Unterschrift und persönlicher Kontakt

Wie geht es weiter mit den Hilfsmitteln?

Stuttgart - 02.10.2020, 11:45 Uhr

Verzichten die Krankenkassen weiterhin auf die Patienten-Unterschrift bei Hilfsmitteln? (m / Foto: james633 / stock.adobe.com)

Verzichten die Krankenkassen weiterhin auf die Patienten-Unterschrift bei Hilfsmitteln? (m / Foto: james633 / stock.adobe.com)


Um die Hilfsmittelversorgung coronabedingt möglichst kontaktarm zu bewerkstelligen, hatte der GKV-Spitzenverband empfohlen, Hilfsmittel ohne persönlichen Kontakt und Unterschrift des Patienten abzugeben. Am 1. Juli wurde diese Regelung verlängert und galt bis zum 30. September. Nun gibt es neue Empfehlungen – was gilt seit Oktober für die Hilfsmittelversorgung?

Bislang scheint die SARS-CoV-2-Pandemie nicht abzuflauen. Noch immer ist die Prämisse der Politik, die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Dazu will auch der GKV-Spitzenverband weiterhin beitragen. Bereits zu Beginn der Pandemie hatte der GKV-SV hierzu Empfehlungen veröffentlicht, um bei Hilfsmitteln und zusätzlichen Leistungen wie Reparaturen einen „reibungslosen Versorgungsprozess sicherzustellen“. Unter anderem durften Hilfsmittel ohne persönlichen Kontakt und Empfangsbestätigung des Patienten abgegeben werden. Am 1. Juli hatte der GKV-Spitzenverband seine Empfehlungen hierzu sodann bis 30. September verlängert, teilweise zumindest. Nun war Zeit, nachzujustieren: Die neu gefassten Empfehlungen gelten nun vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Kontaktreduzierung bei der Versorgung

Kontaktreduzierung bleibt auch weiterhin das oberste Gebot: „Angesichts der erforderlichen Kontaktreduzierung sollten persönliche Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern vermieden werden. Hilfsmittel können daher auch per Versand an die Versicherten abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt zum Beispiel zur Anpassung des Hilfsmittels nicht zwingend erforderlich ist“, liest man in den „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“. Auch Beratungen oder Hinweise zur Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel können laut GKV-SV weiter telefonisch, per E-Mail, per Verweis auf Videoeinweisungen oder durch digitale Medien erfolgen. Voraussetzung ist, dass dies aufgrund der Art des Hilfsmittels vertretbar ist, einschränkend verweist der GKV-SV auf„lebenserhaltende Systeme“, die unbedingt vor Ort erläutert und eingestellt werden müssten.

Allerdings sollen auch weiterhin Hilfsmittelversorgungen, bei denen die Mitwirkung des Patienten unabdingbar sind, möglich bleiben. Um zu bewerten, welche Infektions-Schutzmaßnahmen die Apotheken sodann zu treffen haben, seien die Anordnungen des Bundes, der Bundesländer und der zuständigen Behörden maßgeblich.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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