Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

20.12.2020, 07:29 Uhr

Maskenausgabe mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten – oh du fröhliche! (Foto: Alex Schelbert)

Maskenausgabe mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten – oh du fröhliche! (Foto: Alex Schelbert)


18. Dezember 2020

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ist in Kraft – die meisten EU-Versender halten sich an die Bestimmung, keine Rx-Boni mehr für GKV-Rezepte gewähren zu dürfen. Für Privatrezepte allerdings wird munter weiter für Boni geworben – und das ist erlaubt. So verspricht das Versandhaus „Shop-Apotheke“ weiterhin einen Bonus bis zu 30 Euro. Auch DocMorris hat auf seiner Webseite keinen Hinweis mehr auf Rezeptboni, allerdings hatte dieser Versender noch vor Kurzem Gutscheine für „doppelte“ Rezeptboni ausgelobt, die bis Ende Januar 2021 einlösbar sein sollen. Und klar, es wäre nicht DocMorris, wenn dieser Versender nicht ankündigen würde, gegen das VOASG vorgehen zu wollen: „Wir werden uns mit allen Mitteln weiter für Sie und die Versicherten einsetzen und hoffen, ihnen in Zukunft wieder einen Bonus auf Rezept gewähren zu dürfen“, heißt es großspurig bei DocMorris. Ganz aus der Reihe tanzt dagegen das Versandhaus „apo-discounter“, das seinen Kunden nach wie vor bis zu 30 Euro Rezeptbonus, mindestens aber 2,50 Euro je verordnetem Arzneimittel verspricht. Hinter „apo-discounter“ mit seiner Betriebsstätte in Markkleeberg steckt die Apothekerin Kerstin Fritsch. Bei Rx-Bestellungen führt der Weg direkt zum niederländischen Partner APO Pharmacy B.V. und der Apologistics NL B.V mit dem Geschäftsführer Helmut Michael Fritsch. Die Apothekerkammer Nordrhein, die bekannt dafür ist,  solches Marktverhalten genau zu beobachten, will Verstöße gegen das Boni-Verbot nicht dulden und hat diesen Versender abgemahnt. Mein liebes Tagebuch, Danke an die AK Nordrhein. Allerdings sind auch die Krankenkassen gefordert, Verstöße gegen den Rahmenvertrag zu sanktionieren. Da sind wir gespannt, wie ernst die Kassen diese Aufgabe nehmen. 

 

Glückwunsch an den Landesapothekerverband Niedersachsen, er konnte mit der AOK Niedersachsen eine Vereinbarung im Rahmen des Modellprojekts Grippeschutzimpfung in Apotheken treffen. AOK-Versicherte können sich in diesem Bundesland nun auch in Apotheken, die an dem Modellprojekt teilnehmen und die sich fürs Impfen haben schulen lassen, gegen Grippe impfen lassen. Es stehen ausreichend Einzel-Grippeimpfstoffdosen für die Apotheken zur Verfügung, so der LAV Niedersachsen. Mein liebes Tagebuch, wenn wir richtig mitgezählt haben, ist der LAV Niedersachsen nach dem Apothekerverband Nordrhein und dem Saarländischen Apothekerverein nun der dritte Apothekerverband, der die Teilnahme am Modellprojekt ermöglicht. Und wann folgen weitere Verbände?

 

Das soll die neue Ära der Gesundheitsversorgung in Deutschland sein: die Gesundheitsplattform „DocMorris +“: alles aus einer Hand bzw. mit einer App, vom Arztbesuch bis zum Arzneimittelversand. Mein liebes Tagebuch, es schaudert mich. Die Trennung von Arzt und Apotheker ist damit aufgehoben, wenn im selben Konzern quasi unter einem virtuellen Dach Ärzte und eine sogenannte Apotheke, die als Arzneimittelversand fungiert, zusammenarbeiten. 
Da dem Versandhaus bewusst ist, dass man mit der derzeitigen Logistik nicht rasch genug beim Patienten ist, sucht man noch Partnerapotheken in Deutschland für ein Apothekennetzwerk, über das die DocMorris-Aufträge vor Ort ausgeliefert werden. Die (zukünftigen) Partnerapotheken sollen „von der Kunden-Strahlkraft Deutschlands bekanntester Apothekenmarke und dem Zugang zu über acht Millionen aktiven Kunden“ profitieren, verspricht DocMorris. Darüber hinaus lockt man Apotheken mit dem Versprechen, einen digitalen Kompetenzvorsprung zu bekommen, z. B. beim E-Rezept, an dem die DocMorris-Schwester eHealth-Tec mitarbeitet. (Na siehste, mein liebes Tagebuch, und die Gematik schaut zu.) Was mit großem Getöse angekündigt wird, ist allerdings noch im Aufbau. Noch kann man mit der App kaum etwas anfangen, man findet keine Ärzte und keine Partnerapotheken. Alles soll erst mit dem Start der E-Rezept-Funktion freigeschaltet werden. Auf der Seite „docmorris-plus.de“ sind bereits die Kosten aufgeführt, die Partnerapotheken abdrücken müssen, wenn sie sich unter das Joch von DocMorris…, nein, pardon, wenn sie „von der Kunden-Strahlkraft der Marke“ profitieren wollen. Mein liebes Tagebuch, Apotheken, die damit liebäugeln, sollten vielleicht zweimal darüber nachdenken, ob sie nicht an ihrem eigenen Untergang mitarbeiten?

 

Eigentlich sorgt der Spahnsche Masken-Abgaberummel schon für genug Arbeit und Probleme – doch jetzt kommen möglicherweise weitere dazu: Der oberste Datenschützer schaut schon um die Ecke und droht mit Bußgeld. Der Grund: Um Doppelabgaben von Masken zu vermeiden und Masken-Erschleicher zu identifizieren, haben manche Apotheken als Kontrollhilfe Namenslisten von Kunden angelegt, die bereits ihre Masken erhalten haben. Tja, mein liebes Tagebuch, wie soll man sonst kontrollieren, wer die Masken hat und wer nicht? Bürger:innen haben sich aber bereits beim Bundesdatenschützer beschwert, dass Apotheken personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Maskenausgabe erfasst hätten. Manche Apotheken hätten sogar Personalausweise kopiert und die Kopien archiviert. Andere Apotheken hätten von den Bürger:innen verlangt, einen Antrag auf Kundenkarte auszufüllen, um die Daten zu erfassen. Und, mein liebes Tagebuch, sogar die ABDA hat ein Formular ins Netz gestellt, das Maskenkunden ausfüllen sollen. Und jetzt kommt der Datenschutz! Der Bundesdatenschutzbeauftragte würde es ausdrücklich begrüßen, so lässt er wissen, wenn gegen diese Apotheken ein Bußgeld verhängt würde. Mein liebes Tagebuch, mal mit gesundem Menschenverstand betrachtet: Jetzt grenzt das Maskentheater an Schizophrenie! Wir Apothekers reißen uns die Beine aus dem Leib, organisieren Masken auf Teufel komm raus, sollen sie unters Volk bringen und dabei aufpassen, dass dies auch gerecht zugeht und keiner der Berechtigten mehrfach Masken abstaubt – und dann kassiert uns der Datenschutz ab, weil wir versuchen, irgendwie den Überblick zu behalten. Irgendwann ist genug wirklich genug, oder? Ich hab da noch eine Frage: Müssen eigentlich auch alle Restaurants und Gaststätten, bei denen wir im Sommer unsere Daten abgegeben mussten, nachträglich noch Bußgelder zahlen wegen Erhebung personenbezogener Daten? Also, mein liebes Tagebuch, sollte jemals wieder so eine abartige Verteil-Aktion stattfinden wie diese, dann verlangen wir, dass neben Anweisungen zum Procedere auch gleich die Datenschutzvorschriften mitgeliefert werden, was wir dürfen und was nicht.


Mein liebes Tagebuch, das war ein Jahr, wie wir es uns wirklich nicht gewünscht haben. Aber die Pandemie konnte keiner verhindern, wir mussten und werden noch eine Zeitlang damit leben müssen. Jetzt bleibt die Hoffnung, dass wir die Infektionen, die Ansteckungen zurückdrängen – und dass der Impfstoff seine Wirkung zeigt. Hoffen wir auf ein besseres neues Jahr – für uns Apothekerinnen und Apotheker stehen genug andere Aufgaben und Herausforderungen an, die wir bewältigen müssen.
Als Danke für alle Apothekerinnen und Apotheker, für alle PTA und PKA, die in diesem Jahr Außergewöhnliches geleistet haben, habe ich zur besinnlich weihnachtlichen Einstimmung ein kleines Video auf unsere Facebook-Seite gestellt.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern meines lieben Tagebuchs ein frohes Weihnachtsfest und ein wirklich gutes neues Jahr, das uns hilft, diese Pandemie zu überwinden.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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11 Kommentare

FFP2 Maskenausgabe

von Ralf Eschmann am 01.01.2021 um 13:12 Uhr

Als Bürgerin im Alter von 72 Jahren ist meine Frau laut Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken des Bundesministeriums für Gesundheit berechtigt, in der örtlichen Apotheke 3 Stück FFP2-Masken zu empfangen. Nach dem Verordnungs-Text des Ministeriums, der uns vorliegt, erhalten Personen im Alter ab 60 Jahren diese Masken gegen Vorlage des Personalausweises.
Personen im Alter unter 60 Jahren, die an einer der aufgelisteten Krankheiten leiden, erhalten ebenfalls Schutzmasken, wenn sie das Vorliegen einer dieser Krankheiten durch eine Eigenauskunft bestätigen.
Soweit die Regelung des Bundesministeriums.

In unserer örtlichen Apotheke, der Steinachapotheke in Abtsteinach (Hessen), wurde meiner Frau heute der Erhalt der Schutzmasken gegen Vorlage des Personalausweises verwehrt. Eine Ausgabe könne nur erfolgen, so der Leiter, wenn sie eine Selbstauskunft unterschreiben würde, in der sie bestätigen würde, dass sie an einer der aufgelisteten Krankheiten leide. Da bei ihr aber glücklicherweise keine dieser Krankheiten vorliegt und da sie ja nachweislich das Alter von 60 Jahren überschritten hat und im Übrigen dem Personal persönlich und gemäß Kundenkartei bekannt ist, hat sie eine Unterschrift auf dem vorgelegten Formular und damit die Bestätigung vorliegender Krankheiten verweigert und damit auf den Erhalt der Schutzmasken verzichtet.
Eine Ausgabe der 3 Schutzmasken gegen Vorlage des Personalausweises entsprechend der Verordnung des Bundesministeriums wurde vom Leiter der Apotheke abgelehnt. Eine von meiner Frau vorgeschlagene einfache Empfangsbestätigung über 3 Schutzmasken war offenbar nicht möglich.
In der daraus sich entwickelnden Diskussion erklärte eine Dame noch, meine Frau sei in Abtsteinach die einzige Person, die das Formular nicht unterschreiben wolle.
Daraus müssen wir jetzt entnehmen, dass in Abtsteinach ein großer Teil der Personen, die ihre Schutzmasken empfangen wollten, auf dem vorgelegten Formular falsche Aussagen unterschrieben haben, nämlich über das Vorliegen von Krankheiten, die nicht vorhanden sind. Nach dem Datenschutzhinweis auf dem Formular können die so unterschriebenen Aussagen bis zum Jahre 2024 aufbewahrt werden.

Wir vermuten, dass hier ein verfahrensmäßiges Miss- oder Unverständnis vorliegt, das dringend Aufklärung erfordert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

2020

von Dr.Diefenbach am 20.12.2020 um 10:53 Uhr

--.ist nun anders als Alles vorher. Das wissen wir inzwischen .Da bleibt MIR zu sagen:Danke Herr Ditzel und dem gesamten Team:Schöne Weihnachten für Sie und Ihre Familie(n) ,ein gutes neues Jahr 2o21 ,danke dass Sie auch bis heute mit dem Tagebuch "durchhalten" und uns mit jeder Menge Informationen versorgen.Die Hoffnung, dass aus dem ABDA Haus neue Impulse kommen??!!Die nehme ich mal mit über Silvester...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 2020

von Christian Giese am 20.12.2020 um 11:27 Uhr

da ja diesmal alles anders, als Alles vorher, schliessen wir uns den Wünschen Herrn Dr. Diefenbachs einfach an.
Was wir uns insbesondere wünschen würden?

" Raus aus der ewigen Verteidigungshaltung.
Sagen, was gut ist an unserem Beruf für´s Gemeinwohl! "

Verteilungsprobleme

von Karl Friedrich Müller am 20.12.2020 um 10:34 Uhr

wenn wir die Schnäppchenjäger, die bei den Versendern kaufen, mit versorgen sollen, ist das nicht richtig, insbesondere, wenn die Versender dann ab Januar auch liefern dürfen.
Es ist auch nicht richtig, dass sich nicht so wenig Kollegen einfach nicht beteiligen, einer äußert sich gar öffentlich in der Zeitung, dass er "da nicht mitmache". Wenn ich dort auch erfahre, dass von 6 Apotheken nur 2 Masken abgeben. Nicht in meiner Stadt, Gott sei Dank.
Dennoch habe ich schon wieder Horror vor morgen. Es ist zu viel und ungerecht. Reiche Leute, die zwar formal Anspruch haben, holen die Masken und ich soll Personen abweisen, die noch nicht 60, schwer krank sind, aber nicht eine der genannten Indikationen erfüllen? Ich habe in den paar Tagen das errechnete Kontingent schon fast abgegeben. Und nun? Auch Priorisieren? Wie denn? Oder einfach so viele Masken abgeben, bis es unter dem Strich auf null rausgeht? Also quasi eine Kostenerstattung wie so oft bei uns? (will ich ehrlicherweise nicht, kann aber sein, dass ich mich dazu genötigt fühle. Eine Wahnsinnsarbeit für nichts?)
Es kommen Leute, denen man schon ansieht, dass die Masken nie getragen werden. Also werden die für Andere geholt oder in einer Schublade deponiert. dreckige Alltagsmasken, Nasenrausgucker, grünstichige OP oder sogar FFP2 Masken...mit der Frage, wie oft wiederverwendbar... seufz
Das Problem der Vergütung der Apotheken, die Altenheime versorgen, wurde ja schon angesprochen.
Ich mag nicht mehr. Ich hoffe, dass es mit der Verteilung der Coupons oder wie man das nennen will, besser wird.

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FFP2

von Dr. Radman am 20.12.2020 um 9:16 Uhr

Die Honorierung der Maskenverteilung ist nicht fair verlaufen.Es gibt Apotheken mit unzähligen Pflegeheimen und Pflegediensteinrichtungen, die überdurchschnittlich viel RX -Arzneimittel verbrauchen, aber nur wenig Publikumsverkehr haben. Selbst wenn diese Apotheken Masken an Heimbewohnern verteilen würden, ist der Aufwand und die Kosten vergleichsweise gering im Vergleich zu den Apotheken mit hohem Publikumsverkehr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: FFP2

von Friedemann Ahlmeyer am 20.12.2020 um 11:23 Uhr

Also ich betreue Altenheime und selbstverständlich haben die von mir betreuten Leute ALLE ihre drei Masken erhalten. Sie haben Recht, dass dafür der Aufwand geringer als bei Einzelabgabe ist, ABER dafür war der Aufwand bei Belieferung der Medikamente im 3. Quartal entsprechend höher. Insofern kann ich Ihr Gejammer an dieser Stelle nicht teilen.

Maskentheater

von Ulrich Ströh am 20.12.2020 um 8:53 Uhr

Die Aufregung um den Ablauf der Maskenabgabe in unseren Apotheken erschließt sich mir nicht.
Wir leben aktuell in besonderen Zeiten...

Die Alternative wäre die Abgabe der Masken über DM und Rossmann gewesen.

Die beiden hätten es gerne gemacht.

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Masken-Theater

von Rudi Renn am 20.12.2020 um 8:46 Uhr

Das nun thematisierte Datenschutz-Problem finde ich geradezu lächerlich. Das Schlimmste an dieser Jens-Spahn-Aktion waren für mich nicht die schikanösen Formalitäten („Kundenkarten-Antrag“, „Rabatt-Gutschein“, „Einverständniserklärung zur Datenspeicherung für die Kundendatei und zur Datenweitergabe“, „Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken“ - während parallel mein Personalausweis abgetippt wurde). Viel ärgerlicher waren die dadurch bedingten Wartezeiten draußen in der Schlange sowie drinnen Intensität und Dauer des persönlichen Kontaktes. Einem größeren Infektionsrisiko war ich während dieser Pandemie wohl noch nicht ausgesetzt. Um dies zu vermeiden hätten die Masken an 60+Berechtigte unbürokratisch an einen gesonderten Stand – im Vorübergehen im Freien – ausgegeben werden können. Stattdessen erscheinen die Begründung zum Lockdown und die Realität der Maskenausgabe als unerträglicher Widerspruch.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Masken-Theater

von A.Crantz am 20.12.2020 um 9:15 Uhr

Es ist eigentlich ganz einfach: wir haben einen VW-Camper mit Standheizung angemietet, haben mit der Polizei Standortfragen geklärt und verteilen nun draußen mit Distanz von unserem Eingang. Alle Abstände sind gewahrt und die Ansteckungsgefahr an der frischen Luft ist auf ein Minimum reduziert.
Auch für uns war von Anfang an die Trennung von Tagesgeschäft und Maskenvergabe der Knackpunkt der Aufgabe.

AW: Masken-Theater

von Frank Haetmann am 20.12.2020 um 9:40 Uhr

Den ganzen bürokratischen Unsinn brauchen Sie doch gar nicht zu machen. Gut Tag , Bitteschön, Danke , einen schönen Tag noch. Geht natürlich nur wenn man Masken hat und nicht zu den Schnarchaporhekern gehört. Ganz zu schweigen von den einfach keinen Maskenbesteller, die auf Kosten der Kollegen das Geld absahnen. Habe alleine zwei der der assozialen Kollegen der Kammer gemeldet.

AW: Masken-Theater

von Carmen Haimerl am 20.12.2020 um 11:07 Uhr

Frank,Conny, Ebert, Hartmann

Reicht doch eigentlich wenn man unter einem Namen schreibt.

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