BfArM-Beirat

Diese 22 Wirkstoffe sollen wieder in Europa produziert werden

Stuttgart - 07.12.2020, 14:45 Uhr

Das BfArM will eine Empfehlung für eine sichere Arzneimittelversorgung im ambulanten Bereich (vergleichbar der aktuellen Empfehlung für die Kliniken) erarbeiten. (Foto: pogonici / stock.adobe.com)

Das BfArM will eine Empfehlung für eine sichere Arzneimittelversorgung im ambulanten Bereich (vergleichbar der aktuellen Empfehlung für die Kliniken) erarbeiten. (Foto: pogonici / stock.adobe.com)


Es sind grundsätzlich gute Nachrichten, die aus dem Ergebnisprotokoll der zweiten Sitzung des neuen BfArM-Beirats zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln hervorgehen: In der Sitzung, die schon am 21. Oktober stattgefunden hat, hieß es demnach, dass sich die Versorgungslage mit COVID-19-relevanten Arzneimitteln im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 verbessert hat. Außerdem ist eine angekündigte Liste über 22 besonders relevante Wirkstoffe, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollten, veröffentlicht worden.

Der Jour Fixe zu Lieferengpässen beim Bundesinstiut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist mittlerweile von einem „Beirat“ abgelöst worden. Am 21.Oktober ist das mittlerweile gesetzlich legitimierte und in der Besetzung erweiterte Gremium zum zweiten Mal zusammengekommen. Nun wurde das Protokoll dieser Sitzung veröffentlicht. 

In der ersten Sitzung des Beirats am 22. Juli war das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Gast mit anwesend gewesen. Dessen Arzneimittel-Fachmann Thomas Müller bat damals den Beirat, die Ziele des BMG – hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungssicherheit im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft – zu unterstützen: Der Beirat sollte eine Zusammenstellung besonders relevanter Wirkstoffe erarbeiten, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollen, um die EU unabhängiger von anderen Wirtschaftsräumen zu machen als sie es aktuell ist.

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Diese Liste wurde nun im Anhang des zweiten Sitzungsprotokolls veröffentlicht (Anlage zum Ergebnisprotokoll der zweiten Sitzung des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG). In dieser Liste finden sich 22 Wirkstoffe beziehungsweise Produkte, die dringend erforderlich seien, um die Notfallversorgung, den Operationsbetrieb und die intensivmedizinische Versorgung sicherzustellen:

  • Analgetika: Sufentanil, Morphin, Novaminsulfon
  • Sedativa: Midazolam, Propofol, Clonidin
  • Antiobstruktiva: Salbutamol, Dexamethason
  • Vasoaktive Substanzen: Noradrenalin (Arterenol), Adrenalin
  • Relaxantien: Rocuronium
  • Antibiotika: Meropenem, Piperazillin/Tazobactam
  • Gerinnung: Heparin
  • Infusionslösungen: Ionosteril, Glucoselösung 5 Prozent, NaCl, parenterale Ernährung
  • Beatmung: Stickstoffmonoxid, Atemkalk
  • Insulin: Insulin (schnellwirksam)
  • Antiarrhythmika: Metoprolol

In dem Protokoll heißt es zudem, dass die geplante Erarbeitung einer Empfehlung für eine sichere Arzneimittelversorgung im ambulanten Bereich (vergleichbar der Empfehlung für die Kliniken) davon unabhängig zu betrachten sei – sie soll parallel weiterverfolgt werden. Grundsätzlich nicht als versorgungsrelevant gelten laut dem Protokoll OTC-Arzneimittel, Arzneimittel mit einem Orphan-Status und neue Stoffe. 

Aktuell keine flächendeckende Bevorratung mit Norepinephrin möglich

Im Hinblick auf die kommenden Wochen und Monate der Corona-Pandemie wurde bei der Sitzung im Oktober seitens der Kliniken eine grundsätzlich gute Verfügbarkeit von benötigten Arzneimitteln festgestellt. Lediglich norepinephrinhaltige Arzneimittel seien zwar ausreichend verfügbar, erlaubten aber keine flächendeckende Bevorratung des durchschnittlichen Bedarfs über einen Zeitraum von drei oder mehr Wochen, heißt es. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie hätten diese Situation bestätigt, sodass sich die Versorgungslage mit COVID-19-relevanten Arzneimitteln im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 verbessert habe.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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