Die Zukunft der Apotheken

EU-Kommission und BMG: Neun Gespräche, kein Ergebnis

Berlin - 11.08.2020, 17:50 Uhr

Ullmann wirft der Bundesregierung vor, seit Beginn der Legislaturperiode zum Thema Vor-Ort-Apotheken hinter verschlossenen Türen zu arbeiten. „So kann es nicht weitergehen!“ (m / Foto: imago images / Christian Spicker)

Ullmann wirft der Bundesregierung vor, seit Beginn der Legislaturperiode zum Thema Vor-Ort-Apotheken hinter verschlossenen Türen zu arbeiten. „So kann es nicht weitergehen!“ (m / Foto: imago images / Christian Spicker)


Rx-Versandverbot keine Option für das BMG

Die Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen die Regierung ergreifen will, um die Gleichpreisigkeit sicherzustellen, wenn die EU-Kommission nichts von den Boni-Verbots-Plänen im VOASG hält, fällt ebenfalls vage aus: „Die Bundesregierung wird die Positionierung der Europäischen Kommission sorgfältig prüfen, auch hinsichtlich eines weiteren Handlungsbedarfs. Die Positionierung der Europäischen Kommission wird in den Beratungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-­Ort-­Apotheken einzubeziehen sein.“

Bei der Frage, ob das Rx-Versandhandelsverbot dann wieder eine Option wäre, gibt es nur einen Verweis auf eine frühere Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich: Am 9. Oktober 2019 erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss, ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde gegenüber den im VOASG-Entwurf enthaltenen Festpreisregelungen „einen wesentlich stärkeren Markteingriff darstellen, dessen Notwendigkeit gesondert dargelegt und begründet werden müsste“.

Dabei wäre besonders zu berücksichtigen, dass der Rx-Versandhandel seit 2004 in Deutschland zulässig ist und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt habe. „Die Begründungslast wäre hierdurch erheblich erhöht“, so Weiss. Zudem würde sein Verbot die wirtschaftliche Existenz auch der in Deutschland zugelassenen Versandapotheken gefährden. „Daher bestehen bei der gegebenen Sachlage im Hinblick auf ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken.“

Botendienst: Nur Symbolwirkung? 

Ein weiterer Themenkomplex der Kleinen Anfrage war der Botendienst: Ullmann und seine Fraktion wollten wissen, ob die Regierung die Effekte der gegenwärtigen Vergütung evaluieren werde (Antwort des BMG: Evaluierung nicht vorgesehen) und ob sie plane, die Honorierung über den 30. September 2020 hinaus zu erhalten. Hier hat das BMG sich mittlerweile selbst überholt. Die Antworten berücksichtigen noch nicht den vergangene Woche vorgelegten Entwurf für das Krankenhaus-Zukunftsgesetz. Darin ist vorgesehen, den Botendienst künftig mit 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu vergüten.

Auch das ist Ullmann nicht schlüssig: „Auf welcher Berechnungsgrundlage wurde diese Entscheidung getroffen? Durch den vergüteten Botendienst während der Corona-Pandemie haben wir nahezu ideale Laborbedingungen für eine Evaluation, um tatsächliche Kosten und Wirkungen einer Vergütung zu untersuchen. Jens Spahn nutzt diese Chance bewusst nicht – ihm geht es nur um Symbolwirkungen und nicht um eine Verbesserung der Versorgung.“ 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Kumpels in Holland

von Thomas Eper am 12.08.2020 um 7:46 Uhr

Die guten Kontakte von Hr. Spahn zu den Kumpels in Holland sind bekannt.
Diese Kumpels will scheinbar niemand verärgern.

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Spahns „Eurogespräche“

von Heiko Barz am 11.08.2020 um 20:22 Uhr

Wenn der Herr Spahn einen „Dings“ in der Hose hätte , dann würde er mal kräftig auf den Tisch hauen und das einfordern, was in den meisten EU-Ländern Gang und Gäbe ist, nämlich ein uneingeschränktes. —- RXVV —!
Warum also?
Er sucht die größte Akzeptanz aller Parteien vor allem möchte er keinen Disput mit dem Europa-Parlament und den mM nach viel zu mächtigen Kommissaren, um seiner Zukunft Willen. In seiner „Kanzlerdämmerung“ braucht er auch europaweit jeden Zustimmer. Die Deutsche Apotheke ist dabei nur eine Kugel in seinem Murmelspiel.
Aber ich habe die Lösung dieses großen Apothekendilemmas :!
Wenn schon die illegalen Machenschaften der AM-Holländer, denn die sind nun mal keine Apotheken nach Deutschem Apothekenrecht, von unseren KKassen anerkannt werden, so bedarf es einer Grundsatzänderung, indem alle Deutschen Apotheken die gleiche Belieferungsberechtigung haben wie vor dem Debakel 2004. Und alle, die sich nicht an den sozialen Leistungen beteiligen, die die Deutschen Apotheken zu geben verpflichtet sind zB: NN, BTM, Rezepturen etc haben in der KKassenabrechnungs-Hierarchie nichts aber auch gar nichts zu suchen.
Stellt sich nur die Frage, warum wird diese Diskussion nicht eröffnet?
Wenn man dem einen Rechte zubilligt, dann muß bei dem europäischen Gleichberechtigungssystem auch dem Deutschen Apotheker dieses Recht uneingeschränkt zustehen!
Herr Spahn, was nun? Und die ABDA?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Spahns „Hollandgeschenke"

von Bernd Jas am 12.08.2020 um 10:10 Uhr

Nun Herr Barz,

in Zukunft wird es keine N&N und Individualrezepturen mehr geben.
Und die BTM-VV wird (noch kaum Vorstellbar bei der deutschen Gründlichkeit) soweit gelockert, das BTM auch mit in die Päckchen dürfen.

Verschleppung

von Conny am 11.08.2020 um 17:53 Uhr

Herr Spahn erinnert mich an den Generalstaatsanwalt aus Frankfurt.

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AW: Verschleppung

von Dr.Diefenbach am 11.08.2020 um 19:31 Uhr

Bei allem Verständnis für Unmut:Solche Vergleiche entbehren einer Grundlage und werden uns in weiteren Diskussionen sicher nicht von Nutzen sein.Im Übrigen wird dem Herrn in FFM ja noch viel mehr angelastet wie es aussieht.

AW: Verschleppung

von Conny am 11.08.2020 um 19:49 Uhr

@Herrn Diefenbach: ich persönlich würde Herrn Spahn auch mehr anlasten

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