Zweites Schweizer Paket

Enttäuschung bei pharmaSuisse wegen Missachtung der Apotheken

Remagen - 25.11.2020, 13:15 Uhr

Der Apothekerverband pharmaSuisse begrüßt die Initiative zum zweiten Kostendämpfungspaket, ist aber enttäuscht, weil die Apotheker nicht zu den Erstberatungsstellen für Patienten gehören sollen. (Foto: Kavalenkava / adobe.stock.com)

Der Apothekerverband pharmaSuisse begrüßt die Initiative zum zweiten Kostendämpfungspaket, ist aber enttäuscht, weil die Apotheker nicht zu den Erstberatungsstellen für Patienten gehören sollen. (Foto: Kavalenkava / adobe.stock.com)


In der Schweiz ist gerade die Anhörung zum zweiten Kostendämpfungspaket ausgelaufen. Damit soll für Patienten unter anderem eine verpflichtende Erstberatungsstelle geschaffen werden. Der Apothekerverband pharmaSuisse begrüßt diese Initiative zwar, ist aber enttäuscht, weil die Apotheker nicht zu den ersten Anlaufstellen gehören sollen. Dabei waren sie in der Grundversorgung schon seit Jahren auf einem guten Weg und konnten ihre Kompetenzen immer weiter ausbauen.

Im Frühjahr 2018 hatte der Schweizer Bundesrat ein Kostendämpfungsprogramm zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verabschiedet. Die neuen Maßnahmen sollten über zwei Pakete umgesetzt werden. Am 21. August 2019 war die erste Teilrevision (Paket 1) beschlossen worden. Sie beinhaltete unter anderem die Einführung eines Experimentierartikels, die Schaffung einer nationalen Tariforganisation und ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel. Das zweite Paket war am 19. August 2020 in das Anhörungsverfahren (Vernehmlassung) gegangen. Die Frist lief am 19. November aus. 

Was ist mit dem zweiten Kostendämpfungspaket geplant?

Als zentrales Instrument will der Bundesrat für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) eine Zielvorgabe einführen. Dabei legen Bund und Kantone jährlich fest, wie stark die Kosten wachsen dürfen, zum Beispiel bei den ambulanten Arztbehandlungen oder den Arzneimitteln.  
Außerdem soll die Koordination gestärkt werden, um unnötige Behandlungen zu vermeiden und damit die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Hierzu sind drei Maßnahmen geplant: 

  • Alle Menschen in der Schweiz sollen eine Erstberatungsstelle wählen, an die sie sich bei gesundheitlichen Problemen zuerst wenden müssen, zum Beispiel einen Hausarzt, eine HMO-Praxis oder ein telemedizinisches Zentrum. Diese beraten die Patienten, behandeln sie selber oder weisen sie an spezialisierte Ärzte weiter.
  • Eine zweite Maßnahme zur Stärkung der Versorgungsqualität sind Netzwerke zur koordinierten Versorgung für Fachleute aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen. Davon sollen besonders Patienten mit mehreren chronischen Krankheiten wie Diabetes, Herzleiden und Arthrose profitieren. Weiterhin werden koordinierte Programme für einzelne chronische Krankheiten wie Diabetes oder als Präventionsprogramme angedacht. 
  • Um den raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln zu sichern, soll die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt werden. Dabei müssen Pharmaunternehmen einen Teil der Kosten an die Versicherer zurückerstatten.  

Das Sparpotenzial des Pakets wird mit rund einer Milliarde Franken beziffert. Den größten Beitrag dazu sollen die Zielvorgabe und die Einführung einer Erstberatungsstelle leisten. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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