Infoveranstaltung zum Stand der ePA und des E-Rezepts

Mit der Zettelwirtschaft ist es bald vorbei

Dillingen/Berlin - 13.01.2021, 12:15 Uhr

Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH, moderierte die digitale Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der ePA und des E-Rezepts. (m / Foto: Johanna Unternährer)  

Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH, moderierte die digitale Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der ePA und des E-Rezepts. (m / Foto: Johanna Unternährer) 
 


Anfang des Jahres startete die elektronische Patientenakte und ab Mitte 2021 können Ärzt:innen in der Einführungsphase das E-Rezept ihren Patient:innen digital anbieten. Bei einer Online-Veranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller informierten nun Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gematik sowie der Noventi SE über den aktuellen Stand des E-Rezepts und der ePA. Dabei ging es auch um die Einlösung des E-Rezepts aus der Perspektive der Apotheker:innen. 

Noch befinden sich die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept in der Einführungsphase. Ab Mitte 2021 können dann Ärzt:innen das E-Rezept ihren Patient:innen digital bereitstellen. Die bisher in Papierform eingereichten Rezepte werden dann schrittweise durch die elektronische Verordnung ersetzt. Zudem ist eine enge Verknüpfung mit der ePA vorgesehen, die seit Jahresbeginn 2021 verpflichtend von den Krankenkassen angeboten werden muss. Über den aktuellen Stand zur ePA und des E-Rezepts konnten sich die Teilnehmer:innen anlässlich einer digitalen Informationsveranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) am Dienstag informieren.

BAH-Hauptgeschäftsführer Dr.Hubertus Cranz präsentierte bei seiner Begrüßung die Ergebnisse einer Umfrage des BAH zu Digitalisierung im Gesundheitswesen. Danach halten 72 Prozent der Befragten die digitale Speicherung von Gesundheitsdaten etwa in einer ePA für sinnvoll; 71 Prozent würden ihre Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen, davon 15 Prozent sogar personenbezogen. Zudem sind 64 Prozent der Befragten der Meinung, dass nach Möglichkeit alle behandelnden Ärzt:innen Zugriff auf die Daten der ePA haben sollten.

Wo stehen wir bei der ePA und beim E-Rezept?

Christian Klose, Unterabteilungsleiter (Gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), ging im Anschluss in seinem Vortrag der Frage nach: „Wo stehen wir beim E-Rezept und der ePA?“. Klose verwies dabei auf die Bertelsmann-Studie 2018, nach der Deutschland in der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf Rang 16 von 17 untersuchten Ländern stand, also noch hinterherhinke. Nach einer Erhebung von McKinsey kommunizierten 93 Prozent der niedergelassenen Ärzt:innen 2019 noch überwiegend in Papierform mit Krankenhäusern; 59 Prozent der ambulanten Ärzt:innen und Physiotherapeut:innen boten ihren Patient:innen im Jahr 2019 keinerlei administrativen Gesundheitsservices, zum Beispiel Onlineterminbuchungen, an.

Dass man aufgeholt habe, zeige eine aktuelle Studie von Roland Berger: Unter mehr als 500 Insidern der Gesundheitswirtschaft äußerten 78 Prozent die Erwartung, dass sich der Digitalisierungsprozess um mindestens zwei Jahre beschleunigen werde. 93 Prozent sprachen sich für einen Ausbau der digitalen Gesundheitsversorgung aus und 52 Prozent der befragten Ärzt:innen bieten Videosprechstunden an – 2017 waren es nicht mal zwei Prozent. Zudem würde die aktuelle Pandemie die Digitalisierung beschleunigen.

Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen noch weiter voranzubringen, geht es laut Klose nun darum, die ePA schnellstmöglich besser nutzbar zu machen, die Telemedizin weiter auszubauen, den Zugang weiterer guter digitaler Anwendungen in die Versorgung zu erleichtern und die Integration von Big Data und KI zu beschleunigen. Dabei habe man bereits gesetzgeberisch eine Vielzahl von Digital-Initiativen angestoßen.

Stufenweise Einführung der ePA

Klose erläuterte im Einzelnen die planmäßige stufenweise Einführung der ePA seit 1. Januar 2021: Die Grundlage für die Testphase ist, dass die ePA der Krankenkasse dann im Live-Betrieb ist. Dies ermögliche erst die finale Testung im Gesamtsystem des deutschen Gesundheitswesens und sei bei einem Infrastrukturprojekt dieser Größenordnung mit der Vernetzung von circa 200.000 Leistungserbringern und potenziell 72 Millionen Versicherten unverzichtbar.

Im Feldtest seit 1. Januar dieses Jahres stehe die ePA zum Download für alle gesetzlich Versicherten bereit, so Klose. Erste Leistungserbringer werden im Rahmen von Feldtests an die ePA angebunden sowie die umfangreiche Testung im Live-Betrieb. Im zweiten Quartal 2021 soll nach erfolgter Testphase und finaler Zulassung eine flächendeckende Vernetzung der ePA starten; an die ePA angebunden werden Ärzt:innen und Zahnärzt:innen. Die Vollanbindung erfolgt zum 1. Juli. Ärzt:innen und Zahnärzt:innen müssen dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über erforderliche Komponenten und Dienste für die ePA verfügen; die flächendeckende Einführung der ePA in Apotheken und Kliniken soll bis Ende 2021 geschehen. Bundesweit können gesetzlich Versicherte ihre ePA von Leistungserbringern befüllen lassen und ihre ePA-Dokumente mit diesen teilen.

Einführung des E-Rezepts

Beim E-Rezept können Versicherte über ihr Smartphone künftig eine E-Rezept-App verwalten, die von der Gematik bereitgestellt wird. Wer kein Smartphone nutzen möchte, erhält alternativ in der Arztpraxis einen Papierausdruck mit 2-D-Barcode zum E-Rezept.

Derzeit erproben in verschiedenen Projekten Patient:innen, Arztpraxen und Apotheken gemeinsam mit ihren Softwarepartnern und den Rezeptabrechnungsstellen sowie Krankenkassen die Digitalisierung ärztlicher Verordnungen. In Stufe 2 der Einführung, ab dem 30. Juni, stellt die Gematik die technische Infrastruktur für eine Test- und Einführungsphase des E-Rezepts bereit.

Und schließlich wird zum 1. Januar 2022 das E-Rezept als Pflichtanwendung für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der GKV eingeführt (Ausnahme: BtM- und T-Rezepte). Es ermöglicht die digitale Verordnung von Arzneimitteln sowohl beim Vor-Ort-Besuch in der Praxis als auch im Rahmen einer Videosprechstunde beziehungsweise Fernbehandlung. In weiteren Ausbaustufen folgen weitere Verordnungen, wie zum Beispiel die von Betäubungsmitteln oder das Grüne Rezept. Wann eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen wird, in der das BMG die Schnittstellen zwischen E-Rezept und Anwendungen von Drittanbietern festlegt, ist derzeit noch offen. Dazu finde zurzeit ein Meinungsbildungsprozess statt.

Das E-Rezept aus Sicht des Apothekers

Im Anschluss erläuterte Hannes Neumann, Projektmanager bei der Gematik, das E-Rezept aus Patienten-, Apotheken- und Ärzteperspektive. Bei der Apothekensuche kann der Versicherte in der App zunächst verschiedene Filterfunktionen wählen. Dazu ist eine Sortierung nach Umkreis, Öffnungszeiten, persönlichen Favoriten, also Offizin oder Versandhandel, möglich. Wie Klose dazu in seinem Vortrag erklärte, sind in der App künftig Versender aus dem In- und Ausland gelistet. Voraussetzung aber sei, dass diese sich an den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung gemäß §129 SB V halten. Zudem müsse es mit Blick auf den Heilberufsausweis (HBA) sowie die Institutionskarte (SMC-B) Regelungen für ausländische Offizinen geben, denn diese Komponenten seien Voraussetzung für die TI-Nutzung.

Patient:innen können dann nach Erhalt des E-Rezepts über die App die Belieferung eines Arzneimittels unverbindlich in der ausgewählten Apotheke anfragen. Die Anfrage erfolgt über das Warenwirtschaftssystem und enthält Informationen zum Medikament, PZN, Institutskennzeichen, Rezepttyp und Aut-idem-Feld. Der Versicherte erhält dann eine Rückmeldung über Verfügbarkeit, Bereitstellungsmöglichkeit, zudem kann das Apothekenpersonal einen Freitext hinzufügen. Die Anfrage an sich ist noch keine Einlösung und Übergabe an die Apotheke. Erst nach Rückmeldung durch die Apotheke entscheidet sich der Versicherte in der App für eine verbindliche Einlösung. Er wählt nun zwischen Selbstabholung, Botendienst oder Versand. Außerdem erhält der Versicherte den Zugriffslink auf das E-Rezept. Die Einlösung in der App entspricht der Übergabe des Papierrezepts.

Soweit das Rezept bereits übermittelt wurde, kann der Versicherte das Medikament abholen. Fehlt die Übermittlung, wird die Verfügbarkeit vor Ort geprüft. Dafür wird der 2-D-Code der App auf einen Scanner gehalten oder der Apotheker erhält alternativ den Ausdruck. Dabei ist die Prüfung von Rabattverträgen weiterhin erforderlich. Das Abzeichnen von E-Rezepten erfolgt nur noch papierlos über das Warenwirtschaftssystem; die Übertragung der E-Rezepte zum Abrechnungszentrum dann elektronisch nach der Abgabe. 

E-Rezept-App wird Standard werden

Neumann erklärte zudem die drei Varianten des Rezepts für apothekenpflichtige Arzneimittel entsprechend neuer Regelungen im Bundesmantelvertrag BMV-Ä: das E-Rezept mit App, das E-Rezept mit Tokenausdruck, also der Zugriffsinformation zur Nutzung des E-Rezepts für Versicherte ohne Smartphone, und das klassische Papierrezept, das nur noch in Ausnahmefällen, wie bei technischen Problemen, Haus- oder Heimbesuchen Anwendung finden soll. Mittelfristig sei aber die E-Rezept-App der Standardweg für die Übermittlung von Rezepten, ist Neumann überzeugt und verwies auf die Vorteile dieses Übertragungsweges, etwa im Hinblick auf die Mehrwerte für die Patienten, aber auch für die Krankenkassen und Apotheken.

Zum Schluss seines Vortrags wies Neuman darauf hin, dass die Implementierung des E-Rezepts sicher sei und die Sicherheit höchste Priorität habe. Hierbei habe man die relevanten Institutionen wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Bundesdatenschutzbeauftragten eng in die Prozesse eingebunden.

Ausbau der ePa bis 2024

Charly Bunar, Projektmanager bei der Gematik, präsentierte danach den derzeitigen Stand der ePA und welche Möglichkeiten diese den Versicherten biete. Bei der ePA handele es sich um einen freiwilligen und kostenfreien Service; sie sei bundesweit sektoren- und einrichtungsübergreifend verfügbar und biete eine verbesserte Informationslage im Arzt-Patienten-Gespräch. 

Je nach Nutzerperspektive können Leistungserbringer wie Ärzt:innen, Krankenhausärzt:innen, Apotheker:innen, Pflegekräfte oder Physiotherapeut:innen Dokumente der ePA einsehen, abspeichern oder löschen, soweit darüber eine Rücksprache mit dem Versicherten stattgefunden hat. Der wiederum besitzt Dokumenten- und Zugriffsverwaltung. Zugriffe durch Ärzt:innen oder andere Leistungserbringer können nur nach Einräumung eines Zugriffsrechts durch den Versicherten erfolgen. Dies kann über eine App oder vor Ort in der Arztpraxis oder Apotheke erfolgen, erklärte Bunar unter anderem zu den Anwendungsmöglichkeiten und den rechtlichen Grundlagen beim Thema Datenspende.

Des Weiteren erläuterte Bunar den stufenweisen Ausbau der ePA bis 2024 und welche Ziele damit verfolgt würden. Mit der ePA 3.0 soll die Datenfreigabe zu Forschungszwecken möglich sein, eine verbesserte Integration von DiGA und DiPAs sowie ein verbessertes Zusammenspiel mit E-Rezept und Medikationsplan erreicht werden und schließlich mit der Version ePA 4.0 die Anbindung von E-Health-Anwendungen im EU-Ausland.

Kaum Veränderungen bei der Warenwirtschaft

Sven Simons, Bereichsvorstand Kunden und Innovationen, Noventi SE, erklärte den Weg des E-Rezepts aus Sicht eines Anbieters von Abrechnungsdienstleistungen und Apotheken-Systemen. Dabei ging er vor allem auf die Vor-Ort-Apotheke ein und welche internen Prozessänderungen das E-Rezept dort mit sich bringe. Die Workflows würden dadurch nicht nur sicherer, in einigen Bereichen auch einfacher. Als Mehrwerte durch die Einführung der ePA nannte er zum Beispiel, dass die Hoheit der Daten in Patientenhand bliebe, die optimale Betreuung des Patienten durch seine Apotheke vor Ort in Kombination mit der Convenience eines Shops oder die Gesamtansicht auf die Gesundheit des Patienten.

Simons ging außerdem auf das Thema der Apotheken-Warenwirtschaft ein. Dabei gebe es nach Eingang des E-Rezepts nur geringe Veränderungen, ebenso bei der Abrechnung. Dabei spiele die Art der Übermittlung des E-Rezepts keine Rolle.

Abschließend zeigte Simons schmunzelnd Bilder von zerknitterten und unleserlichen Papierrezepten – auch so etwas gehöre mit dem E-Rezept der Vergangenheit an.



Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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