Aus der Rezeptur

Wie stellt man Kapseln aus Fertigarzneimitteln her?

Stuttgart - 25.01.2021, 17:50 Uhr

Was muss bei der Kapselherstellung aus Fertigarzneimitteln beachtet werden? (Foto: Robert Poorten / stock.adobe.com)

Was muss bei der Kapselherstellung aus Fertigarzneimitteln beachtet werden? (Foto: Robert Poorten / stock.adobe.com)


Massenbasierte Herstellung nicht möglich

Mittlerweile wird gerade bei niedrig dosierten Kapselrezepturen eine massenbasierte Herstellung empfohlen. Dabei wird der Wirkstoff in einer glatten Schale aus Edelstahl mit dem Füllmittel ohne Verreibung vermischt. Voraussetzung für diese Herstellungsmethode ist, dass die Schüttdichte der Pulvermischung hauptsächlich vom Füllmittel bestimmt wird und als Füllmittel das Standardfüllmittel aus Mannitol 99,5 % und Siliciumdioxid 0,5 % nach NRF S.38. verwendet wird. Eine Herstellung von Kapseln aus gepulverten Fertigarzneimittel-Tabletten ist nach dieser Methode also nicht möglich.

Volumenergänzungsmethode als Alternative

Eine rezepturmäßige Befüllung der Hartgelatine-Steckkapseln mit dem gepulverten Fertigarzneimittel kann nach der bekannten Messzylindermethode oder auch nach der Volumenergänzungsmethode erfolgen. Auf jeden Fall ist bei beiden Methoden zur Herstellung eine glatte Schale zu verwenden. Bei der Methode zur Volumenergänzung wird die genau abgewogene Menge an gepulvertem FAM zunächst mit etwas Füllmittel zu einem Konzentrat vermengt. Dieses Konzentrat wird auf die geöffneten Kapselunterteile möglichst gleichmäßig verteilt. Anschließend können die Unterteile mit reinem Füllmittel aufgefüllt werden, unter vorsichtigem Aufklopfen des Kapselfüllgerätes sollen diese sogar geringfügig überfüllt werden. Dieser geringe Zuschlag an Füllmittel sorgt bei der späteren Kapselfüllung für eine ausreichende Pulvermenge. Die befüllten Unterteile werden vollständig entleert, die Pulvermischung wird in der Schale mit einem Kartenblatt verrührt und danach gleichmäßig auf die Kapselunterteile verteilt.

Hinweis zur Festlegung der Aufbrauchfrist

Grundstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln können bis zum letzten Tag ihrer Haltbarkeit zur Herstellung von Rezepturen verwendet werden, danach schließt sich ganz normal die Aufbrauchfrist für den Patienten an. Das liegt daran, dass Ausgangsstoffe bis zum Schluss ihrer Haltbarkeit den im Arzneibuch angegebenen Mindestgehalt aufweisen müssen. Bei Fertigarzneimitteln ist das anders, hier schließt dessen Spezifikation die zulässige Gehaltsabnahme bereits ein. Kommt bei einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel zum Einsatz, so kann die daraus hergestellte Zubereitung nie länger haltbar sein als das verwendete Arzneimittel.



Dr. Annina Bergner, Apothekerin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Erste Vorschrift im NRF

Kapseln massenbasiert herstellen

Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S. 54.)

Neues Füllmittel für Kapseln und Pulver

Unterschiedliche Methoden – unterschiedliche Herausforderungen

Kapseln herstellen

Kapseln in der Apothekenrezeptur

Arzneiform für Individualisten

Erste Untersuchungsergebnisse des ZL

Ibuprofen-Suspensionen: Wie stabil sind sie?

Ist die Notfallversorgung mit Paracetamol- und Ibuprofen-Rezepturarzneimitteln eine Lösung?

Lieferschwierigkeiten bei Fiebersäften und Co.

Mögliche vermeidbare Fehlerquellen bei der Herstellung

Die Kapsel – eine einfache Arzneiform?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.