Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

01.11.2020, 08:00 Uhr

Was kommt da wirklich mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz auf uns zu? (Foto: Alex Schelbert)

Was kommt da wirklich mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz auf uns zu? (Foto: Alex Schelbert)


Schlimme Woche: Ein Corona-Lockdown steht bevor. Und der Bundestag verabschiedete das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) – nun steht fest: Es wird kein Rx-Versandverbot geben. Stattdessen: eine Gleichpreisigkeit light. Die EU-Versender laufen sich bereits warm, um gegen das Boni-Verbot des VOASG zu klagen. Und während die ABDA noch immer auf ihrem geheimen Dienstleistungskatalog sitzt, macht sich die Politik schon mal Gedanken, welche Dienstleistungen da wohl kommen mögen und was Apothekers da machen sollten. Weiterhin schlimm: Beim AvP-Desaster bewegt sich wenig bis nichts.

26. Oktober 2020

Wahlkampf bei Apothekers. Nein, nicht wirklich. Wer ab kommenden Jahr an der Spitze unserer ABDA steht, ist so gut wie ausgemacht – fehlt nur noch das Abnicken der einzigen Kandidatin als ABDA-Präsidentin (Gabriele Overwiening) und des einzigen Kandidaten für den Chefposten des Deutschen Apothekerverbands (Thomas Dittrich). Das Procedere nennt man in ABDA-Kreisen auch Wahl –  es wird Ende November, Anfang Dezember stattfinden. Ein klein bisschen spannend bleibt es bei der Besetzung der insgesamt fünf Ämter des geschäftsführenden Vorstands der  Bundesapothekerkammer (Präsident, Vize und drei Beisitzer). Hier treten mittlerweile sieben Bewerber*innen an, zwei werden also nicht zum Zuge kommen. Bisher hat sich Thomas Benkert als Präsident empfohlen und Ursula Funke als seine Vize. Kurz darauf hat auch Dr. Kerstin Kemmritz ihren Hut für den Vize-Posten in den Ring geworfen. Und nun werden dem Vernehmen nach noch Dr. Hanns Müller und Dr. Georg Engel sowie Kai-Peter Siemsen und Dr. Armin Hoffmann antreten – wer für welchen Posten  zum Zuge kommt, wird man dann sehen.

In der letzten Woche sprach die DAZ bereits mit Ursula Funke, der hessischen Kammerpräsidentin, in dieser Woche mit Dr. Kerstin Kemmritz, der Berliner Kammerpräsidentin, die sich beide für den Vizeposten bewerben. Und so sieht Kerstin Kemmritz die Stelle als BAK-Vizepräsidentin, wenn Sie gewählt wird. Sie möchte gerne den großen Wandel, eingeleitet durch die Digitalisierung und die kommenden Dienstleistungen, mitgestalten und sich hier einbringen. Auch wenn ihr der Ruf vorauseilt, eine „Protest-Apothekerin“ zu sein: Kemmritz selbst sieht sich da eher als „eine leidenschaftliche Apothekerin mit Herz und Verstand, die gerne Fragen stellt, aber genauso gerne auch nach Antworten und pragmatischen Lösungen sucht“. Ihre Bewerbung zur Vizepräsidentin der BAK möchte sie nicht als „Kampfkandidatur“ verstanden wissen, sie möchte damit eher ein bisschen frischen Wind ins Etablierte bringen. Also, keine Revolution, sie will ihre Leidenschaft für die Pharmazie in die Arbeit der BAK einbringen. Aber dennoch, sie sieht auch Verbesserungsbedarf, z. B. bei der Zusammenarbeit zwischen der BAK mit ihrer pharmazeutisch-fachlichen Expertise und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) mit seiner wirtschaftlichen Kompetenz. Sie kann sich z. B. vorstellen: Die BAK entwickelt einen Dienstleistungskatalog und der DAV klebt seine Preisetiketten drauf. Überhaupt pharmazeutische Dienstleistungen – sie kann nicht  verstehen, dass die ABDA mit ihrem Dienstleistungskatalog nicht aus der Deckung kommt. Was Kemmritz auch möchte: die Nachwuchsapotheker stärker in die BAK-Arbeit einbinden. Und was die Grippeschutzimpfung in Berlin betrifft, so hat die Kammer ihre Hausaufgaben gemacht, die Modellprojekte könnten starten, wenn, ja wenn ein Vertrag mit den Kassen ausgehandelt wäre. Das liegt leider nicht in der Zuständigkeit der Kammer. Jetzt hofft Kemmritz, dass „jemand“ die Kammer als Kooperationspartner für die Schulungen wählt. Mein liebes Tagebuch, wie wär’s, wenn sich da der Verband mal stark macht?

27. Oktober 2020

Auch wenn die FDP lange Zeit eher durch ihre Vorstöße zur Deregulierung des Apothekenmarkts aufgefallen ist: Im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz wird den Liberalen die Bedeutung der Apotheken für die Arzneiversorgung wieder bewusst. Und so kann es die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, nicht nachvollziehen, dass die Politik in Sachen AvP-Insolvenz und ihre Auswirkungen auf die Apotheken so träge reagiert. Der FDP-Politikerin liegt es am Herzen, dass Apotheken aufgrund dieser Pleite nicht selbst in die Insolvenz geraten. Sie setzt sich dafür ein, dass es eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag gibt, in der so einige Fragen geklärt werden sollen. Haben die Banken tatsächlich die Krankenkassenzahlungen an AvP abgewartet, um dann just in diesem Moment die Kreditlinie zu kündigen und sich vorzeitig an den Zahlungen zu bedienen, zum Nachteil anderer Gläubiger? Und hätte die Bankenaufsicht BaFin nicht viel aufmerksamer sein müssen? Und so bringt die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag ins Parlament ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich „umgehend einen Überblick über die Auswirkungen der Insolvenz von AvP auf die finanzielle Situation von Apotheken in Deutschland zu verschaffen und dem Bundestag hierüber zu berichten“. Es sei im Interesse des Staates und seiner Bevölkerung, wenn der Bund den betroffenen Apotheken unterstützend zur Seite stehe, fordert die FDP in ihrem Antrag. Mein liebes Tagebuch, die Initiative der FDP kann man nur begrüßen. Und es macht das schwache Auftreten unserer Regierung deutlich, die das Schicksal von rund 3500 Apotheken, die von der AvP zum Teil existenziell betroffen sind, augenscheinlich nicht sonderlich bewegt.

28. Oktober 2020

Es ist die Woche, in der es richtig ernst wird mit unserem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG): Mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag am 29. Oktober soll es nun endlich zum Abschluss gebracht werden. Am Vortag hat der Gesundheitsausschuss im Bundestag das VOASG passieren lassen, wobei er auch den kurzfristig eingebrachten Änderungsanträgen zustimmte, mit denen die EU-Versender zur Einhaltung der Temperaturanforderungen bei Arzneimittellieferungen verpflichtet werden. Was endgültig unter den Tisch gefallen ist, ist ein Rx-Versandverbot, das es trotz letzter verzweifelter Versuche nicht mehr ins Gesetz schaffte. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag (CDU), weinte dem Versandverbot eine kleine Träne nach: „Gerne hätten wir ein komplettes Rx-Versandhandelsverbot gesetzlich geregelt. Das ließ sich aufgrund der europarechtlichen Hürden nicht rechtssicher umsetzen.“ Ja, mein liebes Tagebuch, das hätten wir Apothekers wirklich gerne gehabt – schade, wirklich schade, dass ihr Politiker nicht mit mehr Herzblut dafür gekämpft habt, ein Versuch wär’s wert gewesen. Denn die Gleichpreisigkeit, die jetzt mit dem VOASG kommen wird, wird nicht die Lösung des Problems bringen. Im Gegenteil, jetzt fangen die Probleme erst richtig an. Das sieht z. B. auch der Großhandelsverband so, der darauf hinweist, dass die nun in unserem Sozialrecht verankerte Gleichpreisigkeit nur noch für Großhändler in Deutschland gilt – EU-Konkurrenten müssen sich nicht daran halten. Was sich daraus ergibt, mein liebes Tagebuch, werden wir schon bald sehen.

29. Oktober 2020

Die Plattform-Landschaft schläft nicht, Treiber ist die Digitalisierung und hier vor allem das E-Rezept. Der Zukunftspakt Apotheke, eine Initiative von Noweda, Hubert Burda Media, Pharma Privat und Apostore sowie seit Kurzem auch der Compu Group Medical, meldet, dass nun das Apothekenrechenzentrum ARZ Haan diesem Pakt beigetreten ist. Wie es in der Meldung heißt, „erweitert die Zusammenarbeit die Kompetenzen des Zukunftspakts und wird zur Entwicklung neuer Angebote und Lösungen beitragen, die Apotheken in Zeiten der Digitalisierung des Gesundheitswesens nachhaltig stärken“. Ja, mein liebes Tagebuch, man darf gespannt sein, was sich daraus noch konkret entwickelt und was es der Apotheke bringt. Immerhin, der Zukunftspakt hat bereits mit „IhreApotheken.de“ eine Vorbestell-Plattform für Vor-Ort-Apotheken am Laufen. Und ja, es ist „die erste Vorbestellplattform von Vor-Ort-Apotheken, die bundesweit flächendeckend funktioniert“, heißt es auf der Internetseite. Das ist ein Vorsprung.

 

Auch wenn unsere ABDA die in ihrem inneren Zirkel ausbaldowerten pharmazeutischen Dienstleistungen geheimzuhalten versucht, angeblich damit sie von der GKV nicht zerfleddert werden – es schützt nicht davor, dass alle Welt schon ihre eigenen Vorstellungen diskutiert, was zum Teufel solche Dienstleistungen denn sein mögen und was man darunter verstehen möchte. Und nicht selten fällt da z. B. unseren Gesundheitspolitikern das Schlagwort des Medikationsmanagements ein. Der CDU-Politiker Michael Hennrich allerdings bringt gerade dieses Medikationsmanagement nicht unbedingt mit einer pharmazeutischen Dienstleistung zusammen – in einer vom Pharmagroßhändler Gehe ausgerichteten Diskussionsrunde fragt er sich, ob das nicht eher eine Künstliche Intelligenz übernehmen könnte. Doch davon hält die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Kordula Schulz-Asche, gar nichts. Gerade das Medikationsmanagement sei eine persönliche Beratungsleistung mit hohem Aufwand, sagt sie. Und überhaupt möchte sie mehr die heilberufliche Kompetenz des Apothekers stärken. Sie kann sich z. B. die Follow-up-Beratung der Patienten, also auch Patientenschulungen vorstellen. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, kann sich vorstellen, dass sich die Apothekers auf diesen Gebieten mehr engagieren, sie möchte auch den Honorartopf dafür aufstocken. Mein liebes Tagebuch, an solchen Aussagen merkt man, dass die Politik durchaus offen ist für mehr honorierte pharmazeutische Kompetenz. Umso unverständlicher, dass sich die ABDA da nicht öffnet, die pharmazeutischen Dienstleistungen darstellt und die Diskussion dazu aufgreift. Es ist und bleibt diese typische ABDA-Bunkermentalität – Transparenz und Offenheit sieht anders aus, ganz anders!

30. Oktober 2020

Der Bundestag hat am Abend des 29. Oktobers 2020 das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verabschiedet. Über anderthalb Jahre zogen sich die harten, frustrierenden und zum Teil ätzenden Diskussionen zu diesem Gesetz hin. Kristallisationskeim war das EuGH-Urteil vom Oktober 2016, das einen ungleichen Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken und Arzneimittelversendern aus dem EU-Ausland etablierte – da musste sich etwas tun. Die beste Lösung, nämlich ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, überzeugte den Bundesgesundheitsminister nicht – obwohl viele Juristen einem Rx-Versandverbot große Chancen eingeräumt hatten. Mein liebes Tagebuch, es war streckenweise zum Heulen, wie dieser Weg im Lauf der Diskussion manchmal schon in greifbare Nähe gerückt war, aber dann doch in der politischen Debatte als Sackgasse bezeichnet wurde. Hinzukamen der Zeitgeist, der die Zukunft im Versand sieht, und eine ABDA, die nach unserem Geschmack zu rasch vor den „Angeboten“ des Gesundheitsministers einknickte, der zwischenzeitlich damit gedroht hatte: Entweder kommt das Gesetz so, wie ich es will oder es kommt gar nicht. Jetzt haben wir also ein VOASG, das eine Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur im GKV-Bereich bringen will und uns die Möglichkeit für honorierte pharmazeutischen Dienstleistungen in Aussicht stellt. Unsere ABDA begrüßte das verabschiedete VOASG grundsätzlich, wie sie mitteilt. Der ABDA-Präsident meinte, Apotheken könnten nun mit mehr Zuversicht als bisher nach vorne schauen. Ups, mein liebes Tagebuch, Zuversicht? Welche Zuversicht? Wenn wir jetzt nach vorne schauen, dann sehen wir schon die dunklen Wolken am europolitischen Himmel, die sich da zusammenbrauen. Denn bereits in der Schlussdebatte des Bundestags machten Gesundheitspolitiker*innen deutlich, dass das VOASG nur einen „einstweiligen Schlussstrich“ unter die seit vier Jahren geführten Diskussionen rund um das Versandhandelsverbot und die Gleichpreisigkeit setzen wird. Im Klartext: Es wird nicht allzu lange dauern und das VOASG landet wieder vor dem EuGH. Der Verband der Europäischen Versandapotheken hält das im VOASG enthaltene Bonusverbot für „eindeutig europarechtswidrig“, man sei bereit zu klagen. Auch einige Mitgliedsorganisationen der ABDA sehen das VOASG durchaus kritisch. Klaus Michels, Chef des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, geht davon aus, dass über kurz oder lang die Preisbindung für Rx-Arzneimittel ganz wegfallen wird. Mein liebes Tagebuch, die juristischen Auseinandersetzungen werden weitergehen. Und was unsere geliebten pharmazeutischen Dienstleistungen betrifft, so fangen die Probleme jetzt erst richtig an: Der GKV-Spitzenverband hält davon nämlich wenig bis nichts. Die ABDA wird mit Engelszungen für ihre noch geheimen Dienstleistungen bei den Krankenkassen werben und – die Honorare dafür aushandeln müssen. Angesichts eines bescheidenen Honorartöpfchens, das viel zu wenig Euro für unsere potenziellen Leistungen enthält – was soll da dabei herumkommen? Fazit: Das VOASG, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, bringt uns eine nur kurze Verschnaufpause – und schon bald werden wir uns wieder Klagen und Prozesse gegenübersehen, an deren Ende vermutlich das Ende der Gleichpreisigkeit, ein paar kleine unzureichend honorierte Dienstleistungen und immer noch lange keine Erhöhung unseres Apothekerhonorars stehen wird. Denn darum kümmerte sich unsere Berufsvertretung schon lange nicht mehr.

 

Die Streitereien um eine mögliche Abgabe von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in Apotheken ist, gelinde gesagt, ein Tohuwabohu sondergleichen. Es geht dabei nicht um solche Tests, die aufgrund von Bestimmungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung nicht an Laien abgegeben werden dürfen. Solche Tests dürfen auch nicht in Apotheken verkauft werden. Nun gibt es aber Probeentnahmekits für Laien, die nach Entnahme und Auftragung der Probe an Labore eingeschickt werden. Solche Tests werden bereits in Drogerien, im Versandhandel verkauft. Selbst das Bundesgesundheitsministerium sagt, dass solche Testkits „nicht grundsätzlich § 3 Absatz 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung“ unterliegen und verweist auf die Landesebene, die das überprüft. Und da fängt das Durcheinander an: Das dafür zuständige Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist der Meinung, dass sowohl die Schnelltests als auch die Probeentnahmekits nicht an Laien abgegeben werden dürfen. Was wiederum den Hessischen Apothekerverband dazu bewegt, eine Warnung an seine Mitglieder auszusprechen, vom Verkauf der Testkits abzusehen. Mein liebes Tagebuch, in anderen Bundesländern kann das wieder anders sein. Das sind die Momente, wo man sich einen Zentralismus wünscht. Das Internet jedenfalls schert sich um die Ländergrenzen nicht, Bundesbürger aller Bundesländer können sich ihre Testkits im Netz bestellen.

 


So richtig befriedigende Lösungen für Apotheken, die von der AvP-Insolvenz betroffen sind, gibt es immer noch nicht. Im Gegenteil, viele dieser Apotheker*innen fühlen sich vom Staat im Stich gelassen. Apothekerin Beatrice Guttenberger hat von der Untätigkeit in Politik und ABDA die Nase voll. Selbst ist die Frau: Sie gründete die neue Organisation „Verbund Starke Apotheken“, die den Kolleginnen und Kollegen zur Seite stehen will. Ein Brandbrief an die Bundeskanzlerin, an einige Bundes- und Landesminister ist bereits unterwegs. Darin heißt es u. a.: „Wir sind enttäuscht, empört, fassungslos über Ihre Untätigkeit…“, „wir werden schändlich im Stich gelassen.“ Man wolle nichts geschenkt, schreibt sie weiter, „das mindeste, was wir aktuell erwarten, ist die Ausschüttung der zugesicherten Quote aus der AvP-Insolvenzmasse in Form eines Fonds“. Mein liebes Tagebuch, gut so, das zeigt die Not vieler Apothekerinnen und Apotheker, die zum Teil selbst auf eine Insolvenz zusteuern. Hoffen wir, dass die Politik sich bewegt.

Und während dieser Brief unterwegs ist, kommen Hiobsbotschaften von den Banken: Die von der Politik in Aussicht gestellten KfW-Kredite scheiterten zum Teil an formalen Hürden. Mein liebes Tagebuch, unglaublich, um das zu verstehen, müsste man gelernter Bankkaufmann sein. Andererseits, so hört man, sollen bereits etwas 250 Apotheken solche KfW-Kredite erhalten haben. Auch hier ein unsägliches Durcheinander und das in größter Not.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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10 Kommentare

Aufwachen

von Reinhard Rodiger am 01.11.2020 um 20:07 Uhr

Auch, wenn es nervt.In UK wurde eine Studie zum Überleben der Apotheken gemacht .Von Ernst&Young. Danach werden bis zu 85 % der Apotheken bis 2024 defizitär sein.Die zusätzlichen Dienstleistungen sind finanziell nicht tragfähig, besonders nicht für die, die sie forciert haben.Dabei ist die Lage vergleichbar.Hier wie dort kosten die Apotheken nicht einmal 2,5%.Trotzdem werden sie einer dauernden Finanzdrainage unterzogen.Bei gleichzeitigem Aufruf zu Mehrtun.
Es ist der ernstzunehmende Appell einer Unternehmensbeatergesellschaft , den erwartbaren Ausverkauf wenigstens zu erkennen.Erstmals Pro Apotheke.
Quelle:
https://www.p3pharmacy.co.uk/picture-demands-change

"Wir "hingegen bereiten uns mit Elan auf den gleichen Weg vor, in Kürze mehrheitlich defizitär zu werden.
Ohne Achtung und Anerkennung heutiger Leistungen führt das Hochhalten auch in anderen Ländern defizitärer Leistungen ins wirtschaftliche Abseits.

Verkürzt: Wir werden mit Zustimmung unserer Standesvertretung und der nachfolgenden wissentlich zur Schlachtbank geführt.

Aufwachen,auch,wenn es nervt.

UNTERSTÜTZUNG FÜR FRAU GUTTENBERGER!

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Wette machen?

von Bernd Jas am 01.11.2020 um 13:55 Uhr

Lieber Herr Ditzel,

da haben Sie aber ein so richtiges Knötterthema bei Seite gelassen, worauf wir uns einstellen sollten.

Wetten dass das Thema Nr.1 nächste Woche in der Apotheke die Dokumentationspflicht der Dosierungsangabe auf unseren Mustern 16(.923458´te Version) sein wird?!

Wir durften ja schon ein paar Tage üben, da die Software schon bereitgestellt war.
Ich hoffe schwer dass unser Stapelscanner schnell, schnell, schnell dazu lernt, denn die letzten Tage mit der für die Rezeptkontrolle zugebrachten Zeit waren schier horrorartig.
Die falsch positiven Ergebnisse sind gut mit denen der PCR-Test vergleichbar. Jede menge Rezepte umsonst in der Quarantäne.
Ich möchte die Gesichter in den Praxen sehen, wenn wir die Stapel an fehlerhaften Rezepte gesammelt am Freitag zur Korrektur zurück bringen. Hmmph ....

Dabei hab ich unseren Stapelscanner immer über alle Wolken hinaus gelobt, als eine wirklich gelungene digitale Errungenschaft und eine echte Hilfe; bis unser Verband kam.
Nicht dass alles nun mehr wieder noch komplexer und risikobehafteter wird, nein, .... unsere Kompetenz geht auch noch gleich mit flöten. Stichwort Ersetzbarkeit durch KI.

So, erstmal genug geknöttert, wobei ich noch nicht mal an das Thema AvP denken will.

ÜNTERSTÜTZUNG FÜR FRAU GUTTENBERG !

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Eigentum an den Rezepturkunden

von Josef Giesing am 01.11.2020 um 11:58 Uhr


Man kann sich mit Verrückten und Ingenieuren unterhalten, keinesfalls mit Buchhaltern, denn deren Denkweise ist gänzlich unverständlich.

Die Apotheken können handelsrechtlich gesehen, keine Forderung anmelden, weil Sie keine Ausfall-Forderung gegenüber der AVP Deutschland GmbH haben.
Keine Buchung ohne Beleg. Der Abrechnungszettel der AVP für die Augustrezepte wurde zwar erstellt, ist aber keine Rechnungsurkunde im Sinne des Handelsrecht und/oder
Umsatzsteuerrechts.

Zur Tabelle müssen die Apotheker einen Euro als Erinnerungswert für die Rückgabe der Rezepturkunden anmelden.

Mit einer Forderungsanmeldung in Höhe des nicht bezahlten Betrages erklärt der geschädigte Apotheken-Unternehmer gegenüber dem Insolvenzverwalter (=Amtstreuhänder), dass
eine nicht vertraglich vorliegende Forderungsabtretung gegenüber der AVP Deutschland GmbH vorgelegen hat.
Das wäre also ziemlich dumm.

Tipp: Bitten Sie den Grafen Kanitz um ein Interview. Er ist Jurist, kann aber buchen. Er hat ein Buch geschrieben: Bilanzkunde für Juristen.
Das Buch beginnt mit dem ersten Satz dieser Mail und tun Sie was, für Ihre Leser/Apotheken!!!!!!!!!!!!!!!!!!




Handlungsempfehlungen für die von der Insolvenz eines Abrechnungszentrums betroffene Apotheken:

1.
Das Eigentum an den Rezepten, also das Eigentum an dem Papier, liegt bei den Apotheken.

Dieses Faktum kann man leicht an folgendem Fall-Beispiel erkennen:

Fall Lehmann, Abstellung eines Porsche 911 bei einem Kfz-Händler:
Herr Lehmann fährt mit seinem Porsche 911 zu einer Kfz-Werkstatt. Er will einen Ölwechsel vornehmen lassen. Es kommt zu einem Vertragsverhältnis. Drei Tage später meldet die Kfz-Werkstatt Insolvenz an. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt. Im Beschluss steht ein Vollstreckungsverbot für das bewegliche Eigentum der Kfz-Werkstatt. Der Insolvenzrichter hat das so beschlossen. Es ist nachvollziehbar, dass bestehendes Eigentum der Kfz-Werkstatt nicht einfach abhandenkommt. Herr Lehmann will jedoch seinen Porsche abholen. Die Geschäftsführung ist nicht zu sprechen. Der vorläufige Insolvenzverwalter lässt schriftlich mitteilen, dass er den Porsche 911 zu Recht verkaufen könne, damit das Geld und das Geld von den anderen Kunden aus den Erlösen anderer Autos gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt wird. Das sei schließlich Sinn des deutschen Insolvenzrechts. Außerdem steht der besagte Porsche 911 in Berlin bei einer anderen vertraglich gebundenen Kfz-Werkstatt, deren Namen der Insolvenzverwalter aus Datenschutzgründen nicht nennen dürfe. Er hätte schließlich keinen Besitz mehr an dem Porsche, außerdem müsse er sich gesetzeskonform zunächst einen Überblick über die Vermögensverhältnisse und Besitzverhältnisse der Kfz-Werkstatt verschaffen. Er bittet insofern um Verständnis und um Geduld. Später wird Herr Lehmann zusätzlich mit Schadensersatzklagenandrohung wegen Belästigung konfrontiert.

Herr Lehmann geht zum Gericht und gewinnt.

Kleiner Tipp:

Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2020 für die betroffenen Apotheke darf der Abrechnungszettel des Rechenzentrums nicht gebucht werde.

Grund: Der Abrechnungszettel ist keine Rechnung!


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Scham

von Reinhard Rodiger am 01.11.2020 um 11:57 Uhr

Das Hauptproblem wäre gelöst, wenn diese ABDA vor Scham in den Boden versinken würde.Dieses -in Tateinheit mit der Politik- Hängenlassen der AVP-Geschädigten beschädigt unwiederbringlich die Glaubwürdigkeit.Peinlicher und missachtender geht es nicht. Das kann ich nicht einfach durchgehen lassen.Besonders traurig ist, dass nicht einmal die designierte Nachfolgerin etwas stilveränderndes sagt.Nix, wie bei allem wichtigen.

Vielleicht wurden ja die Kapazitäten dadurch zu stark gebunden, die Dienstleistungskatze im Sack zu behalten.Wollte sie sich wegen Flachheit oder fehlender wirtschaftlicher Machbarkeit schamvoll zurückhalten?

Hat etwa der Hinweis auf künstliche Intelligenz die diesbezüglichen Tätigkeiten so beschleunigt, dass der Anstand so vernachlässigt werden musste? Tatsache ist, dass diese Technik bereits Eingang in die Rezeptüberprüfung gefunden hat.Nur wird nicht offen debattiert über Grenzen und Risiken und die Initiativen Dritter.

Nicht zuletzt, ist es vielleicht das Entsetzen über die Erkenntnis, dass der Begriff der "Vergütung" nicht erlaubt, die Auswirkung von Retax zu verstehen.Nämlich die Nichtbezahlung der Ware.Vergütung ist das Honorar für eine Dienstleistung.Schön wäre, es ginge nur darum.Jedenfalls wirkt es so,als ob nur "das bisschen Vergütung" sich auch politisch festgesetzt hat.Schade, wär auch zum schämen gut.

Aber all das wird zukünftig besser, weil ja die gleichen Leute weitermachen.Sie haben gelernt?


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Tagebuch: Abschnitt RXVV

von Heiko Barz am 01.11.2020 um 11:26 Uhr

Kann mir denn irgendjemand schlüssig erklären, was Karin Maag ( CDU ) damit meint, sie hätte ja gerne das RXVV aber es ginge europarechtlich nicht. Demnach handeln 21 EU-Staaten rechtswidrig, die das eigene RXVV, ohne sich um das EU-Recht zu kümmern, so einfach beschlossen haben. Nach wie vor sagt die EU-Komission, dass es ein originäres Anliegen eines jeden souveränen EU-Staates ist, seine eigene Gesundheitspolitik selbst festzulegen. Auch das Argument wir hätten 2004 den Versandhandel gesetzlich beschlossen, ( Ulla Schmidt und B.Bender unvergessen )und deshalb könne man nicht die Rolle rückwärts antreten, ist unsinnig, denn Polen hat uns vor Kurzem das Gegenteil bewiesen. Auch Spahn versteckt sich hinter diesem Argument, um jede Diskussion abzuwürgen. Welchen Eid hat dieser BM eigentlich vor dem Bundespräsidenten geleistet?
Wir können dieses politische Trauerspiel mal auf das Wohl des Deutschen Patienten, für den sich Herr Spahn „eidlich“ verantwortlich zu fühlen hat, herunter brechen, und stellen fest, dass die Patienten die eigentlichen Verlierer sind vermehrt ausgenommen wie eine Weihnachtsgans vom politisch geschützten GroßKapital. Wer beschützt hier eigentlich noch wen?
Aus der Annahme, dass unsere Politiker diese Euro-Gesetze kennen müßten schließe ich, dass alle Parteien Außer LINKE und AFD die Deutsche Basis - Apotheke sterben lassen wollen.
Was bleibt da für uns noch wählbar, wenn unsere zukünftigen „Kanzler“ Schon mit DOMO Masken vor die Kamera treten.
Das alles ist unwürdig und beleidigend allen Basis-Apotheken gegenüber, die ihre Arbeit trotz immer höher angesetzter bürokratischer Hürden seit Jahrzehnten erfolgreich zum Wohle der Deutschen Patienten leisten!
Die einzige Konsequenz, die zum Wohle des Deutschen Patienten führt, ist und bleibt das uneingeschränkte judikativ und exekutiv begleitete:
RXVV!!

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AW: Tagebuch: Abschnitt RXVV

von Dr.Diefenbach am 01.11.2020 um 12:11 Uhr

Lieber Herr Barz,ich glaube dass -mittlerweile ist der Sektor egal-die deutsche Politik immer nach dem Prinzip handelt:"WIR sind der europäische Musterschüler.Wir gehen ""vorbildlich"" voran(ua in unserem Beruf das unsägliche Securpharm-Modell,was ja ABDA-gefördert auch so ein Ding ist),Hauptsache den ANDEREN ist gedient.Dass die meisten anderen Staaten ihre nationale Souveränität nach wie vor voranstellen(-was ist daran verkehrt?-),dies sehen wir halt zum Beispiel an Versandverboten,Abkehr vom Kettensystem usw.In D geht es genau in die andere Richtung.Es ist durchaus kritisch zu hinterfragen, welche Connections da mitspielen.Bei Apothekers werden dumme Debatten wie "Porsche-Fahren" von Seiten neidischer Politiker (SPD,Brandenburg) geführt, stellvertretend für Bestrebungen, das Selbständigenwesen successive einzuschränken.Diese Tendenz gibt es allerdings europaweit.Hier sind wir dann bei den Denkprozessen, so in 2000 Jahren, schlimmstenfalls früher,den europäischen Einheitsstaat einzuführen.Da ist dann keine Diskussion mehr nötig über RxVV,Rabatte,Ketten .Das ist ja das Schlimme-Es zählen Gigakonzerne,KI-Prozesse(diese perverse Aussage aus dieser Woche,KI könnte uU in unserem Beruf ja dominant werden(so drücke ich das mal aus)),der Einzelne ist dann uninteressant.WER zB kümmert sich um die AvP Insolvenzgehenden KollegInnen.Es soll ja schon passiert sein!!Und dass wohl ein paar Polithammel mit DoMo Masken auftreten, zeigt:Der Stellenwert von uns ist NUR wichtig, wenn es um Stimmenfang ,Gewerbesteuer usw.geht.Sonst wird in kleinen Kreisen ausgehandelt, wie was umgesetzt wird.Machterhalt ganz oben .DAS ist wichtig.So auch in D.Insofern ist das Gejammer, man hätte das RXVV ganz gerne gesetzlich verankert,ABER das Europarecht.....:Eine Verhohnepiepelung unserer berechtigten Interessen.

Ganz einfach

von Karl Friedrich Müller am 01.11.2020 um 8:14 Uhr

Pharmazeutische Dienstleistungen:
1. Botengänge
2. Dj auf Rezept schreiben
3. auf die Pflicht zum Maskentragen hinweisen
4. Re-Quali-Zerti-Dings-wasauchimmer
5.Temperaturen ablesen
6.Omi trösten
7.Arzt erklären, dass es wirklich keine Impfstoffe gibt
8. Sich gegen Regresse wehren
9. Rezeptkontrolle, ob der Arzt auch alle Formalien eingehalten hat
10. in alten Wälzern nachsehen, was der Arzt denn für ein AM ausgegraben hat, dass nur noch in seiner Software existiert
11. und so weiter

Dafür haben wir ja studiert? Vielleicht hab ich das auch nur geträumt

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Ganz einfach ... nicht studieren ... Apo kann doch jeder Politiker.

von Christain Timme am 01.11.2020 um 8:50 Uhr

Unsere Politik zeigt nur "die Hemmnisse" eines derartigen Studiums auf, deutlicher kann man eine zukünftige Berufswahl nicht "befördern".

AW: Ganz einfach

von Karl Friedrich Müller am 01.11.2020 um 10:32 Uhr

Zu Punkt 4
Re-Animation ist offensichtlich keine (pharmazeutische) Dienstleistung.
Da lässt man die AvP Kollegen im Stich. Dabei wäre es sehr einfach: der Staat übernimmt die Fehlbeträge, zahlt an die Apotheken aus, die den Betrag zurück, den sie noch erhalten. Die Differenz trägt der Staat.
Ein Klacks.
BMW erhält Mrd, 2 Aktionäre erhalten 770 Mio. Die kann man selbstredend nicht verarmen lassen. Die würden das gar nicht merken. Aber kleine Leute mit öffentlichen Aufgaben über die Klinge springen lassen.
Evtl. Könnten die Abgeordneten und ihr Tross mal ein paar unnötige Reisen auf Staatskosten unterlassen. Das würde schon reichen. Ein bisschen Sticheln konnte ich mir nicht verkneifen
Die Prioritäten in diesem Staat sind falsch gesetzt. Nach wie vor.
Lufthansa TUI. Und was ist mit den Reisebüros? Künstler, Lokale, viele kleine Selbstständige.. nur Sprüche. Kein Interesse.

AW: Ganz einfach

von Thomas Kerlag am 01.11.2020 um 19:43 Uhr

Erklären, warum Valsartan und Co. verseucht sind....

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