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Verfassungsbeschwerde gegen PDSG geplant

Traunstein - 15.09.2020, 15:35 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll sich mit dem im PDSG geplanten Makelverbot befassen. (m / Foto: Klaus Eppele / stock.adobe.com)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll sich mit dem im PDSG geplanten Makelverbot befassen. (m / Foto: Klaus Eppele / stock.adobe.com)


PDSG wäre Berufsverbot für meinRezept.de

Das ganze Geschäftsmodell wird jedoch nun durch das Patientendaten-Schutzgesetz infrage gestellt. Denn mit ihm soll das Makelverbot für Rezepte, auch elektronische, kommen. Konkret wird in § 11 Apothekengesetz nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: 


Es ist (…) unzulässig, Verschreibungen, auch in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren.“

PDSG-Entwurf


Prof. Dr. Jens Prütting von der Bucerius Law School, der selbst einen Anteil von weniger als fünf Prozent an meinRezept.online hält, erklärt dazu, dass der Gesetzgeber mit dem PDSG das Zuweisungsverbot ausweiten wolle. Er sei jedoch weit über das Makeln hinausgegangen, indem verboten werde, dass Rezepte gegen Geld vermittelt werden. Prütting betont, dass es bei meinRezept.online nicht ums Makeln gehe, denn der Patient habe die Hoheit über sein Rezept, sondern vielmehr um die Optimierung der Dienstleistung, indem E-Rezepte für alle nutzbar gemacht würden.

Die geplante Verfassungsbeschwerde basiere, so Prütting weiter, auf Artikel 12 Grundgesetz, denn das PDSG komme einem Berufsverbot für meinRezept.online gleich. Eingereicht werden soll die Verfassungsbeschwerde, sobald das PDSG in Kraft getreten ist. Wenn der Bundesrat es am Freitag erwartungsgemäß passieren lässt, dürfte dies schon sehr bald der Fall sein.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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