Wegen COVID-19

Umgang mit Infektionen und Quarantäneanordnungen in Apotheken

Remagen - 29.10.2020, 14:30 Uhr

Was ist zu tun, wenn ein Corona-Verdachtsfall im eigenen Apothekenteam auftritt? (Foto: Schelbert)

Was ist zu tun, wenn ein Corona-Verdachtsfall im eigenen Apothekenteam auftritt? (Foto: Schelbert)


RKI-Empfehlungen zum Personalmangel in der kritischen Infrastruktur

Damit sind für Apotheken die „Optionen zum Management von Kontaktpersonen beim Personal der Kritischen Infrastruktur bei Personalmangel“ maßgeblich, die das RKI Ende Juli veröffentlicht hatte. Mit den Optionen soll die Absonderung/Quarantäne von KritIS-Personal minimiert werden, um die kritische Infrastruktur möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die Handlungsoptionen sollen jedoch nur angewendet werden, wenn bei besonderem Personal der kritischen Infrastruktur ein relevanter Personalmangel (KritIS-Personalmangel) vorliegt und wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, mit der die unverzichtbare Personalbesetzung sichergestellt werden könnte. Außerdem müssen die Ausnahmeregelungen auf essenzielles und/oder hochspezialisiertes KritIS-Personal beschränkt bleiben. Als Beispiel wird an dieser Stelle explizit das pharmazeutische Personal angeführt. 
Bei den Empfehlungen für Situationen mit oder ohne Personalmangel unterscheidet das RKI drei Fallkonstellationen, je nachdem, ob das KritIS-Personal Kontakt mit einem COVID-19-Fall hatte oder selbst infiziert bzw. Symptome hat. Für diese werden dann jeweils unterschiedliche Vorgaben gemacht, die auf der Webseite des RKI in einer anschaulichen Tabelle aufbereitet sind. 

Handlungsempfehlungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat darüber hinaus Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen herausgegeben (Stand 6. April 2020). Hiernach müssen die betroffenen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Schlüsselfunktionen entsprechend der Personalplanung zu besetzen und sicherstellen, dass hierfür genügend Personal verfügbar ist. So kann z. B. Personal aus dem Ruhestand reaktiviert werden oder, sofern es betrieblich möglich ist, ein Rotationsmodell etabliert werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch gesundes Personal ausfallen kann, etwa weil erkrankte Angehörige versorgt oder wegen Schließungen von Schulen oder Kitas kurzfristig Kleinkinder und schulpflichtige Kinder betreut werden müssen (Betreuungsregelungen für Personal der Kritischen Infrastruktur!). 

Nützliche Checklisten

Eine 9-Punkte-Checkliste unterstützt Kritische Infrastrukturen dabei, das betriebliche Krisenmanagement einem Schnell-Check zu unterziehen (Stand: 27.03.2020). Hier einige Essentials aus der 9-Punkte-Checkliste:

  • Sind alle relevanten Aufgaben und konkrete Entscheidungsbefugnisse im Krisenmanagement festgelegt und konkreten Personen und deren Vertretungen zugewiesen?
  • Sind Regelungen zur internen und externen Krisenkommunikation festgelegt?
  • Sind alle Beschäftigten hinsichtlich eines verantwortungsvollen Verhaltens und Gefahren während einer Pandemie am Arbeitsplatz und auch im privaten Umfeld informiert?
  • Ist sichergestellt, dass alle Beschäftigten über die Krisenorganisation und die damit ggf. verbundenen Änderungen in der Ablauforganisation informiert sind?
  • Ist das Schlüsselpersonal für Kernprozesse identifiziert und wird Ersatzpersonal vorgehalten (z. B. Personal im Ruhestand)?
  • Gibt es einen Plan für eine kontrollierte Stilllegung des Betriebes (hier Apothekenschließung) für den Fall, dass ein grundlegender Personalmangel eintritt?

Noch detaillierter ist die Checkliste der Arbeitsgemeinschaft Notfall- und Katastrophenpharmazie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) „Pandemie Öffentliche Apotheke“



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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