Konsequenz aus der AvP-Pleite

FDP will Treuhandkonten-Pflicht für Rechenzentren

Berlin - 26.11.2020, 07:00 Uhr

Der Bundestagsabgeordnete und FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg will wissen, weshalb die BaFin trotz frühzeitiger Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten erst aktiv wurde, als die Lage nicht mehr zu retten war. (c / Foto: imago images / Christian Spicker)

Der Bundestagsabgeordnete und FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg will wissen, weshalb die BaFin trotz frühzeitiger Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten erst aktiv wurde, als die Lage nicht mehr zu retten war. (c / Foto: imago images / Christian Spicker)


Was ist schiefgelaufen beim insolventen Rechenzentrum AvP und wie lassen sich solche Skandale in Zukunft verhindern? Die FDP-Fraktion im Bundestag legt hierzu einen Antrag vor, mit dem sie unter anderem eine Pflicht zum Einrichten von Treuhandkonten für die Abrechner einführen will.

Das Verhältnis zwischen der FDP und den Apothekern war in den vergangenen Jahren mächtig abgekühlt. Im Zuge der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP wissen die Pharmazeuten mit den Liberalen nun jedoch einen wichtigen Partner im Deutschen Bundestag an ihrer Seite: Keine andere Fraktion widmet sich dem Thema so intensiv wie die der FDP.

Jetzt werden die Liberalen konkret: In einem Antrag an den Deutschen Bundestag, der DAZ.online exklusiv vorliegt, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass künftig „Gelder bei Factoring-Anbietern im Bereich Gesundheit insolvenzsicher auf Treuhandkonten hinterlegt werden“. Zudem soll sie gemeinsam mit der Selbstverwaltung Vorschläge ausarbeiten, wie sich die Abrechnungsbürokratie verringern lässt sowie Abrechnungen und Abrechnungsverfahren insgesamt einfacher und transparenter gestaltet werden können als bisher.

„Durch die Insolvenz des Apotheken-Abrechnungsdienstleisters AvP stehen viele Apotheken vor einer unsicheren Zukunft“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Durch das Fehlen eines Treuhandkontensystems beim Abrechnungsdienstleister AvP sind die offenen Forderungen der Apotheken nun Teil der Insolvenzmasse. Daher wird es noch Monate oder sogar Jahre dauern, bis die betroffenen Apotheken zumindest einen Teil ihrer Forderungen aus der Insolvenzmasse erhalten.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Gebeutelt und abhängig von einem komplexen Abrechnungssystem – ein Gastkommentar

Apotheken in Not

Sonderprüfungen bei Rechenzentren

Wirtschaftsprüfer sollen BaFin zuarbeiten

Aus Sicht der Bundesregierung muss bei der Bewältigung der AvP-Insolvenz nicht viel mehr passieren

Sonderprüfungen: BaFin setzt auf Wirtschaftsprüfer

1 Kommentar

Wozu Treuhandkonten

von Nikolaus Guttenberger am 26.11.2020 um 11:06 Uhr

Wozu Treuhandkonten, die es so wirklich rechtssicher noch nicht einmal im deutschen Rechtssystem gibt (höchstens Anderkonten).

Warum können die Krankenkassen nicht den Betrag direkt an die Apotheken auszahlen (wie es das SGB V ohnehin suggeriert), den unsere Rechenzentren je Kasse in Rechnung stellen ?

Wir überweisen dann die Kosten für die Abrechnung an unser jeweiliges RZ, und die Kassen kümmern sich SELBER um ihre Herstellerrabatte. Alles Andere macht logisch betrachtet überhaupt keinen Sinn.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.