Schleswig-Holstein

Medienhaus stellt misslungene Masken-Aktion ein

Berlin - 26.01.2021, 16:15 Uhr

Die Druckerei, die für das SHZ-Medienhaus Berechtigungsscheine einsammelte, schickt diese nun wieder an die Absender zurück. (Foto: IMAGO / Sämmer)

Die Druckerei, die für das SHZ-Medienhaus Berechtigungsscheine einsammelte, schickt diese nun wieder an die Absender zurück. (Foto: IMAGO / Sämmer)


Die FFP2-Maskenausgabe an Risikopatienten haben nicht nur Apotheken, sondern auch marktfremde Unternehmen für Marketing-Zwecke genutzt. So sorgte in Schleswig-Holstein das SHZ-Medienhaus mit einem ganz besonderen Masken-Angebot für seine Leser:innen für Aufregung. Hier sammelte eine Druckerei die Maskenvoucher für eine Kooperationsapotheke und versprach zugleich diverse Vorteile. Nach einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale nahm das Unternehmen von der Aktion Abstand – und hat zugleich einige Abonnent:innen aus der Apothekerschaft verloren.

Seit diesem Jahr erhalten Risikopatienten in Apotheken FFP2- oder vergleichbare Masken, wenn sie einen entsprechenden Berechtigungsschein vorlegen. Die Corona-Schutzmaskenverordnung, die den Anspruch auf diese Schutzmasken auf Staatskosten regelt, sieht auch vor, dass die Berechtigten pro Sechser-Set Masken eine Eigenbeteiligung von 2 Euro leisten müssen.

Doch ein Teil der Apotheken pfeift auf diese Eigenbeteiligungsregelung und wirbt mehr oder weniger offensiv mit einem Verzicht auf die 2 Euro. Manche geben überdies (oder alternativ) Gratismasken dazu. Auch die ABDA sah Ende vergangenen Jahres keine rechtliche Handhabe, wie man ein solches Vorgehen unterbinden könnte

Die Wettbewerbszentrale erwirkte in der vergangenen Woche dennoch eine einstweilige Verfügung gegen eine Apothekenkooperation, die mit einem Zuzahlungsverzicht geworben hatte. Das Landgericht Düsseldorf sah in der Eigenbeteiligungsregelung der Schutzmaskenverordnung (§ 6 SchutzMVO) eine Marktverhaltensregel mit der Folge, dass Verstöße gegen diese Vorschrift zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellten. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Doch die „Spahn-Masken“-Aktion hat neben den Apotheken selbst auch ganz andere Beteiligte auf den Plan gerufen. So sorgte eine am 15. Januar im „Flensburger Tageblatt“ erschienene Anzeige für Unruhe bei den norddeutschen Apothekern.

In der Anzeige spricht das SHZ-Medienhaus (Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag) seine Leser:innen direkt an. Sein Serviceangebot: „16 FFP2-Masken frei Haus“. Wer als Risikopatient von seiner Krankenkasse Berechtigungsscheine für Schutzmasken erhalten habe, könne sich diese kostenlos durch „unsere Partner-Apotheke“ liefern lassen. Der Eigenanteil in Höhe von zwei Mal 2 Euro würde übernommen, und wer beide Coupons schicke, bekomme noch vier Extra-Masken gratis sowie einen faltbaren „Shopper von Reisenthel“ dazu. Einsenden sollten die Leser:innen die Coupons an die A. Beig Druckerei und Verlag GmbH und Co. KG in Pinneberg. Die Partner-Apotheke wird nur mit Namen und Logo genannt: eine Pinguin-Apotheke. Eine Internetrecherche nach dem Logo führt zu einigen Apotheken in NRW und der Erkenntnis: Dieses Logo ist keine Individualanfertigung, sondern unter den Pinguin-Apotheken recht verbreitet.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Nur noch peinlich.

von Peter am 26.01.2021 um 17:04 Uhr

Typisch SHZ in Flensburg. Nicht einmal das bekommen sie hin.
Die Zeitung ist das Papier nicht Wert, auf dem sie gedruckt wurde.
Ehemals gute Journalisten wurde geschasst und strafversetzt.
Ein Chefredakteur ohne Stil und Charisma, ohne kritischen Diskurs. Regierungstreu und Niveaulos.
Ich habe mein Abo seit einem Jahr gekündigt. Auch nach 20 Jahren.

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