Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.10.2020, 07:29 Uhr

Diese Woche gibt's bitterernste Themen: AvP-Insolvenz – und wo bleiben die Hilfen? Und: Die Corona-Zahlen steigen. (Foto. Alex Schelbert)

Diese Woche gibt's bitterernste Themen: AvP-Insolvenz – und wo bleiben die Hilfen? Und: Die Corona-Zahlen steigen. (Foto. Alex Schelbert)


Die AvP-Insolvenz beschäftigt uns auch in dieser Woche. Sie schürt Existenzängste bei vielen Apotheken, einige stehen vor dem Ruin. Bangen, Verzweiflung und nur wenig Hoffnung. Daher die dringende Bitte an die Politik: Diese Apotheken brauchen finanzielle Hilfen, einen Rettungsschirm. Und wir brauchen eine Diskussion: Geht die Rezeptabrechnung auch einfacher? Außerdem in dieser Woche: Botendienstvergütung bleibt bei 2,50 Euro. Bald Retax bei fehlender Dosierung auf dem Rezept? Gibt’s bald doch noch ein „Wahlkämpfle“ um ABDA-Pöstchen? Und nicht vergessen: AHA+L, Masken auf! 

28. September 2020

Die AvP-Insolvenz quält uns auch in dieser Woche. Viele der betroffenen Apothekeninhaberinnen und -inhaber leben zwischen Bangen, Hoffnung und Verzweiflung. Und mit ihnen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Existenzängste machen sich breit. Und der Niedergang der AvP geht weiter: Mittlerweile hat die AvP Dienstleistung GmbH Insolvenzantrag gestellt und auch die Muttergesellschaft AvP Service AG hat Insolvenz angemeldet. Außerdem, so hört man, soll AvP-Vorstand Mathias Wettstein am vergangenen Freitag vom Aufsichtsrat entmachtet worden sein. Warum dauerte dies so lange? Mein liebes Tagebuch, was sich hier abspielt, lässt sich für uns Apothekers kaum noch nachvollziehen. Erste Schätzungen gehen bereits davon aus, dass dieses AvP-Desaster auf Jahressicht zu ebenso vielen Apothekenschließungen führen wird wie alle anderen Probleme der Apotheke zusammen. Und ob da kurzfristige Liquiditätshilfen als Gegenmaßnahme ausreichen, ist mehr als fraglich. DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn beschreibt das Szenario eindrucksvoll. Mein liebes Tagebuch, ich kann die Lektüre seines Kommentars unbedingt empfehlen, vor allem seine Gedanken unter der Überschrift „Fehler im System“: „Für viele Betroffene könnten das zu viele Belastungen auf einmal sein“, so seine Analyse. Und er zeigt auf, dass es hierbei nicht um ein „normales“ unternehmerisches Risiko geht, sondern um eine Notwendigkeit, die sich aus den Abrechnungsmodalitäten ergibt, die Politik und Krankenkassen vorgeben. Denn Politik und Kassen fordern, dass die Abrechnungsdaten in Form und Inhalt so aufbereitet werden, dass dies nur mit aufwendiger Technik möglich ist. Und das kostet und birgt Risiken, wie wir gerade erleben. Müller-Bohn: „Apotheken können daher die Bezahlung, die ihnen für ihre Leistungen zusteht, faktisch nur mithilfe spezialisierter Abrechner erhalten. Sie müssen für technische Finessen zahlen, die dem staatlich geregelten System an anderer Stelle Einsparungen ermöglichen.“ Mein liebes Tagebuch, ja, auch wenn dieses System jahrelang funktioniert hat, tritt jetzt, wo ein faule Stelle deutlich wird, die Ungerechtigkeit zu Tage, die in diesem System steckt: „Apotheken müssen Maßnahmen bezahlen, von denen sie selbst keinen Nutzen haben“, bringt es Müller-Bohn auf den Punkt. Und deshalb, mein liebes Tagebuch, heißt jetzt laut und eindringlich die Bitte und Forderung an die Politik: Die betroffenen Apotheken brauchen sofort eine solide, langfristige Finanzierung für die ausstehenden Beträge! Und parallel dazu muss eine Diskussion in Gang kommen, wie wir dieses System der Rezeptabrechnung umbauen, und zwar so, dass Apotheken nicht mehr unter Insolvenzen wie bei AvP leiden müssen. Die Einführung des E-Rezepts und die Frage, wie danach abgerechnet wird, ist doch der geeignete Start für diese Diskussion! Wie wäre es z. B., wenn wir Möglichkeiten der Direktabrechnung diskutieren? Der Verband innovativer Apotheken (via) weist z. B. daraufhin, dass in Dänemark der Datensatz des abgegebenen Arzneimittels bei der Rezeptbelieferung direkt an die Krankenkasse gesendet wird – das Geld wird tagesaktuell der Apotheke überwiesen. Mein liebes Tagebuch, das sollte doch auch in Deutschland möglich sein.

29. September 2020

Die Apotheken in Nordrhein-Westfalen sind in besonderem Maß von der AvP-Insolvenz betroffen. Nach einer ersten Schätzung des Apothekerverbands Nordrhein sind etwa fünf  Prozent der aktuell 3.985 Apotheken in Nordrhein-Westfalen so stark betroffen, dass kurzfristige Schließungen drohen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Apothekerverband Nordrhein mit anderen Apothekerverbänden abgestimmt und den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos aufgefordert, noch nicht abgerechnete Rezepte den betroffenen Apotheken umgehend zur Verfügung zu stellen. Mein liebes Tagebuch, die Initiative der Verbände brachte die Erkenntnis, dass einigen Apotheken, abhängig von den geschlossenen AvP-Verträgen, möglicherweise ein Aussonderungsrecht hinsichtlich der unbearbeiteten Rezepte zustehen dürfte. Damit würde die Forderung des von der Aussonderung betroffenen Rezeptwerts dem jeweiligen Apothekeninhaber zustehen und die Forderung von vornherein nicht in die Insolvenzmasse von AvP fallen. Mein liebes Tagebuch, für manche Apotheken ein kleiner Hoffnungsschimmer. Aber der Apothekerverband besteht zurecht darauf, „dass allen Apotheken ein Aussonderungsrecht hinsichtlich der Rezepte zusteht, die sich noch unbearbeitet bei der AvP befinden“. Also, nicht locker lassen, weiter kämpfen! 

Zu diesem Kampf gehört auch, an die Finanzverwaltungen heranzutreten und finanzielle Entlastungen geltend zu machen. Stichwort: Umsatzsteuervoranmeldung, fällig am 10. Oktober. Auch hier ein kleiner Lichtblick: Immerhin hat AvP die jeweiligen Unterlagen für den Abrechnungszeitraum August 2020 zahlreichen Apotheken im Portal „meinAvP“ zur Verfügung gestellt. Mein liebes Tagebuch, immerhin. Aber Auszahlungen sind mit der Bereitstellung dieser Gutschriften natürlich nicht verbunden.

 

Diese Forderung ist mehr als berechtigt: Den von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken muss mit einem staatlichen Rettungsschirm geholfen werden: ein Sonderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die betroffenen Betriebe! Das forderte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas auf dem ApothekenRechtTag. Und die Kammer Nordrhein hat diese  Forderung aufgegriffen. Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann ist überzeugt: Nur mit zinsfreien Überbrückungskrediten der KfW und pünktlichen und vollständigen Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für September könnten Versorgungslücken vermieden und betroffene Apotheken nachhaltig unterstützt werden. Auch Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Kooperationsapotheken, schließt sich dieser Forderung an. Für ihn ist klar: Ausfallrisiken durch Abrechnungsunternehmen auf die Einzelapotheke abzuwälzen, sei zukünftig ein nicht mehr tragbarer Zustand. Hartmann: „Für solche Katastrophen und hohe Investments sind wir nicht ausgestattet.“ Mein liebes Tagebuch, wie wahr! Also, das muss schleunigst passieren: zum einen ein zinsloser Kredit der KfW, zu andern eine Taskforce, die Vorschläge erarbeitet, wie das Abrechnungssystem im Zeitalter der digitalen Transformation rasch und sicher umgebaut werden kann.

30. September 2020

Na, das kann heiter werden, mein liebes Tagebuch: Ab November muss der Verordner die Dosierung des verschriebenen Fertigarzneimittels auf dem Rezept angeben, z. B. 3 x täglich 1 Tabl. nach dem Essen. Im Prinzip eine vernünftige Sache, wenn da nicht der gesamte bürokratische, digitale und organisatorische Kladderadatsch wären. Schaffen es unsere lieben Dokters bis November, ihre Software so zu pflegen, dass die Dosierung immer mit aufs Rezept gedruckt wird? Wie sieht es mit den Ausnahmen aus? Auf die ausgedruckte Dosierung kann verzichtet werden, wenn dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegen. Aber dann muss der Verordnende dies auf dem Rezept vermerkt haben. Ausnahmen gibt’s in dringenden Fällen oder wenn die verschreibende Person nicht erreichbar ist – dann dürfen wir Apothekers die Angaben zur Dosierung nachtragen. Und in nicht dringenden Fällen dürfen wir sogar die Dosierungsanweisung ergänzen, wenn sie uns zweifelsfrei bekannt sind. Und klar, was wäre die wunderschöne Bürokratie ohne Sanktionen: Wenn die Dosierung fehlt, droht Retax! Mein liebes Tagebuch, da wünscht man sich doch wirklich E-Rezepte, die der Verordnende nur erstellen und versenden kann, wenn alle Kriterien und Vorschriften erfüllt sind. 

 

Sozusagen in letzter Minute ist unsere Botendienstvergütung verlängert worden, allerdings hat sie Federn lassen müssen: Ab 1. Oktober gibt es nur noch 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer, wenn wir Apothekers unseren lieben Kundinnen und Kunden in Pandemiezeiten die Arzneimittel per Boten zustellen. Die ABDA hatte zwar in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass 5 Euro plus Umsatzsteuer die sachgerechtere Vergütung wäre – doch durchgedrungen ist sie damit nicht. Und so blieb es bei der Ankündigung: 2,50 Euro und nicht mehr. Mit der Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist dies nun in Kraft getreten. Ja, und am 31. Dezember 2020 ist auch damit Schluss. Was danach kommt, mein liebes Tagebuch, ob es weiterhin einen kleinen Zuschuss für unseren Botendienst gibt, ist ungewiss.

 

Ein klein klein bisschen Wahlkampf, sozusagen ein „Wahlkämpfle“ könnte es doch noch im Rahmen der kommenden Wahlen zu den Spitzengremien unserer Berufsvertretungen geben. Mein liebes Tagebuch, hatten wir anfangs gedacht, das Wort „Wahl“ ist in unseren derzeitigen berufspolitischen Kreisen nur eine liebevolle demokratophile Pseudoveranstaltung fürs Abnicken feststehender Einzelbewerbungen für die Posten der ABDA-, BAK- und DAV-Spitze, so gibt es auf der Vize-Ebene kleine Lichtblicke. Während sich für die ABDA-Spitze und die DAV-Spitze und deren jeweiligen Vizesitze bisher nur jeweils eine kandidierende Person zur „Wahl“ gemeldet hat, stehen für den Vizeposten bei der Bundesapothekerkammer zwei Kandidatinnen zur Verfügung: Nachdem die hessische Kammerpräsidentin Ursula Funke bereits verlauten ließ „ich kandidiere“, hat sich nun auch die Berliner Kammerpräsidentin Kerstin Kemmritz geoutet, bei den Wahlen am 26. November für das Amt der BAK-Vizepräsidentin anzutreten. Wie schön, mein liebes Tagebuch,  wir können auswählen! Nun ja, nicht wir, aber die wahlberechtigte Mitgliederversammlung. Also, sie hat die Wahl: Funke oder Kemmritz als Vize der BAK. Und vielleicht traut sich ja doch noch der eine oder die andere aus der Deckung und tritt für einen Spitzenposten bei der ABDA oder beim Deutschen Apothekerverband an!

1. Oktober 2020

In diesem Punkt geht es unseren französischen Kolleginnen und Kollegen besser als uns: Der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in unserem Nachbarland nicht erlaubt. Aber sie kämpfen gegen die massiven Werbemaßnahmen der niederländischen Versandkraken im OTC-Bereich, z. B. gegen eine große multimediale Kampagne der niederländischen Shop Apotheke, bei der dieser Versender eigene Werbebroschüren den Paketen anderer Versandunternehmen beilegt, außerdem Rabatte ab einem bestimmten Bestellwert gewährt und Suchmaschinen bezahlt, die die Sichtbarkeit der Shop Apotheke im Vergleich zu den niedergelassenen Apotheken erhöhen. Geht gar nicht, sagten die französischen Apothekerinnen und Apotheker, das ist nicht mit der Würde des Berufs vereinbar und verleitet die Patienten zu einem Fehl- oder Mehrverbrauch von Arzneimitteln. Auch kostenpflichtige Links in Suchmaschinen oder Preisvergleichsportalen sind im Nachbarland verboten. Die französischen Apothekerinnen und Apotheker zogen vor Gericht. Das Verfahren landete schließlich vor Frankreichs größtem Berufungsgericht. Und das entschied, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen. Was der EuGH in diesem Verfahren entschied, ist nicht ohne. Er stellt nämlich ausdrücklich fest, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie sie dieses erreichen. Hierbei sei ihnen ein Wertungsspielraum zuzuerkennen. Der EuGH macht deutlich, dass unter bestimmten Voraussetzungen Werbeverbote möglich seien.

Da auch die französischen Apothekers ähnlich wie wir in Deutschland damit argumentieren, dass die flächendeckende Versorgung in Gefahr sei, wenn sich der Arzneimittelvertrieb auf große Apotheken konzentriere, pocht das Europäische Gericht ebenfalls darauf, Nachweise dafür zu erbringen. Mein liebes Tagebuch, dieser Streit ist noch nicht verloren, das endgültige Urteil noch nicht gesprochen. Die französischen Apothekerinnen und Apotheker können noch den Nachweis erbringen, „dass eine solche Regelung geeignet ist, die Erreichung eines Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich ist“. Was sagt der Experte zu diesem Urteil? Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas sollte die jüngste Entscheidung des EuGH ein Appell an den Gesetzgeber sein, beim Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz nachzubessern. Denn sie zeigt: Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Wertungsspielraum, wie sie die Gesundheit ihrer Bevölkerung schützen wollen. Unsere deutsche Regierung sollte da nicht so demütig sein, meint Douglas. Mit dieser jüngsten Entscheidung in der Hand sollte man unmissverständlich klar machen: Wir fühlen uns vom EuGH bestätigt, die Ausgestaltung des deutschen Apothekenwesens selbst zu bestimmen. Mein liebes Tagebuch, so ist es, jetzt müsste unsere Bundesregierung nur noch wollen!

2. Oktober 2020

Das ist doch mal eine gute Initiative: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben sich darauf verständigt, Apotheken, die von der AvP-Insolvenz betroffen sind und zu einem anderen Rechenzentrum wechseln, für den Abrechnungsmonat September eine Abschlagszahlung mit Valutastellung zum 5. Oktober zu zahlen. Die Abschlagszahlung soll 85 Prozent der durchschnittlichen  Auszahlung betragen, die die TK für den Abrechnungsmonat August der AvP überwiesen hat, so der DAV. Mein liebes Tagebuch, was mit der TK läuft, könnte doch auch mit den übrigen Ersatzkassen laufen. Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands, lässt wissen, dass man bereits in Gesprächen mit anderen Kassen sei. Und wenn auch die AOKs hier Goodwill zeigen würden – das wär’s!  Kleiner Hoffnungsschimmer: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das Thema AvP am 7. Oktober auf seine Tagesordnung gesetzt. Es soll da einerseits um Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der AvP-Apotheken gehen, aber auch um die Frage, wie man solche Probleme für die Zukunft vermeiden kann. Vielleicht ist das der Einstieg in ein anderes Abrechnungssystem?


 

Die Zahl der Menschen, die positiv auf Corona  getestet sind, steigt wieder. Die Herbst-Winter-Saison steht bevor. Wir halten uns mehr in Innenräumen auf. Daher wurde die AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen) um ein L ergänzt: L wie Lüften.

Auf einen Impfstoff müssen wird allerdings noch warten. Immerhin: Das Paul-Ehrlich-Institut hat eine weitere klinische Prüfung der Phase 1 eines Corona-Impfstoffs in Deutschland genehmigt. Der Impfstoffkandidat ist ein Vektorimpfstoff, der vom Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) und der IDT Biologika GmbH in Dessau entwickelt wurde. Das Paul-Ehrlich-Institut erwartet, dass in Deutschland in den nächsten Monaten noch weitere klinische Prüfungen von Covid-19-Impfstoffkandidaten beginnen werden. Mein liebes Tagebuch, das sind Lichtblicke. Derzeit wird zudem noch viel über Teststrategien diskutiert: Laut einer Meldung der „Akkreditierten Labore in der Medizin“ können derzeit rund 1.264.000 PCR-Tests pro Woche ausgeführt werden. Und die Strategie der Bundesregierung heißt weiter: Testen, testen testen! Die PCR-Tests lassen sich durch SARS-CoV-2-Antigentests ergänzen, zum Beispiel für schnell erforderliche Entscheidungen vor Ort. Zwar ist die Sensitivität etwas niedriger als bei den PCR-Tests, aber die Ergebnisse sind für erste Entscheidungen ausreichend.


Apropos Antigentests und Begriffe wie Sensitivität, Spezifität, Positiv Prädiktiver Wert (PPW) und Negativ Prädiktiver Wert (NPW): Mein liebes Tagebuch, weiß Du noch, was diese Begriffe genau bedeuten? Zur Auffrischung empfehle ich das Youtube-Video von Mai Thi Nguyen-Kim auf ihrem Kanal „maiLab“. Ihr aktuelles Video „Corona im Herbst – ändern Schnelltests alles?“ kann ich nur empfehlen. Lebendig und gut verständlich erklärt.

Und wer diese promovierte Chemikerin und Wissenschaftsjournalistin einmal live erleben möchte: Sie spricht auf dem „13. Zukunftskongress öffentliche Apotheke“ des Apothekerverbands Nordrhein am 20. Februar 2021 im World Conference Center in Bonn.

Und noch was: Dr. Mai Thi Nguyen-Kim wurde am 1. Oktober 2020 mit dem Bundesverdienstkreuz (Verdienstkreuz am Bande) ausgezeichnet. Aus der Laudatio: „Mai Thi Nguyen-Kim hat zu ihrem Spezialgebiet gemacht, Wissenschaft verständlich zu vermitteln… Innovativ, auf der Höhe der Zeit und alle Medien vom Podcast über das Fernsehen bis zum Buch nutzend erklärt uns die Chemikerin und Wissenschaftsjournalistin die Welt. Dabei erreicht sie ein Millionenpublikum.“ Mein liebes Tagebuch, herzlichen Glückwunsch an Mai Thi Nguyen-Kim. Und viel Spaß beim Video!

 



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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7 Kommentare

3 X 1 Vomex oder wie wir mal wieder eine Kernkompetenz abgaben

von Bernd Jas am 04.10.2020 um 22:52 Uhr

Guten Abend Herr Ditzel,
guten Abend fehlende Knötterer,

"... ,wenn da nicht der gesamte bürokratische, digitale und organisatorische Kladderadatsch wären."
Das richtige Stichwort ist hier das "digitale".
Denn das digitale ist gut für die Versender und der bürokratische und der organisatorische Kladderadatsch ist für die öffentliche Apotheke zum abarbeiten gedacht.
Ein Sargnagel mehr für uns und ein Mon Cherie für Mock Dorris.
Und immer schön die Konzentration bei der Rezeptkontrolle halten, und nicht nachlassen, nachlassen, nachlasse.. , nachlass.., nachl.., nach..., .....

Ach ja, und die Pflicht zur Aufbringung der Telefon-Nummern war nur schon mal zum üben. Weiter so, mit Retaxen, Schaffung von Insolvenzen in den Schlüsselpositionen des Geldflusses unter Schonung der KK, rückwirkenden Änderungen der Hilfstaxe usw.

Ihr kriegt uns schon vom Markt.



» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 3 X 1 Vomex oder wie wir mal wieder eine

von Heiko Barz am 05.10.2020 um 11:19 Uhr

Zu Ihrem letzten Satz, Kollege, „Ihr kriegt uns ......
Sollte man sich dabei nicht doch überlegen, seine „Bude“ nach Frankreich zu verlegen.
Bald hat nun jedes EU-Land eine bessere pharmazeutische Zukunft zu bieten und das dort sogar mit dem „Segen“ der EU-Kommissionen.
Ich glaube auch nicht, dass Vomex alleine noch ausreicht. Bald werden die üblichen Stimmungsaufheller unsere täglichen Begleiter sein. ( Farce?)

Geht es zukünftig auch anders ?

von Ulrich Ströh am 04.10.2020 um 9:00 Uhr

Pseudoveranstaltung fürs Abnicken feststehender Einzelbewerbungen......

Trefflich formuliert, Herr Ditzel !

Die anstehenden Wahlen bei ABDA ,DAV und BAK erinnern an Wahlen östlich der Elbe.

Kein Wunder, dass es bei uns so wenig junge Bewerber auf Landesebene gibt...

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Östlich der Elbe

von Peter am 04.10.2020 um 9:49 Uhr

Sehr geehrter Herr Ströh,
die Kammerwahlen in Ihrem Bundesland
liefen doch ähnlich ab.
Im Vorwege waren doch schon alle Posten besprochen worden und die gerade neu formierte Kammerversammlung hat das ganze nahezu einstimmig abgenickt.
Also bevor sie Kritik äußern, erst mal vor der eigenen Haustür kehren.

AW: Geht es zukünftig auch anders?

von Ulrich Ströh am 04.10.2020 um 10:05 Uhr

Mach ich ja , lieber Peter,

sitze seit 40 Jahren in der Kammerverammlung von SH. Und kehre gerne.

Ansonsten war Ihre Analyse richtig .

Medienkonsum noch vor dem Sonntagsfrühstück ...

von Christian Timme am 04.10.2020 um 8:30 Uhr

Das hat man davon, wenn man erst WELT und dann DAZ.online liest ... "Und der Niedergang der AvP geht weiter:" und ich lese statt AvP ... AfD. Da helfen auch keine Pillen mehr ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 04.10.2020 um 8:06 Uhr

"Die betroffenen Apotheken brauchen sofort eine solide, langfristige Finanzierung für die ausstehenden Beträge!"

Falsch. Die Apotheken brauchen nicht noch mehr Kreditmühlsteine um den Hals, sondern einen 1:1 Ersatz vom Staat. Oder hilft der Staat mit Rettungsschirmen nur Banken, Griechen und Thomas Cook Urlaubern?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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