Änderung der MPAV

BMG will Corona-Schnelltests für Laien freigeben

Berlin - 25.01.2021, 09:15 Uhr

Bald sollen auch Laien Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung kaufen können. (Foto: imago images / Martin Wagner)

Bald sollen auch Laien Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung kaufen können. (Foto: imago images / Martin Wagner)


Lange hat das Bundesgesundheitsministerium die Forderung an sich abperlen lassen, Apotheken die Abgabe von Corona-Schnelltests an Laien zu ermöglichen. Doch nun scheint der Widerstand gebrochen: Nach den jüngsten Plänen aus dem Hause Spahn sollen Antigentests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung künftig wie HIV-Selbsttests zum Verkauf freigegeben werden – eine Apothekenpflicht ist nicht vorgesehen.

Der Druck ist in den vergangenen Wochen beständig gestiegen. Warum sollten nicht auch Menschen ohne medizinische Vorkenntnisse Corona-Antigen-Tests erwerben dürfen? Natürlich muss bei den derzeit erhältlichen Point-of-Care-Tests (PoC) der erforderliche Nasenabstrich sorgfältig und gewissenhaft durchgeführt werden – und man muss auch verstehen, wie mit dem Ergebnis umzugehen ist. Aber mit einer guten Beratung in der Apotheke sollten auch Laien in der Lage sein, solche Tests vorzunehmen.

Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Abgabemöglichkeiten für die Tests nur zögerlich erweitert. Dazu ist stets eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung nötig, die genau vorschreibt, an wen In-vitro-Diagnostika (IVD) abgegeben werden dürfen. Der Arztvorbehalt für die Durchführung der Tests war bereits mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz aufgehoben worden. Nach und nach kamen in den vergangenen Monaten Einrichtungen hinzu, an die Apotheken die Tests – jedenfalls zeitlich begrenzt – abgeben dürfen: zum Beispiel Heime, Schulen und erst vergangene Woche Obdachlosenunterkünfte (§ 3 Abs. 4a MPAV). Erst seit Ende vergangenen Jahres ist es Apotheker:innen und anderem pharmazeutischem Personal überdies möglich, die PoC-Tests selbst durchzuführen – eine vorherige Schulung vorausgesetzt. Und seit noch kürzerem dürfen sie auch im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes Schnelltests durchführen.

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Doch die Rufe nach einem noch breiteren Einsatz der Schnelltests ebbten nicht ab. Kommenden Donnerstag steht im Bundestag ein Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion auf der Tagesordnung, der darauf abzielt, nicht nur die Kapazitäten für Schnelltests massiv auszubauen, sondern auch die Selbstanwendung zu erlauben und Public-Health-Screenings zu ermöglichen. Auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis forderte vergangene Woche, es müsse „dringend“ ein Antigen-Schnelltest für die Anwendung daheim zu­gelassen werden – auch wenn Schnelltests keine 100-prozentige Sicherheit böten. Doch: „Wenn sie zu 60 Prozent Leute herausfiltern, die Corona-positiv sind, wäre schon viel gewonnen“, so Mattheis.

In der Apothekerschaft war es vor allem Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, der sich für eine Abgabe von Schnelltests an Laien stark gemacht hat. Studien zeigten, dass auch Laien durchaus zur Durchführung der Tests in der Lage seien, erklärte er noch am vergangenen Freitag gegenüber der AZ. Und: Er könne sich vorstellen, dass die Bundesregierung die Tests bald freigeben wird. Dann sei aber wichtig, dass die Abgabe nur über Apotheken erfolgen dürfe, damit auch eine entsprechende Beratung stattfinde. 

In einer Reihe mit HIV-Selbsttests

Und dann ging es ganz schnell: Seit vergangenem Freitagnachmittag gibt es einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Dieser sieht vor, dass „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den direkten Nachweis einer SARS-CoV 2-Infektion bestimmt sind“ in Anlage 3 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) aufgenommen werden. In dieser Anlage sind die IVD gelistet, die von den geltenden Abgabebeschränkungen ausgenommen sind – bislang sind das lediglich HIV-Selbsttests. Das heißt: Der Verkauf an Laien wird möglich. Und wie schon bei den Selbsttests zum Nachweis einer HIV-Infektion, will man auch bei den Corona-Schnelltests auf eine Apothekenpflicht verzichten. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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