Digitales Adressbuch

Startschuss für den Gematik-Verzeichnisdienst

Stuttgart - 01.12.2020, 14:15 Uhr

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen Apothekeninhaber einen elektronischen Heilberufsausweis sowie eine Institutionskarte. (m / Screenshot: DAZ.online / ehealth.d-trust.net/antragsportal/)

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen Apothekeninhaber einen elektronischen Heilberufsausweis sowie eine Institutionskarte. (m / Screenshot: DAZ.online / ehealth.d-trust.net/antragsportal/)


In Bayern stockt es noch

Im Sommer informierte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg seine Mitglieder darüber, dass für die Erstausstattung der Apotheken zur Anbindung an die TI nur ein HBA (des Inhabers) notwendig sei. Dementsprechend ist die Kostenerstattung durch die Krankenkassen derzeit auch nur für einen HBA vorgesehen. Für die Fachanwendung elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapiesicherheit (eMP/AMTS) sei ohnehin nur die SMC-B-Karte notwendig. Mittels SMC-B könne der elektronische Medikationsplan von der Gesundheitskarte der Versicherten gelesen und aktualisiert werden. Im Hinblick auf die Einführung der E-Rezepte soll es im Laufe des nächsten Jahres Nachverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband geben, um für alle Approbierten in einer Apotheke bzw. einem Filialverbund HBA-Karten refinanzieren zu lassen.

Die von der ABDA veröffentlichte bundesweite Ausstattungsquote wird aber beispielsweise in Bayern deutlich unterboten. Im Freistaat hatte der Landesgesetzgeber erst im August eine Grundlage geschaffen, sodass die Heilberufskammern zur Ausgabe von HBA- und SMC-B-Karten berechtigt sind. Die Bayerische Landesapothekerkammer blickt derzeit auf Quoten von 50 Prozent (HBA) und 66 Prozent (SMC-B). Wie ein Sprecher der Kammer auf Anfrage mitteilte, sei man aber zuversichtlich bis Ende des Jahres die Apotheken landesweit auf einem ähnlich hohen Niveau ausgestattet zu haben wie in der restlichen Republik.

Frist ist nicht sanktionsbewehrt

Zwar wird anhand der Zahlen deutlich, dass nicht alle Apotheken den vorgesehenen Stichtag am 30. September 2020 für die TI-Anbindung einhalten konnten. Grund zur Sorge besteht jedoch vorerst nicht: Auf mögliche Sanktionen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Fristsetzung verzichtet. Und auch in Sachen „Verzeichnisdienst“ wird es derzeit noch keine Sanktionen gegenüber den Kammern geben, wenn diese die Frist zur Übermittlung aller Daten verstreichen lassen.

Im Gegenteil, eine Sprecherin der Gematik erklärt auf Anfrage deutlich positiv gestimmt: „Die Gematik hat die Schnittstellen für die Befüllung durch die Kartenherausgeber eingerichtet. Dass diese gut funktionieren, sehen wir daran, dass insbesondere in den vergangenen Wochen und Tagen sektorenübergreifend Kartenherausgeber bereits das Verzeichnis befüllen.“ Die Apotheker seien dabei ausdrücklich gut vertreten. Weiter heißt es: „Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass wir mit einem guten Maß an Grunddaten im Verzeichnisdienst ausgestattet sind, wenn am 1. Januar 2021 die elektronische Patientenakte startet und eingeführt wird.“ Vonseiten der Gematik werde man die Kartenherausgeber, also u. a. die Heilberufskammern, mit Workshops unterstützen.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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