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Regress- und Retax-Gefahr bei „Fluzone High Dose Quadrivalent“?

Stuttgart - 09.12.2020, 09:15 Uhr

Laut BMG dürfen Ärzte „Fluzone® High Dose Quadrivalent“ normal über den Sprechstundenbedarf verordnen. Apotheken beziehen den Hochdosis-Grippeimpfstoff über den Großhandel und rechnen diesen wie üblich über ihr Rechenzentrum ab. (m / Foto: Sanofi Pasteur)

Laut BMG dürfen Ärzte „Fluzone® High Dose Quadrivalent“ normal über den Sprechstundenbedarf verordnen. Apotheken beziehen den Hochdosis-Grippeimpfstoff über den Großhandel und rechnen diesen wie üblich über ihr Rechenzentrum ab. (m / Foto: Sanofi Pasteur)


Abrechnung von Fluzone in der Apotheke

Laut BMG ist die Verordnung und Abgabe von Fluzone® jedoch unkritisch: „Ärzte, die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen oder Pflegebedürftige betreuen, können diesen Impfstoff wie gewohnt über die Apotheken bestellen. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen getragen“, schreibt das BMG. Somit ist der Ablauf wie bekannt: Die Arztpraxen verordnen die Packungen mit der PZN 16820047 wie üblich auf Kassenrezept (Muster 16) als Impfstoff über Sprechstundenbedarf (SSB) – Kennziffer 8 und 9 müssen angekreuzt sein – zulasten des üblichen Kostenträgers für SSB. Die Apotheke bezieht den Impfstoff über den pharmazeutischen Großhandel, lässt diesen der Arztpraxis zukommen und rechnet die Rezepte ebenfalls wie üblich über ihr jeweiliges Rechenzentrum ab.

Die Aufschläge für die Apotheken ermitteln sich gemäß § 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung, auch das ist bekannt: 1 Euro je Einzeldosis, höchstens jedoch 75 Euro je Verordnungszeile. Zudem betont das BMG, dass die Kosten der Schutzimpfung für gesetzlich Versicherte von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Hier hat das BMG alle wichtigen Informationen nochmals zusammengefasst.

„Fluozone® High Dose Quadrivalent“ entspricht dem deutschen Impfstoff Efluelda®, für den Sanofi Pasteur im Mai dieses Jahres die EU-Zulassung erhielt. Allerdings wird Sanofi Efluelda® erst in der kommenden Grippesaison 2021/22 vertreiben. Bis dahin hofft Sanofi, dass die Europäische Kommission die beantragte geänderte Zulassung von Efluelda® – Einsatz ab 60 Jahren statt wie derzeit ab 65 Jahren – genehmigt haben wird. 

Erst vor wenigen Tagen änderte die STIKO (Ständige Impfkommission) ihre Empfehlung zur Impfung von älteren Menschen ab 60 Jahren. Die STIKO rät nun, dass sich alle Älteren ab 60 Jahren jährlich mit einem Hochdosis-Grippeimpfstoff impfen lassen sollen. Efluelda® enthält die vierfache Antigenmenge (60 µg Hämagglutinin / Stamm) von konventionellen Influenzavakzinen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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