Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz

ABDA: Apotheken sollen auf Corona testen dürfen

Berlin - 16.10.2020, 15:15 Uhr

Dürfen Apotheken Corona-Schnelltests abgeben oder nicht? Die ABDA fordert Rechtssicherheit – und geht sogar noch weiter. (Foto: picture alliance | Sebastian Willnow)

Dürfen Apotheken Corona-Schnelltests abgeben oder nicht? Die ABDA fordert Rechtssicherheit – und geht sogar noch weiter. (Foto: picture alliance | Sebastian Willnow)


Abgabeerleichterungen müssen bleiben!

Darüber hinaus dringt die ABDA darauf, die Abgabeerleichterungen bei Arzneimitteln für Apotheken über den 31. März 2021 hinaus beizubehalten. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die zum Beispiel beim Auftreten von Lieferengpässen nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt den Aut-simile-Austausch in den Apotheken gestattet, tritt nach aktuellem Stand spätestens zu diesem Datum außer Kraft.

Damit die Verordnung in die Verlängerung gehen kann, muss die gesetzliche Basis im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffen wurde, verstetigt werden. Sie zählt bisher jedoch nicht zu den ausgewählten Regelungen, für die dies vorgesehen ist. „Wir halten den Kreis der Vorschriften, die nach § 36 Absatz 7-9 IfSG verstetigt werden sollen, für zu eng und regen eine Erweiterung des Katalogs an“, so die ABDA. „Aus unserer Sicht ist es insbesondere erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage in § 5 Absatz 4 Nummer 4 und 7 IfSG ebenfalls für den Zeitraum über den 31. März 2021 hinaus zu verstetigen.“

Auch flexible Ausbildung beibehalten

Auf der Grundlage dieses Passus wird das Bundesministerium nach Angaben der ABDA ermächtigt, „im Wege der Rechtsverordnung Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren versorgungsrelevanten Gütern zu treffen“. Zudem gestattet es § 5 Absatz 1 Nummer 7 IfSG dem BMG, per Rechtsverordnung die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in Abweichung von bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu sichern. „Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlagen ist insbesondere die SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung erlassen worden, die es den Apotheken erlaubt, auch unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf einem gleichbleibend hohen Niveau aufrechtzuerhalten. Diese Möglichkeiten haben sich in der Praxis bewährt und werden aller Voraussicht nach auch nach dem 31. März 2021 benötigt werden.“ Zudem sollen nach dem Willen der Standesvertretung die Vorschriften beibehalten werden, die eine Flexibilisierung des Pharmaziestudiums und der PTA-Ausbildung vorsehen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Widerspruch

von Reinhard Rodiger am 17.10.2020 um 14:42 Uhr

Es ist schwer zu verstehen,dass plötzlich die Flächendeckung für die ABDA eine Rolle spielt, die sie doch bemüht ist, sie seit Jahren abzuschaffenAusdünnung des Netzes durch kostenintensive Tätigkeiten ist doch das Ziel..Etwas sehr widersprüchlich.Vor allem vor dem anderenorts benannten Apothekenvernichtungsgesetz.
Dazu gehört natürlich, erst ein Thema tot zu machen, andere kommen lassen und dann leise etwas wünschen.Was sowohl beim Impfen als auch beim Testen fehlt, ist ein Konzept mit nachvollziehbarer Zielsetzung, machbarer Finanzierbarkeit und definierter Reichweite. Dazu muss man wissen, wie der Rahmen gesetzt wird.Den Inhalt muss man liefern und den Rahmen anpassen oder es sein lassen. Vorher bitte.
Dann entsteht ein Bild dessen, was wir tun können.Die Katze im Sack kauft die Politik halt auch nicht und Chancen und Kosten müssen vorher plausibel gemacht werden.Was das Testen angeht, so ist zu erwarten, dass die Kosten vor Ort so hoch sein können, dass es sich nicht mehr lohnt.Das sollte vorher geprüft werden.Sonst wird Werbung gemacht und es kann nicht geliefert werden. Wie beim Impfen.

Flächendeckung bedeutet Einbeziehung nicht renditenträchtiger Niedrigfrequenzlagen.. Dazu ist nichts zu hören. Diese Widersprüche sind aufzulösen.

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Hurra!! Jetzt DÜRFEN wir auch testen.

von Heiko Barz am 16.10.2020 um 19:38 Uhr

Mein Gott, hat das lange gedauert. Impfen sollen wir, aber einen leichten Test traute man uns nicht zu. Ich glaube, bei vielen „Verantwortlichen“ hat das Virus längst Im zentralen Nervensystem zugeschlagen, nur Diejenigen haben davon nichts mitbekommen. Die Testquote wäre um mehrere 1000% höher. ( 1000% Ich weiß, ich weiß, es gehen nur 100% )

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