Einsparpotenzial für die Krankenkassen?

Bundesregierung zweifelt am Nutzen von Pay-for-Performance-Verträgen

Berlin - 02.11.2020, 15:15 Uhr

Neue Arzneimittel haben ihren Preis. Könnten Pay-for-Performance-Verträge etwas bringen? (p / Foto: imago images / Science Photo Library

Neue Arzneimittel haben ihren Preis. Könnten Pay-for-Performance-Verträge etwas bringen? (p / Foto: imago images / Science Photo Library


Datenerhebung könnte zum Fallstrick werden

In der Antwort heißt es weiter: „Demgegenüber setzen erfolgsabhängige Vergütungsmodelle wie z. B. Pay-for-Performance-Verträge direkt an den Ergebnissen der klinischen Behandlung an und können unter Berücksichtigung des vorliegenden Behandlungserfolgs eine leistungsgerechte Erstattungshöhe einer Arzneimitteltherapie herleiten.“ Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich hieraus die Chance, dass sich die finanzielle Belastung der Kostenträger am tatsächlichen Mehrwert eines Medikaments für den individuellen Patienten orientiert.

Jedoch sieht die Regierung eine entscheidende Einschränkung für den Erfolg solcher Vereinbarungen: „Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass jeder behandelte Patient über einen für die jeweilige Therapie und das Indikationsgebiet entsprechenden Zeitraum individuell beobachtet wird, um die einem erfolgsabhängigen Vergütungsmodell zugrundeliegenden Erfolgsparameter zu messen. Dies kann arzneimittelspezifisch zu einem hohen Aufwand bei der Erfassung der Daten und komplexen Herausforderungen sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Vertragsumsetzung und zu dementsprechend hohen Transaktionskosten führen.“ Es sei Sache der Vertragspartner zu prüfen, ob die anfallenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Vorteilen stehen. Die nötigen Rechtsgrundlagen sind laut Bundesregierung kollektiv- und selektivvertraglich gegeben.

Andrew Ullmann, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, stellt die Antwort nicht zufrieden. „Wir haben viele differenzierte Fragen zu verschiedenen Pay-for-Performance-Modellen gestellt und haben nur eine pauschale Antwort erhalten“, bemängelt er. „Die Bundesregierung zeigt dadurch deutlich, dass sie gar nicht an neuen Modellen zur Erstattung hochpreisiger Arzneimittel interessiert ist. Der Wille zu Innovationen und neuen Lösungen darf nicht an der Eingangstür des Gesundheitsministeriums abgelegt werden.“ 

Ullmann, der die Kleine Anfrage federführend für seine Fraktion eingebracht hatte, erwartet deutlich mehr Engagement in diesem Bereich. „Die Bundesregierung verschließt die Ohren und die Augen, um sich mit Kritik von Experten und Unternehmen nicht auseinandersetzen zu müssen. Nur abzuwarten und ‚genau zu beobachten‘ ist nicht genug. Der Schaden wurde dann bereits angerichtet und das auf dem Rücken der Patienten.“ 



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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