Telematikinfrastruktur

FAQ zum Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Stuttgart - 10.09.2020, 09:15 Uhr

Mit dem eHBA können sich Apotheker persönlich in der Telematikinfrastruktur authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie EMails signieren und ver- und entschlüsseln. (x / Screenshot: ehealth.d-trust.net/antragsportal/)

Mit dem eHBA können sich Apotheker persönlich in der Telematikinfrastruktur authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie EMails signieren und ver- und entschlüsseln. (x / Screenshot: ehealth.d-trust.net/antragsportal/)


Die TI-Anbindung aller Apotheken muss bis zum 30. September stehen, Apotheker benötigen zur Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur einen elektronischen Heilberufsausweis. Aber benötigt diesen jeder Apotheker? Was passiert, wenn man die Apotheke wechselt? Und brauchen nicht auch PTA im HV einen eHBA? Antworten auf die häufigsten Fragen zum eHBA gibt es hier.

Benötigt jeder Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis?

Ja, grundsätzlich benötigt jeder Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Mit dem eHBA können sich Apotheker persönlich in der Telematikinfrastruktur (TI) authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie E-Mails signieren und ver- und entschlüsseln. Diese Funktionen werden erforderlich sein, um zum Beispiel den elektronischen Medikationsplan zu öffnen und anzupassen oder um ein E-Rezept abzuzeichnen.

In einem Verwaltungsakt informieren die Landesapothekerkammern ihre Mitglieder, dass sie zur Beantragung der Institutionskarte (SMC-B) und eHBA berechtigt sind. Weiterhin legen die Landesapothekerkammern eines von zwei möglichen Bestellverfahren fest: Die Beantragung ist möglich über das Portal entweder mit einem leeren oder mit einem vorbefüllten Antrag. Die Apotheker beginnen mit der Beantragung von SMC-B und eHBA nach dem erfolgten Verwaltungsakt, also dem Hinweis auf Beantragungsberechtigung, ihrer Kammer.

Was ist der Unterschied zwischen SMC-B und eHBA?

Die SMC-B authentisiert die Institution Apotheke an der TI und ermöglicht die Signatur der Apotheke, nicht der Person. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, dass die Apotheke auf die TI zugreift, jedoch nicht wer genau in der Apotheke diesen Zugriff ausführt, das kann nur der eHBA. Der eHBA authentisiert die Person des eHBA-Inhabers an der TI und ermöglicht die Signatur der Person. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, wer genau den eHBA zum Zugriff auf die TI genutzt hat.

Warum muss man sich für den eHBA identifizieren lassen?

Der eHBA ist der Sichtausweis einer bestimmten Person, enthält personalisierte, auf die Person ausgestellte Zertifikate und ermöglicht dem Eigentümer die qualifizierte elektronische Unterschrift, die der händischen Unterschrift entspricht und vor Gericht genauso Bestand hat. Deshalb muss unbedingt bei der Ausstellung des eHBA sichergestellt werden, dass der Antragsteller auch tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Während die Kammer nur das Berufsattribut des Antragstellers des eHBA bestätigen kann, ist es nur durch Vorzeigen des Personalausweises z. B. bei Postident möglich, tatsächlich auch die Identität des Antragstellers zu überprüfen.

Bei welchen Kammern muss die Karte mit Vorbefüllung beantragt werden?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Landesapothekerkammer. Ist eine Beantragung ohne Vorbefüllung möglich, dann können Sie direkt mit der Beantragung der SMC-B oder des eHBA im Portal der D-TRUST beginnen.

eHBA beim Wechsel der Apotheke

Wird ein neuer eHBA benötigt, wenn ich einmal die Apotheke wechsle?

Nein, der elektronische Heilberufsausweis ist an Ihre Person gebunden und bleibt bei einem Wechsel der Apotheke erhalten. Allerdings ist bei einem Wechsel der Apothekerkammer dieser eine Mitteilung zu machen.

Wer bezahlt den eHBA für angestellte Apotheker?

Der elektronische Heilberufsausweis wird zur Zeit lediglich für Apothekeninhaber gefördert. Wenn angestellte Apotheker einen eHBA verwenden sollen, muss heute noch der Apothekeninhaber dafür aufkommen. Die Erweiterung der Finanzierung für Apotheker seitens des GKV-Spitzenverbands soll jedoch rechtzeitig zu Beginn des Roll-Outs des E-Rezepts erfolgen.Der elektronische Heilberufsausweis ist personenbezogen und darf nur vom Ausweisinhaber genutzt werden. Laut einer Umfrage von DAZ.online vom 12. Dezember 2019 waren fast drei Viertel der 559 Umfrageteilnehmer (72,45 Prozent) der Meinung, dass die Inhaber einer Apotheke die Kosten für ihre Angestellten übernehmen sollten. Lediglich 27,55 Prozent vertreten die Auffassung, dass jeder Approbierte selbst die Kosten tragen muss. Den Kommentaren ist allerdings zu entnehmen, dass so mancher gar keine dieser Optionen gutheißt, sondern findet, dass wie bei den Inhabern die GKV dafür aufkommen sollte.

Kann der eHBA auch in Abwesenheit des Apothekenleiters benutzt werden?

Der elektronische Heilberufsausweis darf nur „persönlich von seinem Inhaber, dem Apotheker“ genutzt werden, denn es handelt sich nicht nur um einen persönlichen Sichtausweis, sondern um ein Instrument, das mit der qualifizierten Unterschrift versehen ein rechts- und archivierungssicherer Nachweis der Willensbekundung des Unterzeichnenden ist.

eHBA für PTA?

Welche Regeln gelten für PTA, die auch am HV beraten?

Ein elektronischer Heilberufsausweis wird derzeit ausschließlich für Apotheker ausgestellt. Die eHBAs für PTA werden zu einem späteren Zeitpunkt beantragbar sein.

Ich habe mehrfach die PIN falsch eingegeben, was ist zu tun?

Zum Schutz vor Missbrauch ist die Zahl aufeinanderfolgender PIN-Falscheingaben bei Ihrem elektronischen Heilberufsausweis auf maximal drei begrenzt. Danach ist der eHBA zu Ihrer eigenen Sicherheit (Verhinderung von Missbrauch) gesperrt. Wenn Sie die Karten-PIN falsch eingegeben haben, können Sie durch Eingabe Ihrer Karten-PUK die Karte wieder entsperren. Wenn Sie die Signatur-PIN falsch eingegeben haben, können Sie diese durch Eingabe Ihrer Signatur-PUK zurücksetzen. Eine Fehleingabe der PUK führt zu Sperrung und damit zur Neubeantragung des eHBA, die natürlich mit Kosten verbunden ist.

Wann benötige ich eine Folgekarte für den elektronischen Heilberufsausweis?

Die Zertifikate auf Ihrem elektronischen Heilberufsausweis haben aufgrund von Sicherheitsvorschriften des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Um Ihre Anwendungen des elektronischen Heilberufsausweis über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie sich einen neuen elektronischen Heilberufsausweis vor Ende dieser Laufzeit beantragen. D-TRUST, eine Tochter der Bundesdruckerei und Hersteller des elektronischen Heilberufsausweises, informiert Sie rechtzeitig (ca. drei Monate vor Auslaufen Ihres eHBA) per Mail und schickt Ihnen einen Link zum vereinfachten Antragsprozess für Ihre Folgekarte zu. Es ist zudem davon auszugehen, dass einzelne Kammern ebenfalls ihre Mitglieder kontaktieren und informieren.



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