z. B. über die Website der entsprechenden Kasse alle Daten der Abrechnung, die gestellte Diagnose usw. einsehen kann. Grüße Marcel Kindermann

AW: Kein Rätselraten

von H. D am 01.02.2021 um 20:34 Uhr

Ich hätte ebenfalls diese Berechtigungscheine im Briefkasten. Bin 35 und hatte letztes Jahr eine Grippe mit Folge einer BRONCHITIS. Dafür werde ich als berechtigter eingestuft?

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