Corona-Immunitätsausweis

Ethikrat lehnt Spahns Pläne ab

Stuttgart - 22.09.2020, 15:30 Uhr

Der Deutsche Ethikrat stellte am heutigen Dienstag in der Bundespressekonferenz seine Stellungnahme zu COVID-19-Immunitätsbescheinigungen vor. (Foto: imago images / Metodi Popow)

Der Deutsche Ethikrat stellte am heutigen Dienstag in der Bundespressekonferenz seine Stellungnahme zu COVID-19-Immunitätsbescheinigungen vor. (Foto: imago images / Metodi Popow)


Ablehnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt einstimmig

Der massive Gegenwind führte schließlich dazu, dass der Immunitätsausweis aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen und der Deutsche Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten wurde. Diese liegt nun vor. Das Gremium, dem aktuell 24 Wissenschaftler und Experten verschiedener Fachrichtungen angehören, empfiehlt „zum jetzigen Zeitpunkt (…) schon angesichts der vielfältigen noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich einer Immunität gegen das neuartige Coronavirus den Einsatz von Immunitätsbescheinigungen nicht“. Dabei sei die Ablehnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt einstimmig getroffen worden, heißt es in der Pressemeldung weiter, doch: „Für den Fall, dass Immunität künftig hinreichend verlässlich nachweisbar werden sollte, herrschen im Rat unterschiedliche Auffassungen dazu, ob und – wenn ja – unter welchen Bedingungen die Einführung von Immunitätsbescheinigungen zu empfehlen wäre.“

Dabei komme die Hälfte der Ratsmitglieder auf Basis risikoethischer Abwägungen zu dem Ergebnis, „dass bei günstiger Entwicklung der naturwissenschaftlich-medizinischen Voraussetzungen mindestens eine stufenweise, anlassbezogene wie bereichsspezifisch ansetzende Einführung einer Immunitätsbescheinigung unter bestimmten Bedingungen sinnvoll wäre“. Teilweise werde auch ein weiter reichender Einsatz für verantwortbar erachtet. Für die andere Hälfte der Ratsmitglieder führten praktische, ethische und rechtliche Gründe zu einer Ablehnung des Einsatzes von staatlich kontrollierten Immunitätsbescheinigungen selbst dann, wenn Unsicherheiten mit Blick auf den Sachstand in Zukunft nicht länger bestünden.

In einer weiteren gemeinsamen Empfehlung spricht sich der Ethikrat dafür aus, „die Bevölkerung umfassend über einen gemeinwohlorientierten Infektionsschutz aufzuklären und über die Aussagekraft von Antikörpertests zu informieren“. Zudem sollten frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen SARS-CoV-2 „aufgrund ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit und des daraus folgenden Gefährdungspotenzials strenger reguliert werden“.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Immunitätspaß

von Gaileo Galilei am 23.09.2020 um 8:29 Uhr

Mit ähnlichen Argumenten wurde wohl auch damals entschieden, daß die Erde doch eine Scheibe sei. Wie werden diese klugen Menschen erst entscheiden, wenn der Super-Impfstoff zur Verfügung steht?
Es lebe der Dunning-Kruger-Effekt!!

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