Nationale Reserve

Regress- und Retax-Gefahr bei „Fluzone High Dose Quadrivalent“?

Stuttgart - 09.12.2020, 09:15 Uhr

Laut BMG dürfen Ärzte „Fluzone® High Dose Quadrivalent“ normal über den Sprechstundenbedarf verordnen. Apotheken beziehen den Hochdosis-Grippeimpfstoff über den Großhandel und rechnen diesen wie üblich über ihr Rechenzentrum ab. (m / Foto: Sanofi Pasteur)

Laut BMG dürfen Ärzte „Fluzone® High Dose Quadrivalent“ normal über den Sprechstundenbedarf verordnen. Apotheken beziehen den Hochdosis-Grippeimpfstoff über den Großhandel und rechnen diesen wie üblich über ihr Rechenzentrum ab. (m / Foto: Sanofi Pasteur)


Ärzte und Apotheker zögern bei der Verordnung und Abgabe des aus den USA importieren Hochdosis-Grippeimpfstoffes „Fluzone High Dose Quadrivalent“ – dabei kann der Grippeimpfstoff mittlerweile ganz normal über Apotheken bestellt und abgegeben werden. Ursprünglich geplant war die Abgabe des Grippeimpfstoffes für ältere Menschen (ab 65 Jahren) ausschließlich an Gesundheitsbehörden. Wie sieht es bei Regress- und Retaxgefahr aus?

Bereits im April reagierte die Bundesregierung und bestellte in weiser Voraussicht etwa sechs Millionen zusätzliche Grippeimpfstoffe. Grund war eine antizipierte höhere Impfbereitschaft aufgrund der Corona-Pandemie – dies scheint sich bewahrheitet zu haben. Seit Wochen berichten Apotheker, Ärzte und Patienten über Grippeimpfstoffmangel. Seit Kurzem gibt es nun Nachschub, und die nationale Reserve – Influsplit Tetra (GSK), Influvac® Tetra (Mylan), Flucelvax® Tetra (Seqirus), Vaxigrip Tetra® in französischer Aufmachung (Sanofi-Aventis) und Fluzone® High-Dose Quadrivalent in US-amerikanischer Aufmachung (Sanofi-Aventis) – wird ausgeliefert. Ärzt:innen können also wieder Grippeimpfstoffe verordnen und Apotheker:innen diese abgeben. So zumindest die Theorie. Denn offenbar läuft nicht alles reibungslos.

„Fluzone High Dose Quadrivalent“ kann über Großhandel und Apotheken bestellt werden

Vor allem bei dem aus den Vereinigten Staaten importierten hoch dosierten Grippeimpfstoff, Fluzone® High Dose Quadrivalent, zögern Ärzte, und auch Apotheker halten sich wohl mit Bestellungen zurück, wie DAZ.online erfuhr. Grund seien Regress- und Retaxations-Ängste seitens der Heilberufler. Dabei schien bei Ankündigung zusätzlicher Grippeimpfstoffe eher die Sorge groß, dass die Nachfrage nach Fluzone® besonders hoch sein wird, sodass – als einziger Grippeimpfstoff der nationalen Reserve – Fluzone® nicht über Großhandel und Apotheken ausgeliefert werden sollte. Stattdessen sollte der Hochdosis-Grippeimpfstoff ausschließlich von Gesundheitsbehörden und dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bestellt werden und zur Vorbeugung von Ausbrüchen in Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern oder bei gezielten Impfaktionen des ÖGD zum Einsatz kommen. Das hat sich mittlerweile geändert.

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) informierte am 27. November, der Hochdosis-Impfstoff „Fluzone® High-Dose Quadrivalent“, der für Personen ab 65 Jahren zugelassen ist, werde anders als ursprünglich angedacht ab der 46. Kalenderwoche ebenfalls über den regulären Handel abgegeben. Verfügbar ist „Fluzone® High-Dose Quadrivalent 2020/2021“ in Fertigspritzen ohne Kanülen mit 0,7 ml Injektionssuspension in Packungen mit 10 Dosen (zwei Blister zu je fünf Spritzen). Diese kosten laut Lauer-Taxe 405,14 Euro (Stand: 7. Dezember 2020). Zum Vergleich: Bei zehn Dosen Vaxigrip Tetra liegt der Verkaufspreis bei 127,84 Euro – also rund einem Drittel von Fluzone®. Macht das denn bei der Abrechnung Scherereien? Die meisten Ärzte und Apotheker dürften erfahren sein mit Regressen und Retaxationen seitens der Krankenkassen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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