Neufassung der AMVV

Ab November gehört die Dosierung auch für Fertigarzneimittel auf das Rezept

Kiel - 30.09.2020, 10:30 Uhr

Dosierung vermerkt? Ab November muss sie auch bei Fertigarzeimitteln auf dem Rezept stehen. (m / Foto: Kzenon / stock.adobe.com)

Dosierung vermerkt? Ab November muss sie auch bei Fertigarzeimitteln auf dem Rezept stehen. (m / Foto: Kzenon / stock.adobe.com)


Ab dem 1. November muss die Dosierung auch für Fertigarzneimittel auf Rezepten angegeben werden. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein warnt, dass die fehlende Angabe ein neuer Retaxgrund werden kann. Zugleich empfiehlt der Verband, schon im Oktober auf Dosierungsangaben zu achten. Denn die Ärzte sollten das diesbezügliche Softwareupdate rechtzeitig installieren, damit im November keine Probleme auftreten.

Am 1. November 2020 tritt eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in Kraft. Auf die Folgen dieser Neuregelung hat der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben hingewiesen.

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Dosierung auf Rezepten ab November 2020

Gemäß dem geänderten § 2 Abs. 1 Nr. 7 AMVV muss der Verordner künftig die Dosierung eines verordneten Fertigarzneimittels auf dem Rezept angeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan mit Angaben über das verschriebene Arzneimittel oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt und wenn die verschreibende Person dies auf der Verschreibung kenntlich gemacht hat. Die Ausnahme ist demnach nur gegeben, wenn beide Bedingungen erfüllt sind. Der Patient muss die Angaben haben und dies muss auf dem Rezept stehen.

Ausnahme bei Abgabe an den Arzt

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein empfiehlt dazu, die Abgabe an die verschreibende Person auf der Verordnung zu vermerken, obwohl dies im neu gefassten § 2 Abs. 1 Nr. 7 nicht ausdrücklich gefordert werde.

Regeln für Rezepturen

Bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden, müssen weiterhin die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung auf der Verordnung angegeben werden – es sei denn, das Arzneimittel wird an die verschreibende Person abgegeben. Dies ergibt sich aus dem neu gefassten § 2 Abs. 1 Nr. 4a AMVV.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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8 Kommentare

Dosierung für Fertigarzneimittel

von Stefanie Niebert am 04.10.2020 um 9:28 Uhr

Es wird immer verrückter und unsere Standesvertretung schläft...und dürfen wir die Dosierung wenigstens nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen??? Natürlich mit Datum und Unterschrift des Apothekers

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Dosierung auf Rezept?

von Susanne am 01.10.2020 um 11:45 Uhr

Was ist mit unterschiedlichen, schwankenden Dosierungen, z. B. Insulin.?
Zu wem seine Lasten geht es, wenn Praxen sich nicht dran halten? Zu Lasten des Patienten, denn Apotheken werden wohl kein Rezept einlösen wo die Angaben fehlt. Na Prost

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Betrug im System

von Karl Friedrich Müller am 01.10.2020 um 8:33 Uhr

Die Praxen bringen es bis heute nicht fertig, korrekt ausgestellte Rezepte auszustellen, zumindest viele. Weil die vorgeschriebene Software nicht benutzt wird oder Altlasten nicht gelöscht werden.
Ärzte, Praxen ignorieren Vorgaben so lange wie es geht.
Aber Apotheken sollen dafür Verantwortung übernehmen und bezahlen.
In Wirklichkeit ist es natürlich auch die Einstellung der KK, dass man Apotheken ungestraft betrügen kann - alle machen das mit: Politik, Gerichte und Standesvertretung.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Vorausschauend für Hollandversender

von BMP am 30.09.2020 um 12:58 Uhr

Hat sich bestimmt DM gewünscht, weil in Holland Apotheken nur Rezepte beliefern dürfen mit eben jenen Dosierungen bei Rx-Medikamenten. Nicht dass das eigene Land noch meckert ... ach gibt ja eh keine Aufsicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Illegal, alles egal...

von Thomas Eper am 30.09.2020 um 15:21 Uhr

DocMorris versendet nach Deutschland illegal, da sie nicht eine Präsenzapotheke gemäß Auflagen der "Länderliste" betreibt.

Interessiert keinen.
Die Kumpels von Spahn genießen halt so einige Privilegien.

jetzt

von Karl Friedrich Müller am 30.09.2020 um 11:26 Uhr

spinnt Ihr komplett.
Dieser Unsinn muss aufhören.
es wird, da gehe ich jede Wette ein, fast jedes Rezept ohne Dosierung sein. Noch ein Scheiß, dem wir nachlaufen sollen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Dosierung auf Rp.

von Ruth Oberacker-Rahier am 01.10.2020 um 7:44 Uhr

...der Arzt muss (!) jedem Patienten einen Medikamentenplan mitgeben...fertig !!!
...was sollen wir noch alles übernehmen????
Apotheker wehrt euch endlich mal !!!!

RETAXGRUND?

von Thomas Eper am 30.09.2020 um 10:52 Uhr

"...dass die fehlende Angabe ein neuer Retaxgrund werden kann..."

Das bedeutet, wenn der Arzt die Dosierung weglässt, bezahlt die Krankenkasse die Apotheke nicht. Wer erfindet denn solchen Schwachsinn?
Wir sollen auch noch darauf achten, dass die Arztpraxis ihre Softwareupdate durchführt.

Sagt mal Leute, geht´s noch!?

Der Arzt bezahlt meine Fehler auch nicht!
Bitte ab sofort "Verursacher-Prinzip"!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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