40 Euro oder 60 Euro

Pflegehilfsmittel – was gilt ab Oktober?

Stuttgart - 29.09.2020, 13:45 Uhr

Wie dürfen Pflegehilfsmittel ab 1. Oktober 2020 abgerechnet werden? Wieder mit 40 Euro oder gilt weiterhin die erhöhte Pflegepauschale zu 60 Euro? (m / Foto: Atstock Productions / stock.adobe.com)

Wie dürfen Pflegehilfsmittel ab 1. Oktober 2020 abgerechnet werden? Wieder mit 40 Euro oder gilt weiterhin die erhöhte Pflegepauschale zu 60 Euro? (m / Foto: Atstock Productions / stock.adobe.com)


Wie geht es eigentlich mit den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln weiter? Seit Mai dürfen Patienten diese laut der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zur erhöhten Monatspauschale von 60 Euro statt 40 Euro bekommen. Allerdings sollte die erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale vorläufig nur bis zum 30. September gelten. Wie geht es dann weiter?

Patienten, die zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben und von Familienmitgliedern, Bekannten, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werde und bei denen mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Für diese Produkte erstattet die Pflegekasse einen Betrag in Höhe von 40 Euro pro Monat. Mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung konnte vorübergehend bis zum 30. September 2020 eine erhöhte Monatspauschale von 60,00 Euro abgerechnet werden. Doch wie geht es nach dem 30. September 2020 weiter? Erhalten Patienten ab Oktober Pflegehilfsmittel wieder nur für maximal 
40 Euro, oder dürfen Apotheken weiterhin zu 60 Euro versorgen? DAZ.online hat bei der AOK Baden-Württemberg nachgefragt.

„Voraussichtlich werden die Pflegebedürftigen mindestens bis Jahresende von der erhöhten Pauschale für Pflegehilfsmittel profitieren. Das hat der Bundestag im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz bereits beschlossen“, erklärt ein Sprecher der AOK im Gespräch mit DAZ.online. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser, kurz Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), vom 16. September, wird das Problem aus Sicht der Regierungsfraktionen beschrieben:


Angesichts der derzeitigen und für die kommenden Monate erwartbaren Infektionslage sei auch in dem besonders vulnerablen Bereich der Pflege von einer anhaltenden Gefährdungslage und in der Folge von andauernden Belastungen für Leistungserbringer und Pflegebedürftige auszugehen. Deshalb sei es erforderlich, die Geltung eines Großteils der durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und durch das Zweite Bevölkerungsschutz-Gesetz vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) in § 150 SGB XI zur Unterstützung und Entlastung von Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen getroffenen und dort bis 30. September 2020 befristeten Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.“

Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz) vom 16. September


KHZG muss noch den Bundesrat passieren

Somit wird die in der Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des BMG vom 30. April 2020 in § 4 Satz 3 geregelte erhöhte Pauschale für Pflegehilfsmittel und somit der Schutzschirm für die Pflege aktuell mit dem KHZG bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Allerdings: Am 9. Oktober muss das KHZG den Bundesrat passieren, auch wenn das Gesetz laut der Seite des BMG nicht zustimmungspflichtig ist. Was bedeutet das für Apotheker? Wie sollen sie in der Zwischenzeit versorgen – zu 40 Euro, um auf der sicheren Seite zu sein, oder 60 Euro, weil es so aller Wahrscheinlichkeit nach kommen wird? Zum zeitlichen Versatz erklärt die AOK: „Wir gehen davon aus, dass die erhöhte Pflegepauschale weiterhin gilt, und dass diese sodann auch rückwirkend zum 1. Oktober greift“, ist der Sprecher zuversichtlich. Auf die Frage, ob Apotheken Gefahr laufen, von der Pflegekasse retaxiert zu werden, erklärt die AOK: „Wir hoffen, dass wir gar nicht erst in die Situation kommen und handwerkliche Fehler nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden.“

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, das KHZG sei zustimmungspflichtig durch den Bundesrat, das war nicht korrekt. Auch wurde der Ausdruck „Pflegestufe“ gegen „Pflegegrad“ ersetzt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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10 Kommentare

Pflegemittel

von Volki am 19.10.2020 um 20:04 Uhr

Ich finde es erst mal generell erfreulich das die Pauschale von 40 auf 60 € gestiegen ist.
Es ist doch beschämend, das sich viele auf den Rücken Schwerkranker zu Corona-Zeiten eine goldene Nase verdienen.

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Seit Monaten ist bekannt, daß nach September Oktober kommt

von Fischer am 01.10.2020 um 14:43 Uhr

Trotzdem hat es keine der verschiedenen staatlichen und halbstaatlichen Stellen, die dafür zuständig sind, geschafft, die Verlängerung der Pauschalenerhöhung rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Es ist jetzt Oktober, Bestellungen und Einkäufe für diesen Monat müssen getätigt werden, und noch immer weiß niemand, ob 40 oder 60 Euro erstattet werden.

Davon abgesehen, wird diese vorübergehende Erhöhung ohnehin nicht dem Bedarf gerecht.

Durch Corona besteht erstmals überhaupt der Bedarf an FFP-Masken in der Pflege, das war schon immer eine deutlich höhere Preisklasse als Einwegmundschutz im 50er-Pack.

Bei den aktuellen Preisen reichtdie Pauschale im besten Fall für gerade mal soviele Masken wie eine Hand Finger hat. Es handelt sich aber um Einwegmasken, von denen eher die Tage des Monats den Bedarf vorgeben.

Konkretes Beispiel: Patient mit Pflegegrad 4 in häuslicher Pflege wird jede Woche vom Pflegedienst gebadet. Die Pfleger tragen zwar Handschuhe und medizinischen Mundschutz, aber aufgrund der Aerosol-Problematik bei Corona ist davon auszugehen, daß das in der Enge eines Badezimmers und der körperlichen Anstrengung wirkungslos ist.

Der Pflegling, im Beispiel ein Hochrisikopatient, müßte also auf seine Kosten jeden Monat 4-5 FFP-Masken ohne Ventil an den Pflegedienst ausgeben. Dafür reicht die Pauschale ganz knapp, Verfügbarkeit vorausgesetzt. Es steht dann aber keinerlei Budget mehr für Hilfsmittel bei der eigentlichen täglichen Pflege zur Verfügung.

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Pflegehilfsmittel

von Michaela am 01.10.2020 um 9:19 Uhr

Die Pauschale ist wegen Corona erhöht worden. Das zusätzliche Geld soll für Mundschutz, Masken und Desinfektionsmittel verwendet werden,.
Ich bin auch pflegende Angehörige (Pflegegrad 4) und komme damit gut aus.

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Pflegehilfsmittel

von H.-Jürgen Brauer am 01.10.2020 um 8:44 Uhr

Hallo an Alle
Seit wann gilt der erhöte Satz
von 60 Euro?
Hatte ich noch nix von gehört

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AW: Pflegehilfsmittel

von Jana Baumgart am 02.10.2020 um 13:13 Uhr

Die erhöhte Pauschale gib’s rückwirkend ab April 2020. Den Beschluss darüber gab es Anfang Mai 2020. Zunächst bis 30.09.2020. Hab aber heute bei der Krankenkasse nachgefragt, die erhöhte Pauschale von 60,00 EUR gilt weiterhin.

Pflegestufe?

von Schröder am 30.09.2020 um 16:46 Uhr

Liebe Daz-Mitarbeiter,
Bitte schaut noch einmal über Euren Artikel. Seit dem 01.01.2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Die Leistungen aus der PV, hinsichtlich der Pauschale können ab dem Pflegegrad 1 abgerufen werden.

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Pflegemittel

von Bärbel Van welzen am 30.09.2020 um 7:42 Uhr

Es gibt für 60Eur Pflegemittel. Ich habe nichts davon. Ganz im Gegenteil uns sind die Artikel gekürzt worden, da sich angeblich die Preise für die Artikel sehr erhöht haben.

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AW: Pflegemittel

von A. Fischer am 01.10.2020 um 9:18 Uhr

Gegenfrage: Glauben Sie die Preise der Hersteller sind in der Corona Phase gesunken? Ist es somit nicht besser von verteuerten Artikeln im Wert von 60 Euro zu erhalten, anstatt "nur" für 40 Euro?

handwerkliche Fehler

von Frank Zacharias am 29.09.2020 um 14:56 Uhr

"... erklärt die AOK: „Wir hoffen, dass wir gar nicht erst in die Situation kommen und handwerkliche Fehler nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden.“

Leider war es in der Vergangenheit aber genau so.

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AW: handwerkliche Fehler

von Marco Luckhardt am 29.09.2020 um 20:21 Uhr

....oder besser noch ergänzend: .......auf dem Rücken und zu Lasten der Apotheken.......:-(wie meistens!

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