Ab Oktober 2020

Selbst hergestellte Flächendesinfektionsmittel dürfen nicht mehr abgegeben werden

Stuttgart - 18.09.2020, 14:15 Uhr

Wer im Oktober noch oder wieder Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellt, muss einige neue Regeln beachten. (s/ Foto: Schelbert)

Wer im Oktober noch oder wieder Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellt, muss einige neue Regeln beachten. (s/ Foto: Schelbert)


Die BAuA hat diese Woche eine neue Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln veröffentlicht, die am 7. Oktober die bisherige ablösen wird. Während sich dadurch in der Herstellung von Händedesinfektionsmitteln – neben einer neuen Meldepflicht – in den Apotheken nicht allzu viele Änderungen ergeben, läuft Ende September die Allgemeinverfügung zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln aus: Bereits selbst hergestellte Flächendesinfektionsmittel, dürfen dann nicht mehr abgegeben werden.

Am 16. Juli berichtete DAZ.online, dass im Rahmen der Desinfektionsmittelherstellung durch Apotheken die Steuerbefreiung für Ethanol bis 31. Dezember 2020 verlängert wurde. Ein positives Signal an die Apotheken. Schon damals konnte man sich aber fragen, was aus den befristeten Ausnahmen für Hände- und Flächendesinfektionsmittel der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird, die Apotheken überhaupt erst die Herstellung dieser Desinfektionsmittel ermöglichen. Die Allgemeinverfügung zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln läuft nämlich Ende September aus, die für Händedesinfektionsmittel am 6. Oktober. Im Juli hieß es dazu von der ABDA noch, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission die Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinverfügungen der BAuA beantragt habe, die Genehmigung stehe allerdings noch aus. Das hat sich jetzt zumindest für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln geändert.

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Am vergangenen Mittwoch hat die BAuA die neue Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln bekannt gegeben. Wörtlich trägt sie den Titel: „Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Desinfektionsmittel

von Kleiner Apotheker am 21.09.2020 um 8:56 Uhr

Herstellung von Händedesinfektionsmittel bleiben so wie ich das verstanden habe erlaubt. Nur 1-Propanol fällt weg. Naja, ich denke die meisten verwenden Isopropanol.

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Desinfektion

von Scarabäus am 18.09.2020 um 20:48 Uhr

So langsam wird die Panik vor der 2. Coronawelle unglaubwürdig: Botendienst- Honorare sind plötzlich nur noch die Hälfte oder gar nichts mehr wert, selbstgemischte Desinfektionsmittel werden trotz Pandemie plötzlich wieder „giftig“ und illegal, Klinikpersonal und Bestatter melden Kurzarbeit an usw. Wer lügt hier und wem nützt der permanente Notstand? Bitte mal drüber nachdenken!

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AW: Desinfektion

von Dr. Ralf Schabik am 19.09.2020 um 19:24 Uhr

Wem nützt der Notstand denn ??? Ich verstehe es nicht !!! Ich kann nicht erkennen, dass eine Frau Merkel, ein Herr Spahn, ein Herr Söder profitieren !
Aber ich stelle mir die selben Fragen wie Sie.

Wo bleiben die Rechtsmittel ?

von Dr. Ralf Schabik am 18.09.2020 um 19:12 Uhr

Leute - in aller Deutlichkeit: Wenn jetzt unsere Berufsvertretungen keine Musterklagen anstrengen, dann weiss ich auch nicht, was noch passieren muss, bis endlich aufgewacht wird. Da haben engagierte Apotheken im Frühjahr 2020 diesem vollkommen maroden Land den Arsch gerettet, in dem die Desinfektionsmittel-Mafia nicht mehr lieferfähig bzw. lieferwillig war. Wir haben Alkohole unter schwierigsten Umständen eingekauft. und jetzt werden wir knallhart enteignet, indem uns unfähige Behörden verbieten, die Substanzen abzugeben ?
Ich habe mit eigenen Augen gesehen, was für Plörre an Institutionen geliefert wurde, ich kenne Probleme von Herstellern, die zu Rückrufen kompletter Chargen geführt haben. Wir Apotheken haben still und beharrlich und ohne jegliche Probleme versorgt. Wie man das von Apotheken kennt. Aber weder hat uns jemand geholfen, die Bürokratie (zB Sicherheitsdatenblätter !) abzuarbeiten, noch bekommen wir nun Rückendeckung gegen die Kapitalvernichtung. Wer das jetzt achselzuckend hinnimt ... [Zensur]

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AW: Wo bleiben die Rechtsmittel

von Jürgen Hauck am 18.09.2020 um 19:45 Uhr

Dem kann ich nur zu 100% zustimmen
Wir sind doch so langsam die Deppen der Nation
Wir springen überall in die Breche und dann regelmäßig einen Tritt in den Allerwertesten
Und von unserer Standesvertretung -Kuschen und Schweigen

AW: Wo bleiben die Rechtsmittel

von Dr. Ralf Schabik am 19.09.2020 um 19:21 Uhr

Es wird immer absurder ... habe heute Vormittag von einem Freund erfahren, der bei einem namhaften Weltkonzern beschäftigt ist, dass selbiger aufgrund von brutalem Mangel vor Ort Desinfektionsmittel aus seinen chinesischen Werken einfliegen lässt. Wenn ich diese Info offiziell verwenden darf, dann fliegen die Fetzen doppelt und dreifach.

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