Analyse von Mand und Meyer

Rechtsexperten sehen neue Gefahren im VOASG

Stuttgart - 03.09.2020, 16:44 Uhr

Die Juristen Dr. Elmar Mand (li.) und Prof. Dr. Hilko J. Meyer – hier bei der Interpharm 2019 in Stuttgart – haben den VOASG-Entwurf analysiert. (c / Foto: Schelbert)

Die Juristen Dr. Elmar Mand (li.) und Prof. Dr. Hilko J. Meyer – hier bei der Interpharm 2019 in Stuttgart – haben den VOASG-Entwurf analysiert. (c / Foto: Schelbert)


Die ABDA und viele Apotheker setzen ihre Hoffnung auf das VOASG, das am 
11. September „endlich“ im Bundestag ankommen soll. Doch diese Hoffnung ist offenbar trügerisch. Denn die Apothekenrechtsexperten Dr. Elmar Mand und Prof. Dr. Hilko Meyer haben in einer kritischen Analyse massive Schwächen im Gesetzentwurf entdeckt. Demnach würden die gewählten Formulierungen nicht einmal die gewünschte Preisbindung im GKV-Bereich sichern. Stattdessen würde die vorgesehene Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG künftige Argumentationen für die Preisbindung sogar schwächen. 

In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Arzneimittel & Recht“ präsentieren Dr. Elmar Mand und Professor Dr. Hilko Meyer ihre Analyse des Kabinettsentwurfs des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) unter dem Titel „Arzneimittelpreisrecht auf dem Prüfstand“ – den vollständigen Text finden Sie auch hier

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Dreh- und Angelpunkt des VOASG ist demnach die Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), mit dem die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneimittel auf ausländische Anbieter übertragen wird. Ursprünglich wurde dieser Satz als Klarstellung ins Gesetz aufgenommen, aber eine Streichung würde so interpretiert, dass der Gesetzgeber nun eine andere Regelung wolle, argumentieren Mand und Meyer.

Formulierung schafft neue Rechtsunsicherheit

Dies werde insbesondere deshalb zum Problem, weil Mand und Meyer in der geplanten Formulierung der sozialrechtlichen Preisbindung im VOASG viel Interpretationsspielraum sehen. Die Gesetzesbegründung räumt ihre Zweifel nicht aus. Sie kritisieren, dass die gewählte Formulierung auf die Preisbindung im Arzneimittelgesetz verweist und dort zugleich die Übertragung auf das Ausland gestrichen werden soll. Somit könne argumentiert werden, dass die neue sozialrechtliche Preisbindung gerade nicht für ausländische Versender gelte. Neue Rechtsstreitigkeiten seien daher zu erwarten. Der Gesetzgeber könnte seinen Willen dagegen klar mit einer einseitigen Kollisionsnorm ausdrücken, die die neue Regelung zweifelsfrei auf das Ausland überträgt. Doch vermutlich sei der Verzicht auf eine solche Regel taktisch motiviert, um das diesbezügliche EU-Vertragsverletzungsverfahren zu beenden.

Lücke für Einzelverträge möglich

Doch selbst wenn die geplante sozialrechtliche Preisbindung rechtssicher formuliert wäre, sehen Mand und Meyer Probleme in ihrer unvollständigen Geltung nur für Sachleistungen. Ausgenommen wären neben Privatversicherten auch GKV-Versicherte, die eine andere Versorgung wählen. Dabei sei auch an einzelvertragliche Regelungen mit Krankenkassen über abweichende Preise zu denken. Im früheren Eckpunktepapier sei dies noch ausgeschlossen worden, später sei dies noch in der Begründung erwähnt worden, aber der jüngste Regierungsentwurf enthalte auch diesen Hinweis nicht mehr, warnen Mand und Meyer.

Position für künftige Argumentationen geschwächt

Da die Experten weitere Rechtsstreitigkeiten auf europäischer Ebene erwarten, stellt sich umso mehr die Frage, wie das neue Gesetz die Argumentation für die deutsche Preisbindung verändert. Darin sehen Mand und Meyer ein weiteres Problem. Die Gesetzesbegründung enthalte viele starke Argumente, weshalb feste Preise für Rx-Arzneimittel nötig sind, um ein flächendeckendes Apothekennetz zu erhalten. Diese Argumente würden die allgemeine Daseinsvorsorge und die verfassungsrechtlich gebotenen möglichst gleichen Lebensverhältnisse in Stadt und Land betreffen. Dass der Gesetzgeber diese bedeutsamen Argumente aber nicht für die gesamte Versorgung anwende, sondern künftig nur noch für das Sachleistungsprinzip gelten lassen wolle, ist für Mand und Meyer ein Wertungswiderspruch, der die Argumente wesentlich schwäche. Vielmehr böten diese Argumente schon längst gute Aussichten, die bestehende Preisbindung in einem erneuten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen und ein neues Urteil zu erwirken.

Fazit zum VOASG: Preisbindung verteidigen statt neue Probleme schaffen

In ihrem Fazit erwarten Mand und Meyer nach dem Inkrafttreten des VOASG weitere langwierige Auseinandersetzungen und auf absehbare Zeit kein Ende der Inländerdiskriminierung zulasten der deutschen Apotheken. Außerdem verweisen sie auf das ablehnende Votum des Bundesrates zum Regierungsentwurf. Das mache deutlich, dass die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Patientenversorgung in Deutschland der Maßstab für die Beurteilung der Maßnahmen sei. Wenn die Regierungskoalition nicht bereit sei, den „tatsächlich zielführenden Weg“ des Rx-Versandverbotes zu gehen, sollte sie doch „für die unionsrechtliche Anerkennung des bestehenden Preisbildungssystems eintreten, anstatt den eingetretenen Stand der Wettbewerbsungleichheit und Rechtsunsicherheit weitgehend zu perpetuieren und durch die Einführung eines inkohärenten Regelungskonzepts weitere Sollbruchstellen im deutschen Preisrecht zu schaffen“, fordern Mand und Meyer.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der aktuellen Arzneimittel&Recht (4/2020):

Arzneimittelpreisrecht auf dem Prüfstand

Eine kritische Analyse des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes

Dr. Elmar J. Mand, Marburg, und
Professor Dr. Hilko J. Meyer, Frankfurt



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Nicht auf dieses Gesetz hoffen, sondern die Honorarstruktur ändern!

von Benjamin Schäfer am 04.09.2020 um 10:00 Uhr

Es ist doch ganz klar, dass man mit verkomplizierenden Paragraphen nur eins erreichen möchte. Gesetzeslücken, Grauzonen, eine Schwächung der Versorgung vor Ort, bis die Versender stark genug sind komplett zu übernehmen. Ein Sieg der Lobbysten der großen Aktienkonzerne.
Was wäre unsere beste Chance? Endlich einsehen, dass die Mischkalkulation schon längst obsolet ist.
Sofortige Beendigung aller Verträge, die ein pauschales Honorar alle Pflichtdienstleistungen beinhalten und stattdessen alle DIenstleistungen einzeln verhandeln. zB ein Honorar für die Logistik + passives Anbieten einer telefonischen Beratung (sprich alles was die Versender tun) 3€. Aktives Beraten+Face to Face ComplianceFörderung: weitere 3€, Botendienst auch 3 € pro Patient, Rezeptur: Honorar abhängig vom Zeitaufwand der Rezeptur gemessen am durchschnittlichen Stundenlohn eines Approbierten PLUS Pta (ja, es wird teuer, aber alles andere ist nun mal geschäftsschädigend), dazu die Möglichkeit Labormatierialen, Eichungsdienste, Literatur ect von den Krankenkassen bezahlen zu lassen. Notdienstfonds wie gehabt, allerdings Hochsetzung der Notdienstgebühr von 2,50 auf 5€. BTM Doku Honorar 10€. Ein Honorar für die Vorhaltung von Kühlschränken, oder eine zusätzliche gebühr pro Packung Kühlware, ein risikogerechtetes Honorar für Impfstoffe. Kassenabschlag entfällt, da ein Honorar eines freien Berufes nicht rabattfähig ist. Hochpreiser bedürfen eines speziellen Risikoausgleiches, entweder in prozentualer Honorarform oder in einer Garantie in Form von kostenlosen Krediten durch die Krankenkasse, mit Nullretaxverbot. Keine Retax mehr für missachtete Rabattverträge, sondern eine direkt ausgezahlte Provision für preisgünstige Importe und Rabattarzneimittel. Eine feste Pauschale für das Eintreiben der Zuzahlung ist auch angemessen. Verhandlungsgrundlage für alle diese Forderungen ist der Hinweis an die Krankenkassen, dass der Kontrahierungszwang von nun an wegfällt, wenn auf die Forderungen nicht angemessen eingegangen wird. Der Druck kommt dann von den Patienten. Dann ist Gesetzgeber und GKV im Zugzwang, denn sie müssen den Versicherten offen erklären, ob sie eine weitere Konsolidierung, d.h. eine Abnahme der Apothekendichte und des Leistungspektrums wollen, oder nicht. Wenn sie dann der Meinung sind, dass es ok ist, dann haben wir die Gewissheit, dass man mit uns in Zukunft nicht mehr rechnet, dann haben wir aber in keinster Weise eine Verantwortung für dieses Übergangsphase auf eigene Kosten weiterhin Steigbügelhalter zu spielen. Dann endet eben der Beruf des Apothekers so wie wir ihn heute kennen, was aber auch nicht schlimm ist, solange man es den Apothekern offen sagt und nicht insgeheim eine weitere Unterwürfigkeit bis zum bitteren Ende erwartet. Das Ende ist dann sowieso das gleiche. Ob wir uns mit einem Knall verabschieden oder langsam ausbluten. Der Knall hätte aber den Vorteil, dass die Bevölkerung einen kausalen Zusammenhang zum eigenen Wahlverhalten zieht und nicht immer nur die Apotheker Schuld sind wenn sich die Versorgung verschlechtert. Wovor haben wir Angst? Mehr an der Wand stehen können wir nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Apothekenvernichtungsgesetz

von Thomas Eper am 04.09.2020 um 8:15 Uhr

Umso erstaunlicher wie naiv unsere Standesvertreter, vor allem ABDA (F. Schmidt) die zügige Umsetzung dieses Apothekenvernichtungsgesetzes fordern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Apothekenvernichtungsgesetz

von Heiko Barz am 04.09.2020 um 11:19 Uhr

Und diesen, sich aus der Verantwortung ihrer „Schutzbefohlenen“ stehlenden „Berufszertreter“, müssen wir, und das ohne jegliche Gegenwehr, unsere laufend schmaler werdenden Einkünfte prozentual als Zwangsbeiträge abdrücken. Ähnlich verhält sich die Industrie-und Handelskammer. Beiden, ABDA wie IHK, ist es leider möglich, gesetzlich legitimiert und ohne den Beweis einer nachweislichen nennenswerten Leistung, Zwangsgelder, auch als Beiträge bezeichnet, zu erheben. Sowas wird allgemein als Gelddruckmaschine bezeichnet.
Auch wenn es da verschiedene Urteile gibt, hätten unsere „Leiter“ dranbleiben müssen, um doch eine Veränderung zu unserem Nutzen zu erreichen. Sich diesen Unsinnigkeiten entgegenzustemmen darum wurden unsere „Vertreter“ gewählt.
Leider , wie wir sehen müssen, sackt diese „Führungsriege“ saft- und kraftlos in sich zusammen und stiehlt sich aus der Verantwortung.
Und was ist denn mit den Delegierten? Wie wird man Delegierter? Wird man nicht für eine regional überschaubare Kollegenschar zum Delegierten gewählt und soll deren Wünsche und Probleme nach „Oben“ tragen? Aber im Plenum dann ist diese Aufgabe schnell vergessen und man nickt nur noch ab, egal ob es den Kollegen schadet. Schade!!

Was soll man da noch erwarten...

von Pharmajung am 03.09.2020 um 17:35 Uhr

Pure Absicht - nicht mehr & nicht weniger unterstelle ich den am Gesetz beteiligten Politikern, v.a. Spahn. Oder glaubt hier tatsächlich jemand, dass an dem Durchdenken bzw. an der Ausformulierung von Gesetzen solche Laien sitzen, die genau die von den beiden Fachleuten angesprochenen Tatsachen (!) nicht kennen?

Das sind so Dinge wie...

"Interpretationsspielraum" = game over, da jahrelange Rechtsstreitigkeiten gegen lobbyierende Versender mit teuren Anwälten sowie saudischem Geld + EU an ihrer Seite vorprogrammiert sind.

Wie kann man denn eine Formulierung mit einem Verweis auf preisregulatorische Passagen des AMG treffen, die man im gleichem Atemzug, ja sogar in gleichem Gesetz streicht?? Wie soll denn dann eine gesetzlich nicht klar definierte sozialrechtliche Preisgleichheit denn für Versender gelten? Oder verstehe ich das falsch?

"Der Gesetzgeber könnte seinen Willen dagegen klar mit einer einseitigen Kollisionsnorm ausdrücken, die die neue Regelung zweifelsfrei auf das Ausland überträgt."

Absicht. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren wird erst dann beendet, wenn DoMo & Konsorten ausreichend Lobbyarbeit in Brüssel betrieben haben. Warum lässt man sich mit guten Argumenten - wie auch hier im Artikel erwähnt - nicht auf einen Rechtsstreit mit dem supranationalen, korrupten Wasserkopf EU ein? Soll die Regierung nicht eigentlich dem deutschen Volk dienen? Soll gleich die ganze Legislative an die EU abgegeben werden? Denn dann brauchen wir die BuReg nicht.

"Ausgenommen wären neben Privatversicherten auch GKV-Versicherte, die eine andere Versorgung wählen."

Wie soll das bei den GKV-Versicherten gehen? Steuern wird da auf eine Lawine von Selektivverträgen zu, die in ihrer Komplexität nicht auszudenken wären & die nur den KKs etwas nutzen? Rechnet dann jeder mit der KK selbst ab oder wie soll ich das verstehen?

"Im früheren Eckpunktepapier sei dies noch ausgeschlossen worden, später sei dies noch in der Begründung erwähnt worden, aber der jüngste Regierungsentwurf enthalte auch diesen Hinweis nicht mehr, warnen Mand und Meyer."

Absicht. Oder warum die Streichung? Ich sehe zumindest keinen anderen Grund...

"Dass der Gesetzgeber diese bedeutsamen Argumente aber nicht für die gesamte Versorgung anwende, sondern künftig nur noch für das Sachleistungsprinzip gelten lassen wolle, ist für Mand und Meyer ein Wertungswiderspruch, der die Argumente wesentlich schwäche. Vielmehr böten diese Argumente schon längst gute Aussichten, die bestehende Preisbindung in einem erneuten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen und ein neues Urteil zu erwirken."

ABSICHT. Und genau darum geht & ging es immer wieder - fraglich/wirr formulierte Gesetze zu schaffen, die mit etwas überdurchschnittlichen Anwälten + Lobby (s.o.) vor dem EUGH nach langer Phase des Ausblutens d. Apos kassiert werden können & somit Präzedenzfälle zum Nachteil von Vor-Ort-Apotheken zu schaffen.

"In ihrem Fazit erwarten Mand und Meyer nach dem Inkrafttreten des VOASG weitere langwierige Auseinandersetzungen und auf absehbare Zeit kein Ende der Inländerdiskriminierung zulasten der deutschen Apotheken." - Bingo.

WettbewerbsUNgleichheit & RechtsUNsicherheit sind die verfolgten Ziele im Mäntelchen des politisch gut geredeten VOASG, mit vergifteten, da defizitären, Bonbons der pharmazeutischen Dienstleistungen & der Botendienstvergütung.

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das ist

von Karl Friedrich Müller am 03.09.2020 um 16:51 Uhr

ABSICHT: Spahn macht uns fertig. Haben das noch nicht alle kapiert?

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AW: .

von Anita Peter am 03.09.2020 um 17:44 Uhr

Das haben die wenigsten kapiert.

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