IGES-Gutachten

Sachliche Arbeitsgrundlage

Berlin - 09.09.2020, 13:10 Uhr

Das „Ökonomische Gutachten zum Apothekenmarkt“ ist da. (x / Foto: imago images / Steinach) 

Das „Ökonomische Gutachten zum Apothekenmarkt“ ist da. (x / Foto: imago images / Steinach) 


Spieltheoretisches Modell

Der modelltheoretische Teil besteht aus einer recht abstrakten Konstruktion, wie sie in der Spieltheorie üblich ist. Dieses Modell wird mit realen Daten kalibriert. Dabei wird der derzeitige Zustand, bei dem ausländische Versender Boni bieten können, mit einem Rx-Boni-Verbot für alle verglichen. Die Autoren erwarten, dass bei einem Rx-Boni-Verbot die OTC-Preise steigen, weil die Vor-Ort-Apotheken diese nicht mehr als Wettbewerbsinstrument zur Gewinnung von Rx-Kunden einsetzen müssten. Der Versandhandel würde aber noch mehr profitieren, weil die Rabatte entfielen. Damit würden die Gewinne der Vor-Ort-Apotheken im Modell um 5,9 Prozent und die Gewinne der Versender um 35,3 Prozent steigen.

Außerdem wird der Einfluss des E-Rezepts betrachtet und darin sehen die Studienautoren einen wesentlichen Aspekt. Es werde das Warten auf Versandware verkürzen und die Wegekosten beim Einkauf in Präsenzapotheken verringern. So werde eine „neue Wettbewerbslandschaft“ entstehen, bei der die Versender mehr profitieren als die Präsenzapotheken. Bei einem Boni-Verbot in Verbindung mit dem E-Rezept würde die Gewinne der Vor-Ort-Apotheken um 0,4 Prozent sinken und die der Versender um 6,0 Prozent steigen. Doch die Zahlen sagen wenig aus, weil es um ein sehr theoretisches Modell geht. Es bleibt unbeachtet, dass viele Versender bisher gar keine Gewinne erwirtschaften. Es geht hier wohl eher um Abschätzungen und Tendenzen.

Unterbau für das VOASG

Ein echtes Fazit fehlt. Das Gutachten zeigt, dass die flächendeckende Versorgung wichtig ist, dort aber Lücken drohen. Außerdem lässt es Sympathie für das Rx-Boni-Verbot erkennen. Doch das Gutachten bekräftigt auch die derzeit viel zitierte Aussage, dass das E-Rezept zum „Gamechanger“ wird.

Hier finden Sie das Gutachten des IGES als pdf zum Herunterladen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Was steht im Gutachten zum Apothekenmarkt?

IGES-Institut liefert Daten... aber keine Empfehlungen

IGES-Gutachten liefert viele Daten und ein theoretisches Modell – aber kein Fazit

Ökonomisches Gutachten ohne Handlungsempfehlung

Michael Hennrich (CDU) zum IGES-Gutachten

„Das Gutachten zeigt, ein Rx-Boniverbot ist machbar“

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Gesundheitspolitische Reaktionen auf das IGES-Gutachten

„Erhellende Lektüre“ bis „keine Überraschungen“

May/Bauer/Dettling-Gutachten zeigt, warum die Preisbindung das Apothekensystem sichert

Die Lücke geschlossen

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ist 2020 auf seine Zielgerade eingebogen

Gesetz beschlossen – Ergebnis offen

Reaktionen auf das IGES-Gutachten

Gabelmann: Scheitern des VOASG ist vorprogrammiert

9 Kommentare

Ist Wartezeit und Service alles was zählt?

von Benjamin Schäfer am 10.09.2020 um 9:48 Uhr

Im Grunde ein guter Überblick über die Apothekensituation, erst Recht, weil es aus externen Kreisen kommt. Wir sollten es mit Respekt bewerten, kritisieren und da wo es nötig ist entkräften. Das Würde ich einem PJler oder gar einem Studierenden sofort zum Lesen geben, um einen Überblick zu bekommen.
Ein paar wiederkehrende Begriffe aus dem BWL -Sprech stören mich und diese Dinge beweisen gleichzeitig, dass wir das Gesundheitswesen in Deutschland nicht noch weiter kommerzialisieren dürfen bzw. nicht denen überlassen dürfen, die es nicht zuende denken können, weil sie nicht am Patienten arbeiten. Im Gutachten wird ab und an von Service und von dem Wettbewerbsvorteil der Wartezeitreduktion beschrieben. Auch in anderen Bereichen der Wirtschaft ist die Zeitreduktion die Triebfeder, ja neben der entfallenden Personalkosten gar die Daseinsberechtigung der Digitalisierung.
Im Gesundheitswesen ist Service nicht gleichbedeutend mit Quallität - das ist der erste große Fehler, in dem Gutachten. Ich kann dem faulen und übergewichtigen Patienten einen Lebenswandel darlegen, durch die Blume, mit Empathieanstrengung und es besteht die kkleine Möglichkeit, dass er sein Verhalten ändert, aber eben auch die viel wahrscheinlichere, dass er sich auf den Schlips getreten fühlt und mir schlechten Service attestiert. Ich kann ihm aber auch einfach eine Schachtel mit Tabletten geben und sagen: Nehmen Sie die, dann können sie so weiter machen wie bisher, Feuer frei, bitte nehmen sie bei der nächsten Schwarzwälderkirschtorte einfach ein paar Insulindosen mehr." Man muss dafür gelegentlich den Service-Strom schwimmen, denn viele Patienten wollen Zeit sparen, wollen Honig ums Maul geschmiert bekommen, wollen belogen werden, anstatt eine unangenehme Wahrheit ins Gesicht gesagt bekommen. Zugegeben, das Thema egalisiert sich in den meisten Apotheken, denn auch viele Kollegen verstehen nicht den Unterschied zwischen dem Verkaufsgespräch und Beratung - es ist eigentlich mehr ein Thema der Ärzte. Aber dennoch - viele Kollegen mögen mir auch zustimmen, dass gerade in den zwischenmenschlichen Momenten - die eben Zeit kosten - ab und an Complianceprobleme an den Tag kommen, die so nie ein Versender je mitkriegen würde, die aber durchaus das Potential besitzen, die Therapie zu retten. Ich könnte jetzt einige Beispiele nennen, in denen aus einem durch Nebenwirkung im Beipackzettel verunsicherter Patient zu besser Compliance animiert werden konnte.
Doch wenn wir das Thema Service im Apothekenwesen selber weiterhin missverstehen und die als unnötig befundene Wartezeit nicht sinnvoll mit solch einem Problembewusstsein füllen, werden wir mithelfen, dass die Quallität der Arzneimittelversorgung ausschließlich im Preis und in der Schnelligkeit der Distribution verstanden wird. So kann es sein, dass sich die Medikamentenpackungen in ein paar Jahren in den Wohnungen so unbenutzt und zahlreich stapeln, wie die Raufasertapeten-ähnliche Inkontiversorgung, die von einigen Krankenkassen direkt nach Hause geliefert wird, dann aber vom Patienten in der Ecke stehen gelassen wird, weil ihm nicht klar ist, warum er neben seinen Körperflüssigkeiten auf Wunsch der Krankenkasse auch noch seine Würde abgeben soll.
Leider haben wir seit dem Ende der OTC Preisbindung fleißig am System "Masse statt Klasse" mitgewirkt, wahrscheinlich auch schon davor. Jetzt sind wir davon abhängig. Ich fasse es als gut gemeinten Ratschlag des Gutachtens auf mit steigenden Versandumsätzen die eigenen OTC Preise zu erhöhen. Leider kommt dieser zu spät und wird auf Entsetzen und taube Ohren stoßen. Denn die Apotheker, die in städtischen Ballungszonen den Preisstrudel verweigerten haben zugunsten "schlauerer" Kollegen schon längst den Kürzeren gezogen und sind in einigen Großstädten schon ganz ausgestorben. Aber glaubten diese "schlaueren" die sich jetzt darüber beschweren, dass sie die wirklich großen mit viel Kapital, ewig in Schach halten können? Glaubten Sie dass sie wirklich langfristig auf dem Ast bleiben können an dem sie selbster sägten? Das Paradebeispiel des sich jetzt beschwerenden Easy Apothekers, dessen einziges Konzept des immer billigeren Massenprodukts Arzneimittel jetzt an seine Grenzen stößt. Er und viele andere gleichgesinnte Kollegen waren es, die uns Anderen stets Naivität bescheinigten, im Glauben das wahrhaftige System des Wirtschaftens in der Apotheke verstanden zu haben. Mein Vorwurf: "Ihr habt den freien Beruf nicht verstanden" Ihr habt zugunsten von ein paar leichten Jahren, in den die Kassen klingelt den ganzen Beruf aufs Spiel gesetzt. Was sieht ein normaler Mensch und ein Politiker, wenn er heute in die Apotheke geht? Sieht er wirklich den ehrbaren Kaufmann, der sich kritisch mit seinem Produkt auseinandersetzt, im Gegenzug für eine Top-Empfehlung aber ein angemessenes Honorar enthält? Nein, der Kunde sieht dem Großteil der Apotheker pure Abhängigkeit in den Augen stehen. Egal was - es muss verkauft werden, aber dafür ist es eben billig. Wir haben die Seele der Apotheke für die Karstadt Methode geopfert, wir sind nicht mehr wirkliche Experten für die Produkte, die wir den Menschen verkaufen oder noch schlimmer, wir sind es und verkaufen die schlechten trotzdem. Einigen Kollegen tue ich Unrecht, denn sie stellen sich dieser Herausforderung immer noch täglich. Und die sind es, die zunehmend an der mittlerweile völlig obsoleten Mischhonorierung zugrunde gehen. Kontrahierungszwang und Gemeinwohlpflichten sind längst nicht mehr ausreichend eingepreist. Das könnte man einfach belegen und das würde auch niemand vom BMG oder aus diesem Gutachten widerlegen können. Der Grund warum in unseren Reihen immernoch daran festgehalten wird erschließt sich mir nicht, aber ich habe eine Ahnung. Im letzten Kammerblatt aus Sachsen-Anhalt musste ich lesen wie sehr die Rezeptur ein Privileg für uns ist. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Plausibilitätsprüfung von vielen Kollegen unzureichend ausgeführt wird. Sie müsse Patientenindividuell erfolgen. Anamnestisch müsse der halb Arzt/halb Apotheker Rezeptar sämtliche Patientendaten einholen, die für dieses Rezeptur eine Rolle spielen könnten. Ich las hoffungsvoll weiter und erwartete die Nachricht, dass die Rezeptur jetzt auch dementsprechend vergütet wird - und wurde enttäuscht.
Fazit: Wir selber haben eine große Mitschuld an unserer Situation. Sei es aus kurzsichtigem Gewinnstreben an der Front oder purer Ideologie aus der Standesvertretung.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Herr Niessen

von Karl Friedrich Müller am 10.09.2020 um 9:05 Uhr

Suchen Sie Sensationsgeilheit und (vor-)schnelle Schüsse, dann gehen Sie auf andere Branchenportale.
Nein, suche ich nicht. Ich hab nicht gewusst, dass man die DAZ nicht kritisieren darf.
Der Teil, der "Szenarien" bringt, ist nicht sachlich, sondern wirklichkeitsfremd. Insofern ist so ein "Gutachten" unbrauchbar.
Es gibt genug Kollegen, die sich dazu ausführlich geäußert haben, auch in "anderen Foren" Ich mag die nun nicht alle wiederholen.
Ja, ich bin direkt. Aber ich lasse mir auch nichts unterstellen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Gewinne

von P.M. am 09.09.2020 um 22:36 Uhr

Natürlich würden der Rx-Ertrag im Versand steigen, wenn es keine Rx-Boni gäbe. Was ist daran der Neuigkeitswert?

Doch der Versand gewährt Rx-Boni, weil er sonst nicht an die Rezepte käme. Ohne Boni, kein Argument für die Kundschaft. Deshalb das EuGh-Verfahren, das dieser Argumentation im Urteil gefolgt ist.

Doch der Versand kann mit der Gewährung von Rx-Boni nicht überleben. Daher hat DocMo ja auch angekündigt, von den Boni in Zukunft abzusehen.

Das würde aber gleichzeitig dazu führen , dass es für die Kunden kein Argument mehr gibt, im Versand ihre Rx-Arzneimittel zu beziehen ... Marktanteil schrumpft (wieder).

Deshalb muss es ein Boni-Verbot geben, vor allem im Hinblick auf die Einführung des E-Rezepts, das ja tatsächlich nochmal die Convinience für die Patienten verändert.

Daher ist das (fehlende) Fazit des Gutachtens: Wenn die Politik ein E-Rezept will, muss sie für eine Arzneimittelpreisbindung sorgen. Wie das geht, das überlässt sie dem Gesetzgeber.

Ich verstehe die Aufregung nicht. Das Gutachten wird den Abgeordneten keinen entscheidenden Impuls setzen.

Das, was heute Apotheken-adhoc und pharmazeutische Zeitung getitelt haben, ist einfach nur Mist und total daneben! Danke DAZ.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Sachliche Grundlage

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 09.09.2020 um 16:49 Uhr

Warum habe ich das Gutachten als sachlich bezeichnet?
Weil es ziemlich neutral an sein Thema geht. Es enthält kein Apotheken-Bashing, kein Versandloblieb, kein kritikloses Plädoyer für freie Preise und auch sonst keine nervige Ideologie. Es beginnt mit weitgehend unumstrittenen Fakten, es benennt Probleme bei widersprüchlichen Datengrundlagen und liefert Daten zur Erreichbarkeit der Apotheken, die die ABDA leider seit Jahren nicht geliefert hat.
Der zweite Teil ist dann allerdings eine modelltheoretische Spielerei, weitab von der Realität, da stimme ich Herrn Herzog zu. Solch ein Modell gibt allenfalls Anregungen, was in der Realität passieren könnte. Doch die Gutachter, behaupten ja auch nicht, dass die Dinge so kommen. Sie äußern sich nur zu ihrem Modell. Sie leiten daraus keine Empfehlung ab. Die Leser sind selbst gefragt, was sie daraus machen. Das Gutachten liefert keine Schlagzeilen, was man angeblich alles bei den Apotheken sparen könnte oder was an dramatischen Folgen zu erwarten ist. Diese Überlegungen geschehen in den Köpfen der Leser. Darum halte ich das Gutachten für eine sachliche Arbeitsgrundlage, nicht polemisch, nicht verbohrt, aber das heißt längst nicht, dass alles darin relevant wäre.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Sachliche Grundlage

von Anita Peter am 09.09.2020 um 17:59 Uhr

Wurde eigentlich Frau von der Heiden in ihren beiden Gutachten explizit nach dem RXVV befragt? Wenn nein, ist es doch eindeutig woher der Wind weht.
In Gutachten 1 ging es um das Honorar, in Gutachten 2 um die Preisbindung.

Kräht der Hahn ...

von Reinhard Herzog am 09.09.2020 um 15:19 Uhr

Nun ja.
Im Vergleich zum damaligen 2HM-Gutachten - welches in Teilen durchaus Bedenkenswertes thematisiert hat - baut das aktuelle Werk doch deutlich ab.

Highlight ist in der Tat die Untersuchung der Versorgungslage nach Distanz bzw. Erreichbarkeit, wobei hier offenkundig fast alle Apotheken mithilfe einer Navigationsssoftware (HERE) einberechnet wurden. Respekt!

Schon bei den Kosten, Erträgen und Gewinnen wird es teils kryptisch. Die so wichtigen Stückerträge wurden "geschätzt" (und zwar teils deutlich falsch). Nun gut.

Den Vogel schießt das Gutachten aber mit seiner "kalibrierten Wettbewerbsmodellierung" im letzten Teil ab. Verkopfter und praxisferner geht es kaum.

Ich versuche mich gerade in die Lage von Politikern zu versetzen: Was sollen die bitte aus diesen verquasten Zeilen herauslesen?

Bringen wird es doch mal auf den Punkt:
Unsere Vor-Ort-Apotheken erzielen aus Rx-Fertigpräparaten (GKV und privat) ehrlich gerechnet "all inclusive" mit Rabatten an die 7,5 Mrd. € Ertrag (nicht Umsatz!). Das ist schlicht der wirtschaftliche Kern.

Jeder Prozentpunkt Marktanteilsverlust über die Grenze bedeutet 75 Mio. € Minus an Ertrag. Das sind dann eben entsprechend geringere Gewinne (und Steuern!), Kostenersparnisse oder auch die eine oder andere Betriebsaufgabe.

Spezialversorgung (Rezepturen), Not- und Nachtdienste, Botendienst etc. seien hier außen vor.

Rund 4 Mrd. € Ertrag bei annähernd 1 Mrd. Packungen bringt der gesamte Non-Rx-Rest, vom Aspirin bis zur Zahnbürste. Da kann man auch schnell überschlagen, was jeder weitere Prozentpunkt Marktanteilsverschiebung bedeutet.

Die im Gutachten postulierten OTC-Preisanpassungen teils um 25% sind völlig ohne jede Evidenz in den Raum gestellt. Das ist einfach nur theoretische Rechnerei.

Vielleicht sollten wir ganz einfach mal den (Ertrags-)Kuchen betrachten, der ggf. neu aufgeschnitten wird - und was das konkret in die Lebensrealität übersetzt heißt. Ich denke, da können auch Politiker besser mit umgehen.

Das kann man dann alles in der einen oder anderen Richtung entscheiden - nur sollte man halt die Konsequenzen kennen. An dieser Stelle hilft leider so ein verquirltes "kalibriertes Wettbewerbsmodell" nicht weiter. Schon gar nicht so, wie es hier holzschnittartig ohne jede frei gestaltbare Parametrisierung gemacht wurde. Praktischer (!) Aussagewert daher gegen Null gehend.

Aber wie sagt schon die alte Bauernregel?
"Kräht der Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter, oder es bleibt, wie es ist."

So richtig mehr sagt dieses Gutachten auch nicht ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Kräht der Hahn

von Karl Friedrich Müller am 09.09.2020 um 15:43 Uhr

Genau. Und die DAZ nennt das „sachliche Arbeitsgrundlage“. Ich frage mich langsam, wen die DAZ hier noch erreichen will. Hat man sich zu den Spahn Anhängern und Zukunftsjubelpriestern gesellt und jede Kritikfähigkeit verloren?

AW: Kräht der Hahn

von R. Niessen am 09.09.2020 um 22:09 Uhr

Herr Müller, ganz ehrlich: Suchen Sie Sensationsgeilheit und (vor-)schnelle Schüsse, dann gehen Sie auf andere Branchenportale. Ich finde diesen ersten Eindruck von Herrn Müller-Bohn sehr interessant und immerhin verlinkt die DAZ.online im Gegensatz zu den anderen auf das Gutachten.

Bilden Sie sich selbst eine Meinung, lesen Sie das Werk und Sie werden sehen, dass das alles nur halb so brisant ist, wie es uns andere weiss machen wollen.

Die Politik wird sich ganz bestimmt nicht von dem Werk entscheidend beeinflussen lassen. Dafür gibt es darin nicht wirklich ein Fazit oder eine Empfehlung.

Geeignete Arbeitsgrundlage?

von Hugoalma am 09.09.2020 um 14:03 Uhr

Die Interpretation des Gutachtens durch Herrn Dr. Müller-Bohn fällt sehr wohlwollend aus. Sicher, dass eine flächendeckende Versorgung eine zentrale Herausforderung darstellt, ist keine neue Erkenntnis. Dass der Versandhandel - bei selbst bei der seitens der Gutachter erwarteten Steigerung des Marktanteils - nicht die bedeutende Konkurrenz darstellt, wie immer argumentiert wird, dagegen schon.

Ein gänzliches Verbot des Versandhandels lässt sich auf dieser Grundlage nicht rechtfertigen. Vielleicht wackelt sogar das Boniverbot?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.