Reaktionen auf das VOASG

Von Wermutstropfen und benachteiligten EU-Versendern

Berlin - 30.10.2020, 13:45 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: Eine vierjährige Hängepartie ist jetzt beendet. (p / Foto: ABDA)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: Eine vierjährige Hängepartie ist jetzt beendet. (p / Foto: ABDA)


EU-Versender wollen sich für eigenen Arzneimittellieferkosten-Zuschlag einsetzen

Zu Wort meldet sich auch der Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP). Dort hält man das neue Bonusverbot für „eindeutig europarechtswidrig“. Der Verband verweist darauf, dass der Marktanteil von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die bei EU-ausländischen Versandapotheken bestellt werden, trotz Boni seit Jahren nur rund 1 Prozent am gesamten Apothekenumsatz betrage. 

Olaf Heinrich, Präsident des EAMSP und CEO von DocMorris, sieht mit dem Boniverbot im Sozialrecht die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland befördert. „Das Gesetz treibt die Arzneimittelausgaben der gesetzlich versicherten Patienten direkt in die Höhe", sagt er, während für Privatpatienten weiterhin Rx-Boni möglich seien.

Auch die dauerhafte Regelung zur Vergütung des Botendienstes sieht der EAMSP kritisch, weil sie „die EU-Versender benachteiligt“. Beim Botendienst könne es sich zwar um eine sinnvolle, lokale Ergänzung handeln. Eine Grenze müsse aber dort gezogen werden, wo der Botendienst zu einem Versandhandel ohne Erlaubnis würde und somit die strengen Auflagen für den Arzneimittelversand umgangen würden. Auch sei es aus Sicht des Patienten nicht nachvollziehbar, warum er für die Zustellung per Botendienst selbst bei kleinen Bestellungen nichts bezahlen muss, für eine Lieferung des Versandhandels hingegen schon. Der EAMSP fordert daher „einen Zuschlag zu den Arzneimittellieferkosten für Versandapotheken ein, der auch die Patienten entlastet“.

EAMSP: Alle gesetzlichen Anforderungen werden bereits erfüllt

Was die ausdrückliche Erstreckung der Versandregeln im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung auf EU-Versender betrifft, so fühlt man sich beim EAMSP offensichtlich nicht angesprochen: Die Regelungen hinsichtlich der Qualität und der Wirksamkeit bei der Verpackung, dem Transport und der Auslieferung von Arzneimitteln gelten demnach bereits heute für deutsche und europäische Versandapotheken, die Arzneimittel nach Deutschland versenden, sowie für den Botendienst. „Die im EAMSP organisierten Versandapotheken haben die dafür notwendigen operativen Maßnahmen bereits seit Jahren umgesetzt und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.“

Abschließend erklärt der Verband, dass sich die europäischen Versandapotheken weiterhin für die Gewährung von Boni als mögliches Wettbewerbselement einsetzen werden und bereit seien, auch den Rechtsweg zu beschreiten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Fern jeder Realtiät

von Franz Keller am 30.10.2020 um 14:35 Uhr

und von der Basis, die ABDA
Aber wen interessiert das noch.
Ich wünsche jedem aus diesem komischen Verein, dass er mit dem angerichteten Desaster mit untergeht.

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