AvP-Insolvenz

Apotheker erhalten Abrechnungsunterlagen für August

Stuttgart - 01.10.2020, 10:00 Uhr

Die Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung stellt einstige AvP-Kunden derzeit vor Herausforderungen. (Foto: Eoseye / stock.adobe.com)

Die Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung stellt einstige AvP-Kunden derzeit vor Herausforderungen. (Foto: Eoseye / stock.adobe.com)


AvP stellt aktuelle Unterlagen online

Doch dies müssen die meisten der von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken jetzt nicht mehr tun. Nach Informationen von DAZ.online wurden gestern die jeweiligen Unterlagen für den Abrechnungszeitraum August 2020 zahlreichen Apotheken im Portal „meinAvP“ zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden die Kunden informiert, dass eine Hotline montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr für alle Fragen rund um ihre Abrechnungsunterlagen geschaltet ist. Auszahlungen sind mit der Bereitstellung dieser Gutschriften allerdings nicht verbunden.

AvP IT GmbH nun auch insolvent

Der vorläufige Insolvenzverwalter Hoos bestätigte auf Anfrage von DAZ.online, dass mit der AvP IT GmbH nun auch die letzte noch verbliebene Unternehmenstochter einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt hat. Hoos ist nun auch für diese Firma als vorläufiger Insolvenzverwalter verantwortlich. In der AvP IT GmbH geht es um Softwareentwicklung und -support, Datenbankmanagement sowie IT-Beschaffung. Außerdem findet hier der Support für die IT-Infrastruktur der AvP-Unternehmensgruppe statt und der technische Support für die Erstellung von Rezept- und Herstellerrabattabrechnung. Geschäftsführer dieser GmbH war bis vor kurzem Mathias Wettstein, der auch die Muttergesellschaft AvP Service AG als Vorstandsvorsitzender anführte. Wettstein hat jedoch alle seine Führungspositionen in der Unternehmensgruppe inzwischen verloren.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Insolvenzverwalter bemüht sich um Erleichterungen für AvP-Kunden

Abrechnungsunterlagen abrufbar

Abrechnungsgelder nicht Teil der Bilanz

Einblicke in die AvP-Struktur

Staatsanwaltschaft Düsseldorf

AvP-Insolvenz: Mindestens eine Person in U-Haft

Schreiben vom vorläufigen Insolvenzverwalter

AvP: Klassisches Apothekengeschäft wird eingestellt

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf laufen

AvP: Eine Person in U-Haft

2 Kommentare

Quod licet Iovi, non licet bovi

von Bernd Jas am 01.10.2020 um 21:37 Uhr

"Auszahlungen sind mit der Bereitstellung dieser Gutschriften allerdings nicht verbunden."
Doch sind sie wohl!
Wer ist hier wichtig? Wir die Ochsen, oder die Herrschaften in den Behörden?
Hätten wir diese Abrechnungen (Ausstellungsdatum 14. September. 2020!) nicht bekommen währe es fast unmöglich gewesen diese Niedertracht (ohne 3000 Kassenprüfungen) zu vollenden; wobei sie noch lange nicht vollendet ist.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ironie

von Bernd Jas am 01.10.2020 um 12:54 Uhr

Sehr treffendes Bild zum Artikel Herr Edalat, schön!
Hoffentlich verstehen es nicht nur die Betroffenen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.