ABDA gibt Praxistipps

Apotheken müssen positiv Getestete melden

Stuttgart - 22.12.2020, 17:50 Uhr

Seit gestern steht fest: Wer sich als Apothekenleiter an den deutschlandweiten Corona-Testungen beteiligen möchte, hat die Erlaubnis des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien sowie den Rückhalt der ABDA. (Foto: imago images / Martin Bäuml Fotodesign)

Seit gestern steht fest: Wer sich als Apothekenleiter an den deutschlandweiten Corona-Testungen beteiligen möchte, hat die Erlaubnis des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien sowie den Rückhalt der ABDA. (Foto: imago images / Martin Bäuml Fotodesign)


Wenn öffentliche Apotheken Antigen-Schnelltests durchführen, sind sie im Falle eines positiven Testergebnisses zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Dies macht die ABDA in einem aktuellen Inforundschreiben mit Arbeitshilfen deutlich. Außerdem wird konkretisiert, wie die Einweisung des pharmazeutischen Personals organisiert und dokumentiert werden kann.

Seit gestern steht fest: Wer sich als Apothekenleiter an den deutschlandweiten Corona-Testungen beteiligen möchte, hat die Erlaubnis des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien sowie den Rückhalt der ABDA. Symptomlose Menschen dürfen demnach auf Antigene gegen SARS-CoV-2 in öffentlichen Apotheken getestet werden. Die Kosten für Antigentests muss jede Apotheke eigenständig kalkulieren und sind vom Verbraucher selbst zu tragen. Eine Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht. Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist durch Apotheken nach wie vor verboten.

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Aus den einzelnen Bundesländern hört man von immer mehr Apotheken, dass sie entsprechende Testangebote an die Bevölkerung richten. Aus dem Geschäftsbereich Pharmazie der ABDA wird nun ein Inforundschreiben mit umfangreichen Arbeitshilfen veröffentlicht, das die Inhaber:innen auf der Website im internen Bereich abrufen können.

ABDA-Checkliste

Zunächst listet die Standesvertretung in einer Art Checkliste auf, was alles beachtet werden sollte, wenn man sich für die Durchführung von Corona-Antigentests in der Apotheke entscheidet. So sollte zunächst ermittelt werden, wo die Antigentests in der Apotheke durchgeführt werden können (geeigneter Raum mit Testplatz), wann dies stattfinden soll (normaler Apothekenbetrieb/bestimmte Zeiten) und wer vom Personal dafür infrage kommt (Einweisung). Darüber hinaus wird empfohlen vorab entweder online, telefonisch oder persönlich Testtermine zu vergeben und auch Online-Bezahlmöglichkeiten einzurichten. Die Ergebnisübermittlung kann optional ebenfall online stattfinden.

Wer testet, muss auch melden

Für viel Wirbel und Ärger hat in den vergangenen Tagen der Umgang mit persönlichen Kundendaten im Rahmen der kostenlosen Maskenverteilung gesorgt. Vereinzelt kommt es zu Beschwerden, weil Bedarfsberechtigte, die nicht gleichzeitig Stammkunden in den Apotheken sind, nicht einsehen, ihre persönlichen Daten (beispielsweise in Form des Personalausweises) preiszugeben. Um diese Auseinandersetzungen werden die Apotheken auch bei den Antigentests nicht herumkommen, denn anonym können diese nicht ablaufen. Vor dem Test müssen die Personen eine Einverständniserklärung unterschreiben, nachdem über die Durchführung, über mögliche Risiken, über die Aussagekraft sowie das weitere Vorgehen im Falle eines positiven Ergebnisses informiert wurde. Die Apotheke hat nämlich gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) jeden positiven Corona-Schnelltest namentlich innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Nach§ 9 IfSG umfasst diese Meldung dabei folgende Angaben:

1. zum Getesteten: 

  • Name und Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
  • Weitere Kontaktdaten
  • Art des Untersuchungsmaterials
  • Nachweismethode
  • Untersuchungsbefund
  • Tag der Untersuchung 

2. zur Apotheke: 

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten

Einweisung durchführen und dokumentieren

Die ABDA teilt außerdem mit, dass die Durchführung von Antigentests durch nichtärztliche Personen zulässig sei, sofern die Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die durchführenden Personen die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben müssen und darüber hinaus – gemäß § 4 Abs. 3 MPBetreibV – eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung des Medizinproduktes erhalten haben. 

Praktisch bedeutet dies, dass eine kurze praktische Übung des korrekten Abstriches unter fachkundiger Anleitung erfolgen muss. Diese muss aber nicht zwingend durch einen Arzt erfolgen. Der Apothekerverband Nordrhein empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Einweisung nachweislich zu dokumentieren und abzulegen. 

 

ABDA-Checkliste

Wo können PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke durchgeführt werden?

  • Geeigneter Raum mit Testplatz

Wann können PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden?

  • Während des normalen Apothekenbetriebs
  • Ggf. Angebot zu bestimmten Zeiten

Wer kann PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke durchführen?

  • Eingewiesenes pharmazeutisches Personal

Wer kann die Einweisung durchführen?

  • Arzt
  • Andere bereits eingewiesene Fachkräfte

Welche PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 können eingesetzt werden?

  • Geeignete Vom BfArM gelistete PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2

Stehen PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in ausreichender Menge zur Verfügung?

Welche Personengruppen sollen getestet werden?

  • Asymptomatische Personen

Welche Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen sind erforderlich?

  • Persönliche Schutzausrüstung

Wie werden Testtermine vergeben?

  • Online
  • Telefonisch
  • Vor Ort auf Nachfrage

Wie werden die persönlichen Daten erhoben? 

  • Vorab online
  • Formular vor Ort

Wie soll bezahlt werden?

  • Vorab online
  • Vor Ort in der Apotheke

Wie wird das Ergebnis mitgeteilt?

  • Vor Ort
  • Elektronisch per E-Mail, SMS, QR-Code

Welches Gesundheitsamt erhält die Informationen über positiv Getestete?

Welche Daten müssen dem Gesundheitsamt übermittelt werden?

Wie werden die Daten an das Gesundheitsamt übermittelt?

Welche Dokumente müssen von der Apotheke erstellt werden?

  • SOP für die Durchführung


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Test und Nachverfolgung

von Karl Friedrich Müller am 23.12.2020 um 10:29 Uhr

Es erschließt sich mir nicht, was so ein Test bringen soll.
Falsche Sicherheit?
Wenn ich lese, dass zum Beispiel in Schulen Kontaktpersonen von Infizierten ein Test verweigert wird, damit der Schutz vor weiteren Infektionen verweigert wird, dann aber Leute ohne Grund getestet werden, setzt es bei mir aus.
Geldmacherei? Im ersten Fall muss der Staat, Kk bezahlen (?), im 2. der Bürger selbst?
Eltern sind verzweifelt,, weil sie nicht wissen, was mit ihren Kindern ist und andere machen das eben mal so? Und denken, alles gut?
Das ist doch nur eine Momentaufnahme. Jetzt keine Infektion morgen doch? Ein Freibrief zum Unvorsichtigsein?
Was die Kontaktnachverfolgung angeht, steckt vieles im Argen. Klar, können so ein paar entdeckt werden.
Aber wie gesagt: Wenn ich lese, dass an wichtiger Stelle nicht weiter getestet wird, dann ist das unverantwortlich. Und hier werden Kapazitäten verschleudert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Test und Nachverfolgung

von Karl Friedrich Müller am 23.12.2020 um 12:14 Uhr

ein anderes Beispiel aus dem Ort. Im KH wird eine frisch Operierte ins Zimmer gebracht. Im anderen Bett liegt eine heftig hustende Person.
Die Operierte insistiert auf einen Corona Test der Hustenden.
positiv!
Das ist so schräg....
Die hätten doch auch von sich aus testen MÜSSEN.
In besagtem KH ist eine ganze Station geschlossen, wg Covid... man könne sich das gar nicht erklären...
und dann wundert man sich über die Verbreitung...????

Covid-positiv

von Scarabäus am 22.12.2020 um 21:19 Uhr

Deshalb werde ich in meiner Apotheke nebst Spahnscher Maskerade nicht testen. Ich werde mir diese Bürokratie nicht zusätzlich abs Bein binden!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Covid-Antigen-Schnelltests

von Gerhard Zück am 22.12.2020 um 20:42 Uhr

liegen valide Aussagen bzw. Rückmeldungen zur Anwendung des einzigen angebotenen Speichel- Schnelltests vor ?

unter „Ningbo“:

https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests?session=6495501032180&tz=1:00


» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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