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29. September 2020
Die Apotheken in Nordrhein-Westfalen sind in besonderem Maß von der AvP-Insolvenz betroffen. Nach einer ersten Schätzung des Apothekerverbands Nordrhein sind etwa fünf Prozent der aktuell 3.985 Apotheken in Nordrhein-Westfalen so stark betroffen, dass kurzfristige Schließungen drohen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Apothekerverband Nordrhein mit anderen Apothekerverbänden abgestimmt und den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos aufgefordert, noch nicht abgerechnete Rezepte den betroffenen Apotheken umgehend zur Verfügung zu stellen. Mein liebes Tagebuch, die Initiative der Verbände brachte die Erkenntnis, dass einigen Apotheken, abhängig von den geschlossenen AvP-Verträgen, möglicherweise ein Aussonderungsrecht hinsichtlich der unbearbeiteten Rezepte zustehen dürfte. Damit würde die Forderung des von der Aussonderung betroffenen Rezeptwerts dem jeweiligen Apothekeninhaber zustehen und die Forderung von vornherein nicht in die Insolvenzmasse von AvP fallen. Mein liebes Tagebuch, für manche Apotheken ein kleiner Hoffnungsschimmer. Aber der Apothekerverband besteht zurecht darauf, „dass allen Apotheken ein Aussonderungsrecht hinsichtlich der Rezepte zusteht, die sich noch unbearbeitet bei der AvP befinden“. Also, nicht locker lassen, weiter kämpfen!
Zu diesem Kampf gehört auch, an die Finanzverwaltungen heranzutreten und finanzielle Entlastungen geltend zu machen. Stichwort: Umsatzsteuervoranmeldung, fällig am 10. Oktober. Auch hier ein kleiner Lichtblick: Immerhin hat AvP die jeweiligen Unterlagen für den Abrechnungszeitraum August 2020 zahlreichen Apotheken im Portal „meinAvP“ zur Verfügung gestellt. Mein liebes Tagebuch, immerhin. Aber Auszahlungen sind mit der Bereitstellung dieser Gutschriften natürlich nicht verbunden.
Diese Forderung ist mehr als berechtigt: Den von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken muss mit einem staatlichen Rettungsschirm geholfen werden: ein Sonderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die betroffenen Betriebe! Das forderte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas auf dem ApothekenRechtTag. Und die Kammer Nordrhein hat diese Forderung aufgegriffen. Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann ist überzeugt: Nur mit zinsfreien Überbrückungskrediten der KfW und pünktlichen und vollständigen Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für September könnten Versorgungslücken vermieden und betroffene Apotheken nachhaltig unterstützt werden. Auch Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Kooperationsapotheken, schließt sich dieser Forderung an. Für ihn ist klar: Ausfallrisiken durch Abrechnungsunternehmen auf die Einzelapotheke abzuwälzen, sei zukünftig ein nicht mehr tragbarer Zustand. Hartmann: „Für solche Katastrophen und hohe Investments sind wir nicht ausgestattet.“ Mein liebes Tagebuch, wie wahr! Also, das muss schleunigst passieren: zum einen ein zinsloser Kredit der KfW, zu andern eine Taskforce, die Vorschläge erarbeitet, wie das Abrechnungssystem im Zeitalter der digitalen Transformation rasch und sicher umgebaut werden kann.
7 Kommentare
3 X 1 Vomex oder wie wir mal wieder eine Kernkompetenz abgaben
von Bernd Jas am 04.10.2020 um 22:52 Uhr
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AW: 3 X 1 Vomex oder wie wir mal wieder eine
von Heiko Barz am 05.10.2020 um 11:19 Uhr
Geht es zukünftig auch anders ?
von Ulrich Ströh am 04.10.2020 um 9:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Östlich der Elbe
von Peter am 04.10.2020 um 9:49 Uhr
AW: Geht es zukünftig auch anders?
von Ulrich Ströh am 04.10.2020 um 10:05 Uhr
Medienkonsum noch vor dem Sonntagsfrühstück ...
von Christian Timme am 04.10.2020 um 8:30 Uhr
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von Anita Peter am 04.10.2020 um 8:06 Uhr
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