Kleine Anfrage

Mehrwertsteuersenkung im Gesundheitswesen: Linke fordert „radikalen Kurswechsel“

Berlin - 17.08.2020, 16:45 Uhr

Sylvia Gabelmann und ihre Fraktion ärgern sich über die Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung auf das Gesundheitswesen. (m / Foto: imago images / Sven Simon)

Sylvia Gabelmann und ihre Fraktion ärgern sich über die Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung auf das Gesundheitswesen. (m / Foto: imago images / Sven Simon)


Einbußen der Apotheken gleichen sich durch Botendienst-Mehreinnahmen aus

Und was ist mit den Patienten? Diese sparen nur beim Kauf umsatzsteuerpflichtiger Lieferungen und Gesundheitsleistungen, die nicht von ihrer Versicherung übernommen werden, erklärt Weiss. Bei erstattungsfähigen Leistungen und Waren sei die jeweilige Krankenversicherung als Leistungsempfänger anzusehen. Eine Weitergabe der Steuersenkung an den Versicherungsnehmer ist demnach nicht möglich.

Botendienst-Honorar als Entschädigung

Auch nach den von DAZ.online berechneten finanziellen Einbußen von rund 12 Millionen Euro für Apotheken erkundigt sich Gabelmann. Dazu schreibt die Regierung: „Der mit der Umsatzsteuersenkung verbundenen geringen Belastung der Apotheken stehen erhebliche Mehreinnahmen über die mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführten Vergütung des Botendienstes in Höhe von 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Botendienst gegenüber.“ Änderungsbedarf, etwa durch Anpassung des gesetzlich festgelegten Apothekenzuschlags, sieht der Bund nicht.

Was die möglichen Verluste der Hersteller betrifft, heißt es: „Es ist Angelegenheit der Vertragspartner, die Formulierung zur Umsatzsteuer in den Verträgen anzupassen und geeignete Regelungen zur Änderung der Umsatzsteuersätze im Rahmen der Vertragsautonomie zu treffen.“ Die Bundesregierung habe sich mit einem Schreiben vom 10. Juli 2020 an die Bundesverbände der Krankenkassen gewandt und sie gebeten, zusammen mit den Herstellern praktikable Lösungen zu erarbeiten.

Gabelmann genügt die Initiative des Bundes nicht. „Die Mehrwertsteuerabsenkung für Gesundheitsleistungen entlastet Patient*innen, Bürger*innen und Verbraucher*innen kaum“ kommentiert sie die Antwort der Bundesregierung. „Ich lehne es grundsätzlich ab, dass Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belastet werden. Selbst wenn dieser abgesenkt wird, profitieren davon maßgeblich die Krankenkassen und nicht die Menschen. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen trifft die Mehrwertsteuer prozentual wesentlich stärker als Reiche. Daher muss die Mehrwertsteuer für apothekenpflichtige Arzneimittel dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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