Ab morgen gibt es Masken!

Erste FFP2-Masken-Ausgabe bis 6. Januar 2021 verlängert

Stuttgart/Berlin - 14.12.2020, 17:00 Uhr

Viele Patient:innen konnten es kaum erwarten und fragten schon vor dem 15. Dezember in den Apotheken nach Schutzmasken. (Foto: DAZ.online)

Viele Patient:innen konnten es kaum erwarten und fragten schon vor dem 15. Dezember in den Apotheken nach Schutzmasken. (Foto: DAZ.online)


Der Referentenentwurf zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hat in den letzten Tagen viel Unruhe in die Apotheken gebracht. Die Patient:innen konnten es kaum erwarten. Ab morgen können sich nun über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Der finale Entwurf der Verordnung zeigt, dass sich die Abholfrist für die ersten drei Masken bis zum 6. Januar 2021 verlängert. Auch wie die Masken abgeholt werden können – mithilfe von Formblättern und Vollmachten –, wurde konkretisiert.

Eigentlich hatte die zweite Welle der Ausgabe von FFP2-Masken in den Apotheken – über Voucher der Krankenkassen geregelt – ab dem neuen Jahr beginnen und die erste Ausgabe-Phase der FFP2-Masken-Ausgabe ohne Kassennachweis zum 31. Dezember enden sollen. 

Aus dem finalen Verordnungsentwurf, der am morgigen Dienstag im Bundesanzeiger verkündet und noch am selben Tag in Kraft treten soll, geht nun hervor, dass die erste Welle der Masken-Ausgabe, in der die Krankenkassen noch keine Rolle spielen, nun bis zum Ablauf des 6. Januar 2021 dauern soll. Die anspruchsberechtigten Personen haben aber weiterhin im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 einen Anspruch auf einmalig sechs Schutzmasken und im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021 einen weiteren Anspruch auf einmalig sechs Schutzmasken. „Der Anspruch auf die Schutzmasken entsteht dem Grunde nach mit dem Beginn des jeweils genannten Zeitraums und darf bis zum Ende des jeweils genannten Zeitraums erfüllt werden“, heißt es. 

Hintergrund ist, dass die Zeit für die Kassen und privaten Versicherer beziehungsweise die Bundesdruckerei, die die fälschungssicheren Bescheinigungen bereitstellen soll, zuvor offenbar zu knapp bemessen war. 

Versender kommen in der zweiten Phase der Maskenausgabe ins Spiel

Neu gegenüber dem ersten Referentenentwurf ist zudem, dass nun ausdrücklich Versandapotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten als mögliche Masken-Ausgeber genannt werden – hieß es jedenfalls in der Begründung. Im Dezember sind sie allerdings noch explizit außen vor: Damit die Ausgabe in der ersten Phase, also bis einschließlich 6. Januar 2021, zügig umgesetzt werden kann, „sollen die Schutzmasken durch inländische Apotheken im Rahmen eines unkomplizierten und bürokratiearmen Verfahrens, das auf ortsnahe Apotheken ausgerichtet ist, abgegeben werden“, heißt es nun in der Verordnung.

Die zwölf weiteren Masken können hingegen laut Begründung auch durch Versandapotheken in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgegeben und abgerechnet werden.

Formblätter und Vollmachten zur Eigenauskunft

Ein wenig nachgebessert wurden auch die Anforderungen zur Abgabe der Schutzmasken in den Apotheken (§ 4). Hier hieß es ursprünglich, dass der Nachweis des Alters durch die Vorlage des Personalausweises erfolgt – und die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aufgrund einer Erkrankung grundsätzlich durch eine eigene Auskunft der betroffenen Person. In der Begründung neu hinzugekommen ist nun, dass die Apotheken für die Eigenerklärung der Betroffenen auch Formblätter verwenden können. Die ABDA stellt ein solches zur Verfügung.

Um vulnerablen Personen die Abholung der Schutzmasken zu erleichtern, könne außerdem die Abgabe der Schutzmasken auch gegen Vorlage einer von der anspruchsberechtigten Person erteilten Vollmacht erfolgen. Dann sollte die anspruchsberechtigte Person entweder der Apotheke bekannt sein oder zusätzlich zur Vollmacht der Personalausweis der anspruchsberechtigten Person vorgelegt werden.

Anspruchsberechtige Personenkreise

Gegenüber dem Referentenentwurf hat sich auch der Kreis der Anspruchsberechtigten leicht verändert. Neu aufgenommen wurden als Vorerkrankung beziehungsweise Risikofaktoren, insbesondere Demenz und Trisomie 21:

Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben – unabhängig davon, ob sie in der GKV versichert sind oder nicht – Anspruch auf Schutzmasken, wenn

1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder

2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft.

Hinsichtlich der Vergütung sieht der neue Verordnungsentwurf keine Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung vor. Es bleibt dabei, dass Apotheken für die Masken, die sie im Januar und Februar 2021 nach Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse beziehungsweise privaten Versicherung abgeben, 6 Euro einschließlich Umsatzsteuer erhalten – damit sind sämtliche Aufwendungen abgedeckt. Für die Dezember-Masken bleibt es bei einer Pauschale, die der Nacht- und Notdienstfonds auszahlen wird. 

In Kraft treten wird die Verordnung am morgigen 15. Dezember. Zwar wird die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ebenfalls erst morgen erfolgen. Doch das Datum ist im finalen Verordnungsentwurf ausdrücklich vorgesehen. Auch eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte gegenüber DAZ.online, dass die Verordnung morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht und in Kraft treten werde. 

Hier finden Sie die im Bundesanzeiger veröffentichte Verordnung.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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14 Kommentare

Woher nehmen

von Carsten Wetzel am 31.12.2020 um 1:44 Uhr

Als Kunde ist man doch genauso verarscht, die Apotheken hier haben nichts, und alle Apotheken im Umkreis abklappern verursacht ein Vielfaches des normalen Kaufpreises. Hier bis 6.1. NICHTS zu bekommen!

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Gratis FFP 2 Masken

von Veronika am 20.12.2020 um 14:44 Uhr

Auf der Insel Rügen, im Ostseebad Binz gab es in beiden Apotheken bis Freitag, Mittag, 18.12.2020 keine kostenfreien FFP 2 Masken. Liefertermin unbekannt.

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Masken

von Michael Reich am 15.12.2020 um 7:18 Uhr

Es begab sich zu einer Zeit, dass ein Gebot von Kaiser Jens ausging, der Zug möge doch starten. Als es gewahr wurde und der Zug immer schneller lief, sprangen sehr flink pflichterfüllte Helfer auf, um im Lande für Heilung des gröbsten Übels zu sorgen. Als Kaiser Jens das sah, besann er sich aber seiner liebsten Freunde, hielt den Zug an und errichtete darin für diese gemütliche Lager zum Verweilen. Der Kaiser lies den Zug wieder Fahrt aufnehmen, weil nun aber kein Platz mehr für die Helfer blieb, hatten des Kaisers Knechte deren Abteil getrennt und vorsichtig auf‘ s Abstellgleis geschoben...da stehen sie noch heute, denn die Hoffnung stirbt immer nach dem letzten Hoffnungsterben.

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Germany Last

von Michael Marxen am 14.12.2020 um 22:23 Uhr

Statt America Firts heisst es bei uns Germany Last:
Bei der Verabreichung des eigenen Impfstoffs. Und bei der Bevorzugung des ausländischen Versandhandels.

Die Kassen bekommen es vor 6.1. nicht hin, wir müssen ab morgen funktionieren, werden aber immer noch mit Änderungen konfrontiert.

Eigentlich stehe ich hinter der Aktion und schätze auch Herrn Spahn, aber als Apotheker kommt man sich bei ihm wie im falschen Film vor.

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AW: Germany Last

von Isa Reiner am 15.12.2020 um 10:59 Uhr

Und dann gibt's ja noch die Fragen:
1. Wie lange soll man umsonst zur Apotheke laufen?
2. Sind die sicher und haben diese dieses CE-Zeichen drauf?
3. Reicht der PA oder muss noch ein ärztliches Attest vorgelegt werden?

Ein hinundher, zum kotzen. Wann klappt hier überhaupt mal was.

Stopp!

von Claudia am 14.12.2020 um 19:48 Uhr

Liebe Kollegen*innen,
allen Vorredner stimme ich voll zu.
Wie wäre es wenn wir ab morgen keine Masken abgeben?
Treten wir doch zusammen in den Streik!
Oder wecken wir unsere Vertreter aus dem Tiefschlaf?
Klar, dass Deutschland so eine Pandemie nicht bekämpfen kann, wenn rein politisch gehandelt wird!
Monate sind nutzlos verstrichen, herzlichen Glückwunsch!

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Versender

von Frank Hartmann am 14.12.2020 um 19:09 Uhr

Wie konnte man nur davon ausgehen , das Spahn seine holländischen Freunde vergisst. Herr Spahn ist der abgezockteste Politiker in der Regierung.

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AW: Versender

von Sabine Schneider am 14.12.2020 um 20:30 Uhr

Kennt jemand die kleinen König Kalle Wirsch ? Da gibt es eine Figur die Ratgeberin und Mitverschwöerin Zoppos ist, die Ratte. Musste gerade daran denken.

Schlechter Witz!

von Dr. Mann am 14.12.2020 um 18:52 Uhr

Vielen Dank Herr Spahn, das Chaos der ersten Abgabe gehört den Vor-Ort-Apotheken und die spätere organisierte Abgabe darf dann auch der Versender mitmachen.
Dazu darf die Verordnung rückwirkend in Kraft treten, obwohl sie sonst erst am Folgetag in Kraft getreten wäre. Hauptsache man hält sein Versprechen...
Frau Merkel möchte, dass alle zu Hause bleiben und Herr Spahn, dass sich die Risikogruppe in langen Schlangen vor die Apotheke stellt - und das soll noch einer verstehen?!
Hätte man den 16. als ersten Ausgabetermin gewählt würden sich zumindest die Lockdown-Panikkäufer nicht mit den Risikogruppen in die Quere kommen. Oder man hätte ganz simpel erst im Januar mit der Ausgabe angefangen, da jetzt sowieso der Lockdown ist. Das hätte jeder verstanden- denn die Ausgabe an sich finden alle richtig. Die Ausgabe über das Knie zu brechen findet jedoch wenig Zustimmung.

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DANKE, Herr Spahn!

von Dr. Christoph Groebel am 14.12.2020 um 18:44 Uhr

DANKE, DANKE und nochmals DANKE!
Ich krieg mich ja gar nicht mehr ein vor Freude!
Für die ganzen Leute - auch die, die sonst gerne beim Versand bestellen - darf ich mir gerade den Allerwertesten aufreissen, um inerhalb von drei Tagen geschätzt 5000 Masken beizubringen...
Kein Problem, mach ich gerne (liegt an meinem Berufsverständnis)
Und weil ich gewissenhaft bin und mit Lieferengpass und Preissteigerung ab Januar rechne, ordere ich gleich nochmal 10000-15000 Masken nach - selbstverständlich auf meine Kosten.
Auf denen darf ich dann aber wieder sitzenbleiben (und kein Politiker fängt mein Risiko ab), weil ab Januar dann der holländische Packungsschieber die Versorgung übernimmt und sich die Hände reibt...
Herzlichen DANK dafür!
Aber das kennen wir ja, hatten wir ja im ersten Krisenzeitraum schonmal...
Gut, dass die Apotheken da sind wenn's brennt, aber die Gewinner des ganzen sind die Versandhändler!

DANKE!!!


Ich geh dann mal brechen.....

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AW: DANKE, Herr Spahn

von Ralf Mitter am 15.12.2020 um 5:41 Uhr

Ich komm mit zum brechen.
Kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte

Masken und kein Ende

von Martin Straulino am 14.12.2020 um 18:43 Uhr

Weil auch jedes Jahr zur gleichen Zeit wieder Weihnachten ist!
Eigentlich war jedem schon im Sommer klar, dass eine zweite Welle kommt ...
Wir sollen quasi rückwirkend bzw. sofort die Masken gratis verteilen, noch bevor die Verordnung rechtskräftig ist.
Aber die Krankenkassen "können ja nicht so schnell ihre Zettelchen drucken" und bekommen jetzt mehr Zeit.
Daraus folgt, dass wir jetzt bis zum 06.1.2021 gratis verteilen dürfen, wodurch sicher noch mehr Gratis-Masken zusammenkommen - aber natürlich für die gleiche Fixpauschale. Da fehlen mir die Worte bzw. mir fallen nur Beleidigungen für die Politiker ein.
Einen Reibach mache ich mit der pauschale übrigens sicher nicht - ich gebe ausschließlich Masken aus deutscher Produktion ab - zum 3 bis 4-fachen preis des Chinaschrotts.

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Versender

von Conny am 14.12.2020 um 18:41 Uhr

Ab Januar kommen die Versender ins Spiel wenn es die schönen Coupons gibt. Wir haben auch schon für Januar und Februar mitbestellt. Spahn ist ein......

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Maskenverteilung

von Dr. Mauz am 14.12.2020 um 17:53 Uhr

Heute Morgen kamen 3 Anrufe von Maskenhändlern, mit denen ich bisher was Preis/Leistung anging, sehr gut gefahren bin.
Jetzt liegt der Preis aber bei 500 % plus.
Die neu vorgeschriebenen Anwendungsanleitungen pro Einzelmaske können nicht erfüllt werden. Mindestbestellmenge 40 000. Und mein GH will über 5.50 Euro pro Maske!
Die ersten Bezirksregierungen haben heute schon Kontrollen durchgeführt.
Dokumentationpflichten in Teil 2 der Verordnung werden erst morgen mitgeteilt.
Und an Weihnachten haben wir Notdienst mit 150 bis 200 Notfallpatienten für ein Einzugsgebiet von 100 000 Einwohner und ca. 40 000 potentielle Maskenholer (gering geschätzt 1000 reicht auch schon).
Ab dem 50.sten Anrufer
stell ich 's Telefon ab!!l.


UND DANN ICH BIN ICH RAUS!!!!

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