Neue formale Hürde durch PDSG

Kammern raten: SMC-B noch im September beantragen

Süsel - 18.09.2020, 17:50 Uhr

Ab Oktober wird die Beantragung der Institutionenkarte (SMC-B) erschwert: Wer bis dahin noch keine hat, benötigt dann zunächst den elektronischen Heilberufeausweis (HBA). Das könnte den TI-Anschluss um rund drei Wochen verzögern. (Screenshot: DAZ.online /  ehealth.d-trust.net/antragsportal/)

Ab Oktober wird die Beantragung der Institutionenkarte (SMC-B) erschwert: Wer bis dahin noch keine hat, benötigt dann zunächst den elektronischen Heilberufeausweis (HBA). Das könnte den TI-Anschluss um rund drei Wochen verzögern. (Screenshot: DAZ.online /  ehealth.d-trust.net/antragsportal/)


Apothekeninhaber sollten noch im September eine Institutionenkarte (SMC-B) für ihre Apotheke und gegebenenfalls alle Filialen beantragen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Denn eine neue gesetzliche Regelung wird das Verfahren ab dem 1. Oktober erschweren. Eine SMC-B darf dann nur noch ausgegeben werden, wenn der Antragsteller bereits einen elektronischen Heilberufeausweis erhalten hat. Dies muss wiederum überprüft werden.

Am heutigen Freitag billigte der Bundesrat das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Daraufhin wird es voraussichtlich am 1. Oktober in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden viele Paragraphen mit umfangreichen Regeln zur Telematikinfrastruktur (TI) in das SGB V aufgenommen. Das Interesse der Apotheker richtet sich insbesondere auf das Makel- und Zuweisungsverbot für die künftigen E-Rezepte. Doch daneben gibt es seitenweise neuen Bestimmungen zu technischen und organisatorischen Aspekten der TI. Eine kleine Formalität aus diesem großen neuen Regelwerk wirkt wie eine bürokratische Posse, zumal die Vorbereitungen für die TI bisher ohne diese Regel abgelaufen sind. 

Mehr zum Thema

Patientendaten-Schutzgesetz

Bundesrat winkt PDSG durch

Es geht dabei den neuen § 340 Abs. 5 SGB V. Dieser lautet:


Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur an Leistungserbringerinstitutionen ausgegeben werden, denen ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann.“

Patientendaten-Schutzgesetz


Diese bürokratische Erschwernis hat vermutlich für einige Apotheken sehr kurzfristig eine wichtige Konsequenz. Wer bisher als Apothekeninhaber noch keine Institutionenkarte (SMC-B) für die Telematikinfrastruktur beantragt hat, sollte dies sofort - noch vor Inkrafttreten des PDSG - tun. Dies sollte also noch im September stattfinden. Diesen Rat haben mehrere Apothekerkammern ihren Mitgliedern gegeben. Die dringende Empfehlung der Kammern geht offenbar auf das Protokoll einer Vorstandssitzung der Bundesapothekerkammer (BAK) zurück. 

Ab Oktober droht „Warteschleife“

Im diesem Protokoll heißt es dazu, die Kartenausgabe werde sich „im Einzelfall um voraussichtlich drei Wochen“ verzögern. Denn nach der neuen Regel müssten die Kammern bei der Ausgabe einer SMC-B künftig zuerst prüfen, ob bereits ein elektronischer Heilberufeausweis (HBA) ausgestellt wurde.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Neues Gesetz erschwert Ausgabeformalitäten

SMC-B noch im September beantragen

Digitales Adressbuch führt alle Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI)

Gematik-Verzeichnisdienst gestartet

Offizin, Backoffice, Herstellung, Heimversorgung, Versand

Benötigen Apotheken mehr als eine SMC-B-Karte?

Nur eine SMC-B-Karte pro Apotheke?

„Wir schaffen uns ein gefährliches Nadelöhr“

Bundesdruckerei als Anbieter der SMC-B-Karte zugelassen

Institutionsausweis für Apotheken kann ab sofort bestellt werden

Referentenentwurf für weiteres Digitalisierungsgesetz

Neues zum E-Rezept

Kommen auf die Apotheken Organisationsprobleme und Wettbewerbsnachteile zu?

Die SMC-B-Karte als Nadelöhr

2 Kommentare

Wäre schön, wenn das Beantragen so einfach wäre..

von Apotheker am 21.09.2020 um 7:48 Uhr

SMC-B-Karte beantragen schön und gut, aber was machen Apotheker, die erst im November eine Apotheke eröffnen/übernehmen? - Und das in einem neuen Bundesland, wodurch sie in der dafür zuständigen Kammer noch nicht gemeldet sind?
Ich wurde von der Kammer abgewiesen, ich darf mich erst im November anmelden und hierdurch kann ich weder einen HBA noch eine SMC-B-Karte beantragen.
Und weiterhelfen kann niemand, da dies "ein Ausnahmefall ist, der noch nicht durchdacht worden ist".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Bewegte Werbung und Infos zwischen den Kommentaren der DAZ online

von Regina Simon am 20.09.2020 um 0:00 Uhr

Diese Bewegungen von Werbung etc. zwischen den Ausführungen von DAZ online machen mich ganz nervös. Lesen oder nicht lesen klappt auch ohne diese unruhige Bewegung.
Bitte veranlassen Sie eine ruhig lesbare Seite von DAZ online. Danke . Mit freundlichen Grüßen Regina Simon

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.