Hautprobleme

TK bietet fachärztliche Online-Beratung

Berlin - 11.11.2020, 15:15 Uhr

Mit der steigenden Kundenzahl werde es auch für mehr niedergelassene Vertragsärzte interessant, teledermatologische Beratung über die Plattform anzubieten. (c / Foto: agenturfotografin / stock.adobe.com)

Mit der steigenden Kundenzahl werde es auch für mehr niedergelassene Vertragsärzte interessant, teledermatologische Beratung über die Plattform anzubieten. (c / Foto: agenturfotografin / stock.adobe.com)


Seriöse Online-Beratung durch niedergelassene Hautärzte gibt es schon seit einiger Zeit. Doch die musste bislang von den Kunden selbst bezahlt werden. Nun hat die Techniker Krankenkasse einen Vertrag mit der Internetplattform OnlineDoctor geschlossen, bei der die Versicherten eine kostenlose Einschätzung ihrer Beschwerden bekommen. Das Ausstellen von Rezepten ist bereits angedacht, aber noch nicht Gegenstand des Vertrags.

Vor rund einem Jahr startete der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), dem über 3.000 Hautärzte angehören, gemeinsam mit einem Schweizer Startup das Internetportal www.onlinedoctor.de. Angeboten wird dort eine Online-Beratung bei Hautproblemen. Anhand von eingesendeten Fotos und weiteren Informationen werden diese von einem niedergelassenen Facharzt beurteilt, den der Kunde selbst aussuchen kann. Eine fachärztliche Ersteinschätzung (oder Zweitmeinung) inklusive Handlungsempfehlung erfolgt laut Website innerhalb von 48 Stunden, die Kosten dafür belaufen sich auf 38,87 Euro. 

Versichertennummer und Foto der Gesundheitskarte reichen

Als erste gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland übernimmt nun die Techniker Krankenkasse (TK) für ihre Versicherten die Kosten für die Beratung via OnlineDoctor. Laut Pressemeldung hat die TK dazu einen Vertrag mit der Internetplattform geschlossen. Diese arbeite, so wird betont, eng mit dem Bundesverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) zusammen; auf seiner Website bezeichnet sich der BVDD als „strategischer Partner und Initiator von OnlineDoctor in Deutschland“. 

Das Ganze funktioniert ähnlich wie bei den Selbstzahlern: Die Versicherten schildern in einem strukturierten Fragebogen ihre Beschwerden und laden Fotos der betroffenen Hautstellen hoch. Von TK-Versicherten werden zusätzlich die Versichertennummer sowie ein Foto der Gesundheitskarte benötigt. Innerhalb von 48 Stunden schätzt dann ein niedergelassener Hautarzt die Symptome ein und empfiehlt eine Therapie. Dazu erhalten die Kunden per Mail einen Link und per SMS einen Freischaltcode. Damit können sie die Empfehlung des Arztes aus dem per Zwei-Faktor-Authentifizierung gesicherten Portal herunterladen. Eine Einschränkung gibt es: Zwar übernimmt die TK die Kosten für die Einschätzung jeder Art von akuten Hautproblemen, aber nicht die Beurteilung von Muttermalen. Laut Auskunft der TK wurde dieser Bereich ausgespart, da es einen Selektivvertrag über Hautscreening mit niedergelassenen Dermatologen gibt. Diese Untersuchung sei zum einen genauer als die Online-Beratung, zum anderen wolle man diesen bestehenden Vertrag nicht kannibalisieren. 

Nicht möglich ist zudem das Ausstellen von Rezepten. Auf Anfrage von DAZ.online teilt die TK dazu mit, dass dies bereits angedacht und als weitere Ausbaustufe grundsätzlich denkbar, aber noch nicht Teil des Vertrags sei. Wie den FAQs von OnlineDoctor zu entnehmen ist, werden auch für Selbstzahler derzeit keine E-Rezepte ausgestellt.

Bislang 20.000 Patienten beraten

Die Deutschland-Geschäftsführerin des Plattformanbieters OnlineDoctor, Leonie Sommer, nennt in der Pressemeldung der TK konkrete Zahlen. So hätten Datenauswertungen aus der Schweiz und Deutschland gezeigt, dass 85 Prozent der Patienten abschließend aus der Ferne geholfen werden konnte. Bisher hätten über 20.000 Patienten die Dienste von OnlineDoctor genutzt und aus eigener Tasche bezahlt. Sommer: „Ich freue mich, dass wir die TK mit ihren 10,7 Millionen Versicherten von uns überzeugen konnten. Für uns ist das ein toller Erfolg und ein Durchbruch für unser Geschäftsmodell.“ Mit der steigenden Kundenzahl werde es auch für mehr niedergelassene Vertragsärzte interessant, teledermatologische Beratung über die Plattform anzubieten.

BVDD ist unzufrieden mit dem Honorar

Zwar freut sich auch BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer über den Erfolg seines Kooperationspartners. Doch in einer separaten Pressemeldung wird deutlich, dass der BVDD offenbar unzufrieden mit dem Honorar ist, das die teilnehmenden Hautärzte von der TK bekommen. Strömer warnt davor, „dass nach der Videosprechstunde eine weitere Innovation der Teledermatologie durch die Einführung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einer deutlichen Absenkung der Vergütung scheitern wird“. 

Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt Strömer dazu, dass – im Gegensatz zu den Presseberichten – Videosprechstunden von den Ärzten aufgrund der zu geringen Honorierung kaum angeboten würden. Zwar vergrößere sich durch den Abschluss des bundesweiten Vertrags mit der TK die Zielgruppe für die teilnehmenden Hautärzte schlagartig, dafür müssten sie aber Abstriche bei der Honorierung in Kauf nehmen. Nach den bisherigen Erfahrungen sei kein Vertrauen mehr in die Selbstverwaltung vorhanden, faire Rahmenbedingungen bei der Überführung von Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen zu bekommen. Aus Sicht des BVDD bleibe zu hoffen, dass nicht wieder eine Chance verpasst werde, digitale Angebote für Patienten flächendeckend einzuführen.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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