Reaktionen auf das IGES-Gutachten

Dittmar: Apothekenversorgung ist stabil

Berlin - 10.09.2020, 17:50 Uhr

Sieht die flächendeckende Versorgung nicht in Gefahr: Sabine Dittmar (SPD). (m / Foto: imago images / Christian Spicker)

Sieht die flächendeckende Versorgung nicht in Gefahr: Sabine Dittmar (SPD). (m / Foto: imago images / Christian Spicker)


BAH mahnt Zuweisungsverbot beim E-Rezept an

Einen anderen Punkt nimmt der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) ins Visier: Das Gutachten beleuchtet auch die Auswirkungen des E-Rezepts auf die Vor-Ort-Apotheke. „Das nun vorlegte Gutachten zeigt, dass zukünftig nicht-preisliche Rahmenbedingungen, wie das E-Rezept, größere Veränderungen auf dem Apothekenmarkt bewirken können als mögliche Anpassungen von Preisregulierung“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH, auf Nachfrage. „Für Vor-Ort-Apotheken bietet das E-Rezept in Verbindung mit der persönlichen Beratung und – falls gewünscht – einem Botendienst die Chance, auch in Zukunft patientenzentriert und wohnortnah die Arzneimittelversorgung der Menschen individuell und sicher zu gewährleisten. Dazu brauchen wir faire Rahmenbedingungen beim E-Rezept.“ Cranz pocht auf das Zuweisungsverbot. „Eine Steuerung oder gar Bevorteilung zugunsten einzelner Marktteilnehmer ist daher strikt abzulehnen.“

Phagro: Gutachter haben Großhandelspreise nicht verstanden

Der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) wiederum moniert, die Autoren des Gutachtens hätten sich mit der Preissystematik im Arzneimittelsektor zu wenig befasst. Denn im Gutachten heißt es wörtlich: „Durch die Höchstpreisregelung des relativen Fixzuschlags des Großhandels (ebenfalls in der AMPreisV) kann die Apotheke über ihre eigenen Zuschläge hinaus weitere Anteile am Apothekenabgabepreis für sich realisieren“. Dazu erklärt der Phagro-Vorsitzende André Blümel: „Es ist sehr bedauerlich, dass zwei renommierte Wirtschafts-Institute offensichtlich die vom Gesetzgeber vorgesehene Großhandelsspannenregelung gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht verstehen.“ Mit dem im März 2019 verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz habe der Gesetzgeber eindeutig klargestellt, dass der Festzuschlag des Großhandels zwingend erhoben werden muss, er also „mitnichten relativ“ sei. 

Der Festzuschlag der Arzneimittelpreisverordnung soll dem vollversorgenden Großhandel eine ausreichende Vergütung gewähren, erläutert der Phagro. „Denn nur auf dieser, nicht rabattfähigen, Grundlage kann er die gesetzlich vorgeschriebene angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken mit allen benötigten Arzneimitteln sicherstellen.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Apothekensterben!

von Thomas Eper am 11.09.2020 um 12:23 Uhr

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Frau Dittmar weiß, dass wir das massivste Apothekensterben in der Geschichte des Berufstandes haben.
Nun kommen die Erkenntnisse des Gutachtens dazu: "Doch offenbar hat die Apothekendichte vielerorts die Grenze für eine angemessene Versorgung erreicht."

Also dürfte für jeden eigentlich erkennbar sein, dass so langsam aber sicher die flächendeckenden AM-Versorgung der Bevölkerung an ihre Grenzen gelangt.

Also Frau Dittmar, wann sehen Sie denn so den Punkt, wo man mal gegensteuern müsste?

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Die Hälfte der Apotheken ist schon heute klinisch tot.

von Armin Heller am 11.09.2020 um 9:55 Uhr

Ein Blick in die Statistiken der Treuhand Steuerberatung hilft, Frau Dittmar: Die Hälfte der Apotheken ist schon heute klinisch tot und wartet mit dem Sterben nur noch bis zur Verrentung des Inhabers oder das Auslaufen des Mietvertrages.

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von Anita Peter am 10.09.2020 um 18:21 Uhr

Es geht ja nicht um die Gegenwart, sondern um die Zukunft. Muss echt schwer zu verstehen sein.

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