Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

20.12.2020, 07:29 Uhr

Maskenausgabe mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten – oh du fröhliche! (Foto: Alex Schelbert)

Maskenausgabe mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten – oh du fröhliche! (Foto: Alex Schelbert)


Deutschland ein einziger Maskenball – und die Apotheken an der Garderobe. Kostenlose FFP2-Masken für alle über 60: Was sich in dieser Woche in manchen Apotheken abspielte, möchten wir nicht nochmal erleben. Und jetzt droht der Datenschutz mit Bußgeld, wenn Apotheken über die Maskenausgabe zu genau Buch führten. Geht’s noch? Kaum Freude in trostloser Zeit: Unser Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz tritt in Kraft. Und schon torpedieren es die EU-Versender. Und unsere honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen kommen erst ein Jahr später. Derweil bastelt DocMo an seiner Superplattform: alles unter einem Dach, Arzt und Arzneiversand in einer Hand. Oh du fröhliche! Morgen, Kinder, wird’s was geben. Trotz allem: Frohe Weihnacht. 

14. Dezember 2020 

Bald geht es los! Deutschland impft gegen COVID-19. Die Impfzentren sind startklar, der Impfstoff steht bereit, ab 27. Dezember wird geimpft. Jetzt suchen die Behörden in einigen Bundesländern noch pharmazeutische Mitarbeiter:innen, die bei der Vorbereitung des Impfstoffs (Rekonstitution) und dem Aufziehen der Spritzen mithelfen wollen. So hat beispielsweise die Berliner Gesundheitssenatorin die Apothekerkammer der Hauptstadt um Unterstützung gebeten, um pharmazeutisches Personal für die Corona-Impfzentren zu gewinnen. Die Apothekerkammer Berlin hat in einem Anschreiben an die Mitglieder und auf ihrer Website einen entsprechenden Aufruf gestartet. Auch in Nordrhein-Westfalen bitten Kammern und Verbände darum, dass sich möglichst viele Apotheken und Apotheken-Teams melden und in den Impfzentren mitarbeiten wollen. Die Mitarbeit in einem Impfzentrum wird ordentlich honoriert, auch Pharmaziestudierende können sich ein Zubrot verdienen. Mein liebes Tagebuch, ich bin überzeugt, der Aufruf wird nicht ungehört verhallen. Allerdings, Mitarbeiter:innen für die Impfzentren freizustellen, wird vielen Apotheken nicht leicht fallen, denn derzeit brauchen die meisten Apotheken ihr Personal selbst. Stichworte sind große Arbeitsbelastung durch Maskenausgabe, verstärkte Arbeitsbelastung in der Winterzeit und Fachkräftemangel.

 

Deutschlands Apotheken vor der Maskenausgabe, morgen geht es los. Die Masken für die berechtigte Personengruppe (Personen ab 60 Jahre und Risikopatienten) gibt es ohne Bezugsscheine (dafür war die Zeit zu knapp). Alles soll auf Basis von Treu und Glauben laufen. wobei jedoch ein Hamstern von Masken verhindert werden soll. Laut einer DAZ.online-Umfrage befürchtet eine deutliche Mehrheit der Apotheker:innen, dass manche Patienten gleich in mehreren Apotheken ihre Corona-Schutzmasken beziehen werden und dabei die gerechte Verteilung an alle Risikopatient:innen torpedieren. Apothekerkammern empfehlen beispielsweise, die Masken nur an Stammkunden abzugeben. Knapp 70 Prozent der Apotheken wollen Maßnahmen ergreifen, um eine Mehrfach-Abgabe der FFP2-Schutzmasken an dieselbe Person zu vermeiden. Mein liebes Tagebuch, einfach wird dieses Unterfangen für uns Apothekers mit Sicherheit nicht.

15. Dezember 2020

Es war eine schwere Geburt. Nach über vier Jahren tritt das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft – es ist die Antwort auf das Urteil des europäischen Gerichtshofs, der entschieden hat, dass die EU-Arzneimittelversandhäuser nicht an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel gebunden sind und somit ihren Kunden Rabatte gewähren dürfen. Das VOASG versucht nun, diese bestehende Schieflage zwischen EU-Versandhäusern und deutschen Vor-Ort-Apotheken mit einem Rx-Boni-Verbot zu korrigieren. Mein liebes Tagebuch, ja, eigentlich wäre ein Rx-Versandverbot das Beste gewesen. Doch damit hat sich unsere Bundesregierung mehr als schwergetan – oder besser gesagt, unser Bundesgesundheitsminister wollte es nicht. Er wollte das Risiko nicht eingehen, dass dieses Gesetz erneut vor dem EuGH landet. Doch, letztendlich wird er das nicht verhindern können, denn auch das jetzige VOASG wird nicht lange Bestand haben. Schon jetzt hat das EU-Versandhaus Doc Morris rechtliche Schritte gegen das VOASG angekündigt. DocMorris ist der Auffassung, dass EU–ausländische Apotheken durch das VOASG gegenüber den deutschen Apotheken in ihrem Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt benachteiligt seien. Erst die Möglichkeit, wieder Boni geben zu dürfen, stelle gleiche Wettbewerbsbedingungen im deutschen Markt her. Mein liebes Tagebuch, da kommen uns doch die Tränen, armes, armes DocMorris-Versandhaus. Ob diese Argumentation allerdings das Gericht beeindruckt, ist fraglich. Denn in einem Jahr gibt’s das E-Rezept, und dann kann doch jeder Kunde entscheiden, in welcher Apotheke, bei welchem Versandhaus er sein Rezept einlöst. Wo gibt’s da bitteschön eine Benachteiligung?

 

Mit dem VOASG tritt allerdings nicht nur ein Rx-Boni-Verbot in Kraft, das Gesetz bringt uns Apothekers auch die auf alle Fälle von der ABDA heiß und sehnsüchtig erwartete Möglichkeit mit, dass die Krankenkassen bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen honorieren sollen. Allerdings gilt diese neue Regelung – und jetzt mein liebes Tagebuch, halt Dich fest – erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Und so warten wir noch einmal ein ganzes Jahr: Uns entgehen dadurch einmalig knapp 150 Mio. Euro. Mal ehrlich, so langsam kommen wir uns vergackeiert vor. Klar, so eine Dienstleistungshonorierung braucht ein bisschen Vorbereitungszeit: Die Arzneimittelpreisverordnung muss geändert werden, denn für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung wird ein zusätzlicher Zuschlag von 20 Cent erhoben, der in einen derzeit noch leerenTopf fließt, aus dem wir dann honoriert werden. Also, bis zum 15. Dezember 2021 stünde eh kein Geld für diese Leistungen zur Verfügung. Nun ja, vielleicht ist das auch ein Grund, warum es unser Deutscher Apothekerverband nicht sonderlich eilig mit diesen Dienstleistungen hat: Er muss noch die Honorare mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Mein liebes Tagebuch, könnte sein, dass dies eine mehr als zähe Sache wird, zumal die Kassen schon signalisiert haben, kein gesteigertes Interesse an solchen Dienstleistungen zu haben. Also, dann warten wir mal auf den Big Bang, wenn die ABDA Anfang des kommenden Jahres ihre noch geheime Dienstleistungskiste öffnet und sie der Öffentlichkeit präsentiert. Welche Dienstleistungen werden es sein, werden sie jede Apotheke leisten können und welches Honorar darf man dafür erwarten? Und vor allem: Was sehen die Krankenkassen als sinnvoll an und was wollen sie dafür bezahlen? Oh du fröhliche, mein liebes Tagebuch, das gibt ‘ne Menge Diskussionen.

 

Der erste Tag der Abgabe kostenloser FFP2-Masken in Apotheken – und, mein liebes Tagebuch, wie war’s? Tja, um es kurz zu machen: Es gab alles: Ruhige Abgabe in geordneten Bahnen, ohne Andrang in Apotheken, aber auch lange Menschenschlangen; dankbare Kunden und solche, die sich beschweren über dies und das, z. B. übers Ausfüllen von Nachweisformularen; verärgerte Kunden, nachdem die eine oder andere Apotheke erklären musste, dass sie keine Masken mehr hat. Es gibt Maskenabgabe in der Offizin, Maskenabgabe an einem separaten Fenster oder an einem extra Eingang; es gibt Apotheken, die zurückhaltend mit der Maskenabgabe sind und andere, die sie eher großzügig raushauen – mein liebes Tagebuch, anything goes.   

16. Dezember 2020

Für unsere Bundeskanzlerin „klappt die Maskenabgabe im Großen und Ganzen mit wenigen Ausnahmen sehr gut“. Sie verteidigt die Hauruck-Aktion in einer Fragestunde im Bundestag: „Wir haben uns für dieses Angebot entschieden, weil es machbar war“, sagte sie. „Wir standen vor der Entscheidung, jetzt vor Weihnachten nichts zu tun oder dies zu tun.“ Wo sich die Kanzlerin in der Fragestunde ein wenig verhedderte: Sie meinte, dass im neuen Jahr die Masken verschickt würden. Aber nein, korrigierte dann im Nachhinein das Bundesgesundheitsministerium, es bleibt dabei: „Die Apotheken werden auch im kommenden Jahr eine begrenzte Zahl von FFP2-Masken an über 60-Jährige, sowie an Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften ausgeben. Verschickt werden müssen die Masken nicht. Vielmehr verschicken die Krankenkassen die Berechtigungsscheine.“ Ja, mein liebes Tagebuch, ab 6. Januar gibt’s für die Berechtigten dann die Masken nur auf Bezugsschein und gegen einen Obulus von zwei Euro. Ach, und ab dieser zweiten Phase sind dann übrigens auch unsere lieben EU-Versandhäuser dabei.

 

Keine schlechte Idee: Der Zukunftspakt Apotheke bietet auf seiner Plattform ia.de einen zusätzlichen Service für Risikogruppen an: Anspruchsberechtigte können online ihre kostenlosen Schutzmasken vorbestellen und in der Vor-Ort-Apotheke abholen. Im Prinzip läuft das für die Kunden ab wie bei einer Arzneimittel-Vorbestellung. Und es hat den Vorteil für die Kunden, dass sie keine unnötigen Apothekenbesuche machen müssen und sich Ansteckungsgefahren aussetzen. Als Apotheke bekommt man den Überblick, wer die Masken schon hat und wer noch nicht. Und so nebenbei wird der Kunde – falls er es bisher noch nicht nutzte – mit dem Vorbestellportal vertraut gemacht.

17. Dezember 2020

Vielleicht mag das die eine oder den anderen Apotheker:in mit dem Maskentheater versöhnen: Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) teilt mit, dass die angekündigte Pauschale für die Maskenabgabe voraussichtlich noch vor den Festtagen ausgezahlt werden kann. Mein liebes Tagebuch, das ist flott. Wer jetzt schon wissen will, mit welcher Pauschalvergütung er rechnen kann, multipliziert die Gesamt-Rx-Packungsanzahl, die die Apotheke im dritten Quartal dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) gemeldet hat, mit dem Circa-Verteilungsschlüssel in Höhe von 2,825858034 Euro pro Rx-Packung. Was letztlich unterm Strich übrig bleibt, hängt dann davon ab, wie hoch die Rechnung für den Einkauf der Masken war…

 

Wie ist die Maskensituation am Tag Drei der kostenlosen Versorgung? Nach offizieller Lesart ist die Verteilung kostenloser FFP2-Masken an Risikopatienten, so die ABDA, erfolgreich angelaufen. Mein liebes Tagebuch, ja, angelaufen ist sie gut, aber in einigen Apotheken stockt der Nachschub: Laut einer DAZonline-Umfrage melden manche Apotheken bereits oder noch leere Maskenlager. Von den knapp 1.000 Umfrage-Teilnehmer:innen gaben 14 Prozent an, dass die extra beschaffte Ware schon für die ganze Woche vergriffen ist. Ganze 32 Prozent warten noch auf ihre bestellte Ware, sie haben mit der Ausgabe also noch gar nicht begonnen. Was zu erwarten war: Es soll auch einige schwarze Schafe unter den Apotheken geben: Sie wollen die Masken nicht kostenlos abgeben, aber von der pauschalen Vergütung profitieren. Mein liebes Tagebuch, wie unfair finden wir das denn! Das ist nicht nur gegenüber der Bevölkerung unfair, sondern natürlich auch gegenüber den anderen Apotheken – und obendrein extrem rufschädigend.

 

FFP2-Masken gibt’s derzeit bei DocMorris nicht umsonst, fünf Stück kosten dort 22,99 Euro – das Versandhaus ist, wie alle anderen EU-Versender auch, nicht in die „staatliche Schutzmaskenversorgung für Risikopatienten“ mit einbezogen. Was der Versender seinen Kunden mit Bedauern mitteilt: Leider dürfe DocMorris in Phase 1 die eigenen Kundinnen und Kunden in Deutschland nicht mit drei kostenlosen Schutzmasken versorgen, heißt es auf der Webseite. Erst im neuen Jahr sei ein Bezug möglich – versandkostenfrei, aber laut Info mit Eigenanteil. Nun, da werden die lieben DocMorris-Kund:innen wieder einmal eine Vor-Ort-Apotheke besuchen müssen, um ihre kostenlosen Masken abzuholen. Mein liebes Tagebuch, wenn wir der Maskenaktion etwas Gutes abgewinnen wollen: Vielleicht nutzen wir die Maskenabgabe auch als kleine Imagewerbung für unsere versandliebenden Kund:innen. (DocMorris präsentiert ihnen derzeit einen schnulzig herzzerreißenden Weihnachtsfilm, in dem Opa in seiner verschneiten Winterhütte Krafttraining macht, damit er dann am Heiligabend seine liebe Enkelin stemmen kann, um am Weihnachtsbaum einen Stern an die Spitze zu setzen.)

Aber ab Januar, wenn es Coupons für den Maskenbezug gibt, sind die Versandhäuser mit ausdrücklicher Zustimmung unserer Bundesregierung dabei. Dann können die Patient:innen ihre Coupons auch in die Niederlande schicken, um ihre Masken zu beziehen. Bleibt abzuwarten, wo die Kunden dann lieber ihre Masken beziehen.

 

Jetzt ist es soweit: Die Apothekerschaft „macht sich auf den Weg in die digitale Zukunft der Apotheke vor Ort“. Das jedenfalls verspricht das geheimnisumwobene Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Nach einem Countdown, der Spannung erzeugen und auf das DAV-Portal „Mein Apothekenportal“ aufmerksam machen sollte, erwartete die Berufsöffentlichkeit eigentlich, ein wenig mehr zu erfahren, was es mit diesem Portal auf sich hat. Doch welche Funktionen das Portal im Einzelnen bietet, bleibt auch nach dem Ende des Countdowns im Unklaren. Möglicherweise erfahren Apotheken, die sich bereits registriert haben, ein wenig mehr. Nun, immerhin, ein paar Entwicklungen werden dann doch vorgestellt: Das Portal „ist nicht nur eine Plattform, die mit Ihrer Expertise und Unterstützung beständig weiterentwickelt und komplettiert werden wird, sondern sie trägt auch dazu bei, das digitale Miteinander zwischen Ihnen und Ihren Kunden zu gestalten“. Aha, mein liebes Tagebuch, wir sind zwar noch nicht schlauer, aber klingt gut. Und dann sieht man auf der Portalseite schon zwei Module, ein Modul zum Impfprojekt und ein anderes Modul, das als Blog daherkommen wird, „von Kollegen für Kollegen quasi, denn die Sicht aus der Praxis soll hier nicht zu kurz kommen“. Und schließlich gibt es noch die Seite „News“, die, ja, News bringen will, z. B. dass es in diesen Tagen auch Post vom DAV geben soll oder ein paar Worte von unserer neuen ABDA-Präsidentin, Gabriele Overwiening, die dafür wirbt, dass wir Apothekers uns „unter der kraftvollen Dachmarke des roten A im Netz versammeln“ sollen, dann werde vieles viel einfacher. Sie schließt auffordernd: „Der Berufsstand hat es selbst in der Hand, aufs digitale Gaspedal zu treten. Es wird Zeit.“ Na, mein liebes Tagebuch, noch scheint das digitale Gaspedal ein wenig zu klemmen. Also, wer tiefer ins Portal will, muss Verbandsmitglied sein und sich registrieren – das kost’ nix.

18. Dezember 2020

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ist in Kraft – die meisten EU-Versender halten sich an die Bestimmung, keine Rx-Boni mehr für GKV-Rezepte gewähren zu dürfen. Für Privatrezepte allerdings wird munter weiter für Boni geworben – und das ist erlaubt. So verspricht das Versandhaus „Shop-Apotheke“ weiterhin einen Bonus bis zu 30 Euro. Auch DocMorris hat auf seiner Webseite keinen Hinweis mehr auf Rezeptboni, allerdings hatte dieser Versender noch vor Kurzem Gutscheine für „doppelte“ Rezeptboni ausgelobt, die bis Ende Januar 2021 einlösbar sein sollen. Und klar, es wäre nicht DocMorris, wenn dieser Versender nicht ankündigen würde, gegen das VOASG vorgehen zu wollen: „Wir werden uns mit allen Mitteln weiter für Sie und die Versicherten einsetzen und hoffen, ihnen in Zukunft wieder einen Bonus auf Rezept gewähren zu dürfen“, heißt es großspurig bei DocMorris. Ganz aus der Reihe tanzt dagegen das Versandhaus „apo-discounter“, das seinen Kunden nach wie vor bis zu 30 Euro Rezeptbonus, mindestens aber 2,50 Euro je verordnetem Arzneimittel verspricht. Hinter „apo-discounter“ mit seiner Betriebsstätte in Markkleeberg steckt die Apothekerin Kerstin Fritsch. Bei Rx-Bestellungen führt der Weg direkt zum niederländischen Partner APO Pharmacy B.V. und der Apologistics NL B.V mit dem Geschäftsführer Helmut Michael Fritsch. Die Apothekerkammer Nordrhein, die bekannt dafür ist,  solches Marktverhalten genau zu beobachten, will Verstöße gegen das Boni-Verbot nicht dulden und hat diesen Versender abgemahnt. Mein liebes Tagebuch, Danke an die AK Nordrhein. Allerdings sind auch die Krankenkassen gefordert, Verstöße gegen den Rahmenvertrag zu sanktionieren. Da sind wir gespannt, wie ernst die Kassen diese Aufgabe nehmen. 

 

Glückwunsch an den Landesapothekerverband Niedersachsen, er konnte mit der AOK Niedersachsen eine Vereinbarung im Rahmen des Modellprojekts Grippeschutzimpfung in Apotheken treffen. AOK-Versicherte können sich in diesem Bundesland nun auch in Apotheken, die an dem Modellprojekt teilnehmen und die sich fürs Impfen haben schulen lassen, gegen Grippe impfen lassen. Es stehen ausreichend Einzel-Grippeimpfstoffdosen für die Apotheken zur Verfügung, so der LAV Niedersachsen. Mein liebes Tagebuch, wenn wir richtig mitgezählt haben, ist der LAV Niedersachsen nach dem Apothekerverband Nordrhein und dem Saarländischen Apothekerverein nun der dritte Apothekerverband, der die Teilnahme am Modellprojekt ermöglicht. Und wann folgen weitere Verbände?

 

Das soll die neue Ära der Gesundheitsversorgung in Deutschland sein: die Gesundheitsplattform „DocMorris +“: alles aus einer Hand bzw. mit einer App, vom Arztbesuch bis zum Arzneimittelversand. Mein liebes Tagebuch, es schaudert mich. Die Trennung von Arzt und Apotheker ist damit aufgehoben, wenn im selben Konzern quasi unter einem virtuellen Dach Ärzte und eine sogenannte Apotheke, die als Arzneimittelversand fungiert, zusammenarbeiten. 
Da dem Versandhaus bewusst ist, dass man mit der derzeitigen Logistik nicht rasch genug beim Patienten ist, sucht man noch Partnerapotheken in Deutschland für ein Apothekennetzwerk, über das die DocMorris-Aufträge vor Ort ausgeliefert werden. Die (zukünftigen) Partnerapotheken sollen „von der Kunden-Strahlkraft Deutschlands bekanntester Apothekenmarke und dem Zugang zu über acht Millionen aktiven Kunden“ profitieren, verspricht DocMorris. Darüber hinaus lockt man Apotheken mit dem Versprechen, einen digitalen Kompetenzvorsprung zu bekommen, z. B. beim E-Rezept, an dem die DocMorris-Schwester eHealth-Tec mitarbeitet. (Na siehste, mein liebes Tagebuch, und die Gematik schaut zu.) Was mit großem Getöse angekündigt wird, ist allerdings noch im Aufbau. Noch kann man mit der App kaum etwas anfangen, man findet keine Ärzte und keine Partnerapotheken. Alles soll erst mit dem Start der E-Rezept-Funktion freigeschaltet werden. Auf der Seite „docmorris-plus.de“ sind bereits die Kosten aufgeführt, die Partnerapotheken abdrücken müssen, wenn sie sich unter das Joch von DocMorris…, nein, pardon, wenn sie „von der Kunden-Strahlkraft der Marke“ profitieren wollen. Mein liebes Tagebuch, Apotheken, die damit liebäugeln, sollten vielleicht zweimal darüber nachdenken, ob sie nicht an ihrem eigenen Untergang mitarbeiten?

 

Eigentlich sorgt der Spahnsche Masken-Abgaberummel schon für genug Arbeit und Probleme – doch jetzt kommen möglicherweise weitere dazu: Der oberste Datenschützer schaut schon um die Ecke und droht mit Bußgeld. Der Grund: Um Doppelabgaben von Masken zu vermeiden und Masken-Erschleicher zu identifizieren, haben manche Apotheken als Kontrollhilfe Namenslisten von Kunden angelegt, die bereits ihre Masken erhalten haben. Tja, mein liebes Tagebuch, wie soll man sonst kontrollieren, wer die Masken hat und wer nicht? Bürger:innen haben sich aber bereits beim Bundesdatenschützer beschwert, dass Apotheken personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Maskenausgabe erfasst hätten. Manche Apotheken hätten sogar Personalausweise kopiert und die Kopien archiviert. Andere Apotheken hätten von den Bürger:innen verlangt, einen Antrag auf Kundenkarte auszufüllen, um die Daten zu erfassen. Und, mein liebes Tagebuch, sogar die ABDA hat ein Formular ins Netz gestellt, das Maskenkunden ausfüllen sollen. Und jetzt kommt der Datenschutz! Der Bundesdatenschutzbeauftragte würde es ausdrücklich begrüßen, so lässt er wissen, wenn gegen diese Apotheken ein Bußgeld verhängt würde. Mein liebes Tagebuch, mal mit gesundem Menschenverstand betrachtet: Jetzt grenzt das Maskentheater an Schizophrenie! Wir Apothekers reißen uns die Beine aus dem Leib, organisieren Masken auf Teufel komm raus, sollen sie unters Volk bringen und dabei aufpassen, dass dies auch gerecht zugeht und keiner der Berechtigten mehrfach Masken abstaubt – und dann kassiert uns der Datenschutz ab, weil wir versuchen, irgendwie den Überblick zu behalten. Irgendwann ist genug wirklich genug, oder? Ich hab da noch eine Frage: Müssen eigentlich auch alle Restaurants und Gaststätten, bei denen wir im Sommer unsere Daten abgegeben mussten, nachträglich noch Bußgelder zahlen wegen Erhebung personenbezogener Daten? Also, mein liebes Tagebuch, sollte jemals wieder so eine abartige Verteil-Aktion stattfinden wie diese, dann verlangen wir, dass neben Anweisungen zum Procedere auch gleich die Datenschutzvorschriften mitgeliefert werden, was wir dürfen und was nicht.


Mein liebes Tagebuch, das war ein Jahr, wie wir es uns wirklich nicht gewünscht haben. Aber die Pandemie konnte keiner verhindern, wir mussten und werden noch eine Zeitlang damit leben müssen. Jetzt bleibt die Hoffnung, dass wir die Infektionen, die Ansteckungen zurückdrängen – und dass der Impfstoff seine Wirkung zeigt. Hoffen wir auf ein besseres neues Jahr – für uns Apothekerinnen und Apotheker stehen genug andere Aufgaben und Herausforderungen an, die wir bewältigen müssen.
Als Danke für alle Apothekerinnen und Apotheker, für alle PTA und PKA, die in diesem Jahr Außergewöhnliches geleistet haben, habe ich zur besinnlich weihnachtlichen Einstimmung ein kleines Video auf unsere Facebook-Seite gestellt.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern meines lieben Tagebuchs ein frohes Weihnachtsfest und ein wirklich gutes neues Jahr, das uns hilft, diese Pandemie zu überwinden.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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11 Kommentare

FFP2 Maskenausgabe

von Ralf Eschmann am 01.01.2021 um 13:12 Uhr

Als Bürgerin im Alter von 72 Jahren ist meine Frau laut Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken des Bundesministeriums für Gesundheit berechtigt, in der örtlichen Apotheke 3 Stück FFP2-Masken zu empfangen. Nach dem Verordnungs-Text des Ministeriums, der uns vorliegt, erhalten Personen im Alter ab 60 Jahren diese Masken gegen Vorlage des Personalausweises.
Personen im Alter unter 60 Jahren, die an einer der aufgelisteten Krankheiten leiden, erhalten ebenfalls Schutzmasken, wenn sie das Vorliegen einer dieser Krankheiten durch eine Eigenauskunft bestätigen.
Soweit die Regelung des Bundesministeriums.

In unserer örtlichen Apotheke, der Steinachapotheke in Abtsteinach (Hessen), wurde meiner Frau heute der Erhalt der Schutzmasken gegen Vorlage des Personalausweises verwehrt. Eine Ausgabe könne nur erfolgen, so der Leiter, wenn sie eine Selbstauskunft unterschreiben würde, in der sie bestätigen würde, dass sie an einer der aufgelisteten Krankheiten leide. Da bei ihr aber glücklicherweise keine dieser Krankheiten vorliegt und da sie ja nachweislich das Alter von 60 Jahren überschritten hat und im Übrigen dem Personal persönlich und gemäß Kundenkartei bekannt ist, hat sie eine Unterschrift auf dem vorgelegten Formular und damit die Bestätigung vorliegender Krankheiten verweigert und damit auf den Erhalt der Schutzmasken verzichtet.
Eine Ausgabe der 3 Schutzmasken gegen Vorlage des Personalausweises entsprechend der Verordnung des Bundesministeriums wurde vom Leiter der Apotheke abgelehnt. Eine von meiner Frau vorgeschlagene einfache Empfangsbestätigung über 3 Schutzmasken war offenbar nicht möglich.
In der daraus sich entwickelnden Diskussion erklärte eine Dame noch, meine Frau sei in Abtsteinach die einzige Person, die das Formular nicht unterschreiben wolle.
Daraus müssen wir jetzt entnehmen, dass in Abtsteinach ein großer Teil der Personen, die ihre Schutzmasken empfangen wollten, auf dem vorgelegten Formular falsche Aussagen unterschrieben haben, nämlich über das Vorliegen von Krankheiten, die nicht vorhanden sind. Nach dem Datenschutzhinweis auf dem Formular können die so unterschriebenen Aussagen bis zum Jahre 2024 aufbewahrt werden.

Wir vermuten, dass hier ein verfahrensmäßiges Miss- oder Unverständnis vorliegt, das dringend Aufklärung erfordert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

2020

von Dr.Diefenbach am 20.12.2020 um 10:53 Uhr

--.ist nun anders als Alles vorher. Das wissen wir inzwischen .Da bleibt MIR zu sagen:Danke Herr Ditzel und dem gesamten Team:Schöne Weihnachten für Sie und Ihre Familie(n) ,ein gutes neues Jahr 2o21 ,danke dass Sie auch bis heute mit dem Tagebuch "durchhalten" und uns mit jeder Menge Informationen versorgen.Die Hoffnung, dass aus dem ABDA Haus neue Impulse kommen??!!Die nehme ich mal mit über Silvester...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 2020

von Christian Giese am 20.12.2020 um 11:27 Uhr

da ja diesmal alles anders, als Alles vorher, schliessen wir uns den Wünschen Herrn Dr. Diefenbachs einfach an.
Was wir uns insbesondere wünschen würden?

" Raus aus der ewigen Verteidigungshaltung.
Sagen, was gut ist an unserem Beruf für´s Gemeinwohl! "

Verteilungsprobleme

von Karl Friedrich Müller am 20.12.2020 um 10:34 Uhr

wenn wir die Schnäppchenjäger, die bei den Versendern kaufen, mit versorgen sollen, ist das nicht richtig, insbesondere, wenn die Versender dann ab Januar auch liefern dürfen.
Es ist auch nicht richtig, dass sich nicht so wenig Kollegen einfach nicht beteiligen, einer äußert sich gar öffentlich in der Zeitung, dass er "da nicht mitmache". Wenn ich dort auch erfahre, dass von 6 Apotheken nur 2 Masken abgeben. Nicht in meiner Stadt, Gott sei Dank.
Dennoch habe ich schon wieder Horror vor morgen. Es ist zu viel und ungerecht. Reiche Leute, die zwar formal Anspruch haben, holen die Masken und ich soll Personen abweisen, die noch nicht 60, schwer krank sind, aber nicht eine der genannten Indikationen erfüllen? Ich habe in den paar Tagen das errechnete Kontingent schon fast abgegeben. Und nun? Auch Priorisieren? Wie denn? Oder einfach so viele Masken abgeben, bis es unter dem Strich auf null rausgeht? Also quasi eine Kostenerstattung wie so oft bei uns? (will ich ehrlicherweise nicht, kann aber sein, dass ich mich dazu genötigt fühle. Eine Wahnsinnsarbeit für nichts?)
Es kommen Leute, denen man schon ansieht, dass die Masken nie getragen werden. Also werden die für Andere geholt oder in einer Schublade deponiert. dreckige Alltagsmasken, Nasenrausgucker, grünstichige OP oder sogar FFP2 Masken...mit der Frage, wie oft wiederverwendbar... seufz
Das Problem der Vergütung der Apotheken, die Altenheime versorgen, wurde ja schon angesprochen.
Ich mag nicht mehr. Ich hoffe, dass es mit der Verteilung der Coupons oder wie man das nennen will, besser wird.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

FFP2

von Dr. Radman am 20.12.2020 um 9:16 Uhr

Die Honorierung der Maskenverteilung ist nicht fair verlaufen.Es gibt Apotheken mit unzähligen Pflegeheimen und Pflegediensteinrichtungen, die überdurchschnittlich viel RX -Arzneimittel verbrauchen, aber nur wenig Publikumsverkehr haben. Selbst wenn diese Apotheken Masken an Heimbewohnern verteilen würden, ist der Aufwand und die Kosten vergleichsweise gering im Vergleich zu den Apotheken mit hohem Publikumsverkehr.

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AW: FFP2

von Friedemann Ahlmeyer am 20.12.2020 um 11:23 Uhr

Also ich betreue Altenheime und selbstverständlich haben die von mir betreuten Leute ALLE ihre drei Masken erhalten. Sie haben Recht, dass dafür der Aufwand geringer als bei Einzelabgabe ist, ABER dafür war der Aufwand bei Belieferung der Medikamente im 3. Quartal entsprechend höher. Insofern kann ich Ihr Gejammer an dieser Stelle nicht teilen.

Maskentheater

von Ulrich Ströh am 20.12.2020 um 8:53 Uhr

Die Aufregung um den Ablauf der Maskenabgabe in unseren Apotheken erschließt sich mir nicht.
Wir leben aktuell in besonderen Zeiten...

Die Alternative wäre die Abgabe der Masken über DM und Rossmann gewesen.

Die beiden hätten es gerne gemacht.

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Masken-Theater

von Rudi Renn am 20.12.2020 um 8:46 Uhr

Das nun thematisierte Datenschutz-Problem finde ich geradezu lächerlich. Das Schlimmste an dieser Jens-Spahn-Aktion waren für mich nicht die schikanösen Formalitäten („Kundenkarten-Antrag“, „Rabatt-Gutschein“, „Einverständniserklärung zur Datenspeicherung für die Kundendatei und zur Datenweitergabe“, „Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken“ - während parallel mein Personalausweis abgetippt wurde). Viel ärgerlicher waren die dadurch bedingten Wartezeiten draußen in der Schlange sowie drinnen Intensität und Dauer des persönlichen Kontaktes. Einem größeren Infektionsrisiko war ich während dieser Pandemie wohl noch nicht ausgesetzt. Um dies zu vermeiden hätten die Masken an 60+Berechtigte unbürokratisch an einen gesonderten Stand – im Vorübergehen im Freien – ausgegeben werden können. Stattdessen erscheinen die Begründung zum Lockdown und die Realität der Maskenausgabe als unerträglicher Widerspruch.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Masken-Theater

von A.Crantz am 20.12.2020 um 9:15 Uhr

Es ist eigentlich ganz einfach: wir haben einen VW-Camper mit Standheizung angemietet, haben mit der Polizei Standortfragen geklärt und verteilen nun draußen mit Distanz von unserem Eingang. Alle Abstände sind gewahrt und die Ansteckungsgefahr an der frischen Luft ist auf ein Minimum reduziert.
Auch für uns war von Anfang an die Trennung von Tagesgeschäft und Maskenvergabe der Knackpunkt der Aufgabe.

AW: Masken-Theater

von Frank Haetmann am 20.12.2020 um 9:40 Uhr

Den ganzen bürokratischen Unsinn brauchen Sie doch gar nicht zu machen. Gut Tag , Bitteschön, Danke , einen schönen Tag noch. Geht natürlich nur wenn man Masken hat und nicht zu den Schnarchaporhekern gehört. Ganz zu schweigen von den einfach keinen Maskenbesteller, die auf Kosten der Kollegen das Geld absahnen. Habe alleine zwei der der assozialen Kollegen der Kammer gemeldet.

AW: Masken-Theater

von Carmen Haimerl am 20.12.2020 um 11:07 Uhr

Frank,Conny, Ebert, Hartmann

Reicht doch eigentlich wenn man unter einem Namen schreibt.

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