Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

25.10.2020, 07:29 Uhr

Die "Grenzapotheken" laufen sich mit Hilfe des BMG fürs E-Rezept warm. Was lässt sich dagegen tun? (Foto: Alex Schelbert)

Die "Grenzapotheken" laufen sich mit Hilfe des BMG fürs E-Rezept warm. Was lässt sich dagegen tun? (Foto: Alex Schelbert)


23. Oktober 2020

Die großen Weltgeschehen wie die Corona-Pandemie und die Wahl in den USA lenken von unseren kleinen Geschehnissen der Apothekerwelt ab. Wie zum Beispiel den bevorstehenden Wahlen für unsere ABDA-Spitze. Nun ja, viel tut sich da in der Tat nicht, bisher ist’s unspektakulär. Fürs ABDA-Präsidium haben wir nach wie vor eine einzige Kandidatin (Gabriele Overwiening), die sich zur Wahl stellt, ebenso für den Chef-Posten der Bundesapothekerkammer (Thomas Benkert) und des Deutschen Apothekerverbands (Thomas Dittrich). Nur auf der Ebene der Vizevorsitzenden für die Bundesapothekerkammer dürfen wir auf einen Wahlkampf, oder sagen wir Wahlkämpfle hoffen. Hier stehen zwei Apothekerinnen bereit: Ursula Funke und Dr. Kerstin Kemmritz. DAZ.online hat mit beiden gesprochen, wie sie sich ihre Amtszeit vorstellen, wenn sie gewählt werden, wo sie Impulse setzen wollen. Den Auftakt macht Ursula Funke. Sie setzt auf die heilberufliche Komponente des  Apothekerberufs, auf mehr Digitalisierung, auf eine Novellierung der Approbationsordnung. Um junge Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit in der Offizin zu begeistern, möchte sie mehr Pharmazie und weniger Bürokratie. Und die Pharmazeutischen Dienstleistungen. Ach ja, mein liebes Tagebuch, die geheimen Dienstleistungen! Funke versteht es, dass die ABDA den Dienstleistungskatalog noch nicht öffentlich machen will, um dem GKV-Spitzenverband keine Gelegenheit zu geben, „den Katalog zu zerfleddern“. Hmm, mein liebes Tagebuch, wie albern ist das denn? Ist man bei der ABDA wirklich der Ansicht, dass den Krankenkassen keine Argumente gegen Dienstleistungen einfallen, wenn man den Katalog erst später veröffentlicht? Warum steht man bei der ABDA nicht zu den entwickelten Dienstleistungen? Wenn etwas gut ist, dann steht man dazu. Oder hat man doch noch nichts Vernünftiges im Kasten? Was Kerstin Kemmritz dazu sagt, werden wir in Kürze erfahren.

 

Die SARS-CoV-2-Antikörpertests machen die Runde und sind bereits in der Drogerie angekommen. Die Drogeriemarktkette dm verkauft beispielsweise den Cerascreen-Test für knapp 60 Euro. Der Kunde erwirbt ein Testkit zur Blutentnahme, die entnommene Probe schickt er an ein Labor, das nach spätestens 48 Stunden ein Ergebnis liefert. Allerdings lassen sich mit dieser Probe IgG-Antikörper nachweisen, die in der Regel erst 14 Tage nach Erkrankungsbeginn nachweisbar sind. Man erfährt also, ob man bereits eine Infektion durcherlebt hat. Da zu Hause nur eine Probenahme erfolgt und die Probe in einem Labor ausgewertet wird, ist der Verkauf in Drogerie (und Apotheke) rechtens.  Man kann mit dem Test allerdings keine akute Infektion nachweisen. Mein liebes Tagebuch, ob die Erkenntnis einer durchgemachten Infektion nun sinnvoll ist und ob man dafür knapp 60 Euro in die dm-Kasse geben will, muss wohl jeder selbst für sich entscheiden. DocMorris verkauft diesen Test ebenfalls. In Apotheken und einigen Versandapos wird auch der Aproof-Test verkauft für etwas über 40 Euro.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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9 Kommentare

Basis

von Reinhard Rodiger am 25.10.2020 um 13:57 Uhr

Mir fehlt immer noch die Erkenntnis, dass die noch unbekannten Dienstleistungen nur dann eine Chance haben, wenn die FinanzierungsBASIS stimmt. Sie sind niemals ein substantieller Ersatz für den laufenden Ertragsentzug.
Abgesehen von der Tatsache, dass niemand eine Katze im Sack ordentlich honorieren würde.

Selbst vom nachgeschobenen neuen Führung"Angebot" kommt nichts, was an diese überfällige Erkenntnisaufgabe erinnert.Es soll so weiter gehen. Zwischenzeitlich wird ein rundes Paket ohne Apothekenbeteiligung geschnürt.Es liegt auf der Hand, dass es viele Wege gibt, die von Kontrolle entbundene Digitalisierung zu nutzen.Das geschieht ohne jegliche konzeptionelle Begleitung.Der inzwischen Glaube an Handlungen, die anderswo als einfacher machbar suggeriert werden, wirkt milde gesagt unprofessionell.

Zum wiederholten Mal: erst die F- Basis stärken, dann Hoffnungen sattelfest fundiert unwiderstehlich machen.Stoff ist genügend da,dank der Krise, die uns noch begleiten wird.

Hier liegen Lösungen auf der Hand, die jedoch dem bequemen Kurs zuwiderlaufen.Sie stützen sich auf Diversität und Verteilung, die gerade mit voller Breitseite torpediert wird.

Kurz gesagt: das VOASG ist ein solcher Torpedo, der ins Mark trifft.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Basis bereits vorab von Avp-Langläufer getroffen ...

von Christian Timme am 25.10.2020 um 14:50 Uhr

Schöner Vergleich. Fächerschuss von Roter Oktober trifft Munitionskammer von Apotheken ...

DJ

von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 10:49 Uhr

Danke Jens?
Seit etwa einem Jahr weiß man, dass die Pflicht zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept kommt. Die Pflicht für ÄRZTE, wohlgemerkt.
Steht’s nicht drauf, haftet mal wieder der Apotheker für das Versäumnis.
Wir werden lapidar darauf aufmerksam gemacht
Da hatten also unsere Verbände 1 Jahr Zeit, um mit den Kassen zu sprechen, dass diese Bedrohung für uns nicht Realität wird.
Dann hätte die Meldung auch heißen können: es gibt die Pflicht, aber für uns keine Prüfpflicht
Aber neeeeeeeeeee, man hat wie immer gepennt, lässt uns in der Kacke sitzen. Wie für die Regierung ist das Fußvolk nur fürs Bezahlen und Schikanieren gut. Ansonsten legt man die Hände faul in den Schoß.
Jeder Furz, den Ärzte verbrechen, ist ein Risiko für uns. Die werden bezahlt und es kümmert sie nicht.
Ich reg mich schon wieder auf.
Jens agiert immer ungenierter gegen uns
Es ist allen egal, man kann sich noch Schrott und Vorurteile anhören.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: DJ

von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 14:33 Uhr

Und wenn wir schon bei der Zuarbeit/Lobbyismus von Jens für DocMorris, einer NICHT-APOTHEKE, haben, wo soll das enden, wenn die HBA und SMB-C Karten erhalten? Wer kommt dann noch? Mit der berechtigten Frage: warum die und wir nicht? Darf sich dann JEDER NICHTAPOTHEKER als Heilberufler sehen und AM verkaufen? Amazon oder was sonst noch?
Das ist der Irrsinn!
Wie können Spahn und ABDA zur Rechenschaft gezogen werden?

AW: DJ

von Felix Maertin am 25.10.2020 um 19:19 Uhr

Kleiner Hinweis:
Die Apotheker (DAV) hat sich den Mist mit der Dosierung gewünscht. Wie immer: gut gedacht, an der Realität gescheitert.
Ein Kollege aus dem Karlsruher Raum hatte eine super Idee: fehlt die Dosierung, ergänzt der Apotheker diese und rechnet eine Sondergebühr gegenüber den Krankenkassen ab. Mal sehen, wie lang es da noch Probleme mit gäbe...

AW: DJ

von Heiko Barz am 26.10.2020 um 19:57 Uhr

@K.F:Müller
Einfache Antwort, Spahn ist unangreifbar wegen seiner Immunität als Abgeordneter und BM. Ich kenne zwar die Statuten der ABDA nicht, aber sicher gibt es dort auch „Versicherungen“ gegen die Folgen ihrer Inkompetenz.

Sprossungen oder Salz ?

von Ulrich Ströh am 25.10.2020 um 8:57 Uhr

Die bevorstehenden Wahlen zur ABDA-Spitze erinnern an Sprossungen oder Hausberufungen.

Wahlen mit mehreren Kandidaten sind das Salz in der Suppe in der Demokratie.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Endlich da ... das VernichtungsOrtsApothekenSicherungsGesetz ...

von Christain Timme am 25.10.2020 um 8:44 Uhr

Es werde Licht: Die über Jahre anhaltende gute Zusammenarbeit zwischen der Standesunvertretung der Apothekers und dem Bundesgesundheitsministerium "trägt endlich Früchte". Unser Noch-Präsident darf sich "nach vollbrachter Tateinheit" in den "wohlverdienten Unruhezustand" entfernen und sein Werk aus der HV-Perspektive "genießen".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Eröffnung

von Dieter Vogel am 25.10.2020 um 8:03 Uhr

Guten Morgen Frau Peter

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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